Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 22.09.2022 reicht der Heimat- und Geschichtsverein Laudenbach einen Antrag auf Beteiligung des HGV an der Friedhofsumgestaltung mit folgender Begründung ein:

„In den letzten Jahrzehnten hab sich auch in Laudenbach hinsichtlich der althergebrachten Bestatterkultur große Veränderungen ergeben. Unausweichliche Konsequenzen aus dieser Erkenntnis ist die Neuausrichtung unseres Friedhofs. Daran möchte sich der HGV Laudenbach gerne beteiligen; denn uns liegt der Erhalt alter Grabsteine und weiterer Zeugnisse unserer Bestatterkultur sehr am Herzen.“

 

Der Antrag liegt der Vorlage als Anlage bei.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Im Jahr 2019 wurden schon 4 Grabsteine von aufgelassenen Gräbern auf dem Friedhof in Laudenbach übernommen. Diese stehen noch am Ort des aufgelösten Grabes.

Die Vorgehensweise der 4 Grabmäler aus 2019 war nicht optimal. Da die Grabsteine an einem anderen Ort wieder aufgestellt werden sollen, muss die Gemeinde Laudenbach die Grabsteine und die im Erdreich befindlichen Fundamente komplett entfernen, um eine Wiederbelegung der Gräber sicherstellen zu können. Dies ist eigentlich Aufgabe des Grabnutzungsberechtigten und damit auch deren Kosten. Bei den 4 Grabmälern muss nun die Gemeinde Laudenbach für die Kosten aufkommen. Zudem gibt es schon den ersten Konfliktfall mit einem der 4 Grabmäler.

Sollte dem Beschluss zugestimmt werden, sollten die Tragung der Kosten für die weiteren Grabsteine wieder bei den Grabnutzungsberechtigten sein. Hierfür wäre dann die Vorgehensweise anzupassen.

Weiter muss die Gemeinde Laudenbach dann „nur noch“ die Kosten für eine mögliche Herrichtung und Setzen des Grabmals tragen.

Der HGV bittet den Gemeinderat, unter Berücksichtigung der im Antrag genannten Gründe, folgenden Beschluss zu fassen:

„Ästhetisch schön gestaltete sowie geschichtlich interessante Grabsteine und andere Zeugnisse unserer Bestatterkultur werden in unserem Friedhof erhalten. Entscheidungsgrundlage dafür ist die vom HGV mit einem Sandsteinkünstler erstellte Auswahlliste; diese kann im gegenseitigen Einvernehmen von Gemeinde und HGV aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Um die Besitzer der entsprechenden Grabdenkmäler für diese Idee zu gewinnen, werden sie zeitnah von der Gemeinde angeschrieben und um Zustimmung gebeten.

Unter Beachtung der Standsicherheit der überlassenen Grabsteine wird ein einstweiliger bzw. endgültiger Standort bestimmt. Ziel ist es, einen „Weg des Nicht-Vergessens“ und damit einen musealen Raum innerhalb unseres Friedhofs einzurichten. An dieser Maßnahme wird der HGV beratend beteiligt.“

 

Beratung:

Lt. Bgm. Distler beschäftigt dieses Thema bereits seit 2017 mit verschiedenen Ideen dazu.

 

GR Klein berichtet, dass der HGV bestimmte Grabsteine ausgesucht hatte, man sich aber seitens der Gemeinde und seitens des HGV nicht für einen Platz entscheiden konnte. Lt. damaligem Bgm. Julius Reis einigte man sich, die Grabsteine zunächst stehen zu lassen. Eine Idee war dann, diese oben entlang an der Friedhofsmauer als „Weg des Nicht-Vergessens“ aufzustellen, einen Beschluss dazu gab es bisher aber nicht. Ist ein Aufstellungsort beschlossen, kann man den Grabbesitzern mitteilen, dass sie Sockel usw. auf eigene Kosten entfernen müssen.

 

Ob sicher ist, dass die Kosten zur Entfernung von Sockeln usw. von den ehemaligen Besitzern übernommen werden, sobald die Gemeinde Besitzer der Grabsteine ist, möchte GRin Ahner wissen.

 

Frau Geutner trägt vor, dass die Gemeinde Laudenbach den Nutzungsberechtigten versichert hat, die Haftung und Verkehrssicherung zu übernehmen und somit die Rückgabe des Grabes für die Grabeigentümer abgeschlossen ist.

 

Ursprünglich gab es 5 Grabsteine, so Bgm. Distler. Ein ehemaliger Nutzungsberechtigter hat mit Zusage der Gemeinde den Grabstein seiner Eltern auf eigene Kosten nach München gebracht.

 

Zunächst sollte man beschließen, dass entsprechende Grabsteine, die in Absprache mit HGV als erhaltenswert angesehen werden, zunächst gesichert und abgebaut werden und die Nutzungsberechtigten die Kosten für die Entfernung der Fundamente usw. tragen müssen. Nach Absprache mit dem HGV muss dann in einem weiteren Beschluss festgelegt werden, wo man diesen musealen Raum einrichten will.

 

GR Eck plädiert dafür, zuerst festzulegen, wo die Grabsteine hingebracht werden und dann erst über die Kosten des Abbaus von Fundamenten usw. zu entscheiden.

 

Da Gefahr besteht, dass die Nutzungszeit der Gräber abläuft, müssen die Grabsteine zeitnah beurteilt werden und mit den Besitzern die Kostenübernahme der Fundamente vereinbart werden, antwortet Bgm. Distler.

 

GR Stahl kennt nur eine geeignete Stelle an der Friedhofsmauer am Grünstreifen ein, mit allerdings begrenztem Platz zur Aufstellung.

 

Dass man mit Kosten von 1000 – 1500 € pro Grabmal für Versetzen und Entfernen der Fundamente rechnen muss, glaubt GR Breitenbach (DU). Vielleicht könnte sich der HGV finanziell beteiligen oder man startet einen Spendenaufruf.

 

GR Gruß plädiert dafür, erst festzulegen wo die Grabsteine hinkommen und wie genau sie aufgestellt werden sollen. Etwas Bedenken hat er, dass es zu Missmut führen könnte, wenn sich herausstellt, dass es adäquate Steine gibt,

 

Lt. GRin Ahner ist der angedachte Platz an der Friedhofsmauer begrenzt. Die Gemeinde sollte sich aber auch bewusst sein, dass gut überlegt sein muss, welche Grabsteine entsorgt werden. Sicher ist auch nicht, ob entsprechende Besitzer gewillt sind, Grabsteine an die Gemeinde zu überlassen.

 

GR Klein informiert, dass eine Liste mit zukünftig in Frage kommenden Grabsteinen vom HGV hinterlegt ist.

 

Ein Gespräch mit der neuen Mitarbeiterin Frau Zöller, die für das Bestattungswesen zuständig ist, dem HGV und evtl. den Altbürgermeistern Klein, Zenger und Reis, wäre sicher hilfreich, meint Bgm. Distler.


Beschluss:

Der Gemeinderat Laudenbach beschließt zuerst festzulegen, wo die Grabsteine hingebracht werden und dann über die Kosten des Abbaus von Fundamenten usw. zu entscheiden.