Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Sachverhalt:

Der Antragsteller hat beim Landratsamt die Verlängerung der mit Bescheid vom 19.12.2018, AZ B-303-2017-1 erteilten Baugenehmigung beantragt. Das Bauvorhaben betrifft den Umbau einer Textilfirma zur Whiskey-Destille, Errichtung einer Lagerhalle für Whiskey-Fässer in zwei Bauabschnitten, Einbau einer Mühle, Errichten von zwei Malz- und einem Trebersilo, Errichten eines Rückkühlaggregats, Einbau zweier Fassläger.

 

Die Textilfirma wurde bekanntlich schon zur Whiskey-Destille umgebaut. Allerdings wurde die Errichtung einer Lagerhalle in zwei Bauabschnitten noch nicht durchgeführt. Durch die Unterbringung der Fässer in externe Lager wurde die neue Lagerhalle noch nicht benötigt.

 

Eine Überprüfung der planungsrechtlichen Vorgaben hat ergeben, dass keine Belange dem Bauvorhaben entgegenstehen und somit der Verlängerung zugestimmt werden kann.


Beschluss:

Die Gemeinde Rüdenau stimmt der Verlängerung der mit Bescheid vom 19.12.2018, AZ B-303-2017-1 erteilten Baugenehmigung zu.