Sitzung: 22.11.2022 GRR/008/2022
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Anwesend: 0, Befangen: 0
Sachverhalt:
Das Architekturbüro Wolf stellt die bisherigen Untersuchungsergebnisse zur Variante 3 (Neubau an der Hauptstraße am Ortsende Richtung Kleinheubach) vor.
Beratung:
Herr Hügel erörtert kurz die bisherigen Erkenntnisse, weshalb die Variante 3 untersucht wurde:
Durch HQ100 sehen Regierung und
LRA keine Möglichkeit des Umbaus am Standort in der Rathausstraße 3. Somit
bleibt nur noch der Standort Hauptstraße.
Das Gebäude ist so geplant,
dass alle wichtigen Räume von Hauptstraße erreichbar sind. An der Hangseite befinden
sich die Räume, die nebensächlich sind, da dieser Bereich mit 6 – 10 cm gering
hochwassergefährdet ist.
Die Einsatzzeiten der
Feuerwehr werden durch den neuen Standort nicht verändert, da die Entfernung
zum alten Feuerwehrhaus ungefähr eine Minute mit dem Auto bzw. Fahrrad beträgt.
Zwei mögliche Varianten
werden von Herrn Hügel anhand einer Präsentation vorgestellt.
Die Variante mit 3
Stellplätzen (in der Präsentation gelb markiert) und die in der Präsentation
grün markierte Variante mit 2 Stellplätzen. Die Regierung von Unterfranken teilt
mit, dass nur die Variante mit 2 Stellplätzen förderfähig ist.
Die Kosten für die
verschiedenen Varianten sind eher hoch eingeschätzt, es ist also möglich, dass
die derzeit veranschlagten Kosten nach unten korrigiert werden können.
GR Link fragt nach, ob der
Grundstückserwerb bereits in die Kosten mit eingerechnet wurde, dies ist jedoch
nicht der Fall.
Weiterhin wirft er ein, dass
bei HQ100 die unteren Parkplätze nicht angefahren werden könnten. Laut Herrn
Hügel müssten in diesem Fall die oberen Parkplätze, die nicht betroffen sind,
angefahren werden.
GRin Mühling möchte die Höhe
der Kosten für den Grundstückskauf wissen. Diese Kosten sind nicht bekannt, da
BGMin Wolf-Pleßmann erst den Auftrag zu Grundstücksverhandlungen vom Gemeinderat
erhalten muss.
GR Trunk fragt nach, ob der
geplante Zuschuss von 80% so gewährt wird, worauf Herr Wolf erwidert, dass dies
utopisch sei. Die Gemeinde erhält einen Zuschuss in Höhe von 126.000 €, wenn
die Variante mit 2 Stellplätzen umgesetzt wird.
Grundsätzlich seien die
Preise für die Umsetzung der 2. Variante als Tendenz zu sehen, da diese im
Moment nur geschätzt werden können. Das Baupreisniveau wird zurückgehen, jedoch
höher als vor Corona bleiben.
Auf die Frage von GRin Mühling
nach bezuschussten Förderprogrammen, sagt Herr Wolf, dass es noch keine
Informationen zu Förderprogrammen bei Neubauten gibt, dass er aber davon
ausgeht, dass als Standard für eine Förderung KFW 40 zugrunde gelegt werden
könne.
Bei minderbeheizten Bauvorhaben
wie dem Feuerwehrhaus ist es fraglich, ob ein so hoher Standard nötig ist.
GR Trunk schlägt vor, das
alte Feuerwehrhaus mit dem Nötigsten zu erneuern und somit kein Geld für einen
Neubau zu investieren.
BGMin Wolf-Pleßmann erklärt
daraufhin, dass nach §12 Abs. 1 der DGUV Vorschrift „Feuerwehren“ der „Träger
der Feuerwehr der sogenannte Unternehmer und somit vollumfänglich dafür
verantwortlich ist, dass bauliche Anlagen der Feuerwehr so eingerichtet sind
und betrieben werden , dass insbesondere unter Einsatzbedingungen Gefährdungen
von Feuerwehrangehörigen vermieden werden, sowie Feuerwehreinrichtungen und
persönliche Schutzausrüstung sicher untergebracht, bewegt oder entnommen werden
können.“ Dies ist, so BGmin Wolf-Pleßmann am Feuerwehrhaus in der Rathausstraße
bei HQ100 nicht gegeben. Sollte es zu Problemen mit HQ100 kommen, wären die
Bürgermeisterin und die Gemeinderäte für die Gesundheit der Feuerwehrleute
verantwortlich und könnten bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln in
Regress genommen werden.
Nach der Frage über die Höhe
der Kosten für die Renovierung des alten Feuerwehrhauses und Mitnutzung des
Basketballplatzes entsteht eine Diskussion darüber, ob der Standort Hauptstraße
mit Neubau tatsächlich die beste Alternative sei oder ob nicht doch das alte
Feuerwehrhaus renoviert werden könne.
Herr Wolf wirft ein, dass
dies bereits diskutiert wurde, aber aufgrund der HQ100-Situation von der
Regierung abgelehnt wurde. Außerdem würde das alte Feuerwehrhaus bei einem HQ100-Ereigniss
beschädigt werden und wäre nicht mehr einsatzfähig. Dies gilt auch, wenn das Feuerwehrhaus auf
dem Basketballplatz neu gebaut werden würde.
GR May fragt nach, ob es
nicht sinnvoller wäre, als erstes den Hochwasserschutz mit Rückhaltebecken
voranzutreiben. Daraufhin erklärt BGMin Wolf-Pleßmann, dass allein die
Planungen frühestens im Jahr 2026 fertiggestellt sein können, da im kompletten
Ort jedes Haus und jeder Stein geprüft werden müssen. Auch wenn die Förderung
bei Zusammenschluss mit Kleinheubach 75% ausmachen würde, wäre für einen
Hochwasserschutz mit HQ 100 plus Klimafaktor wahrscheinlich noch immer ein
6-stelliger Betrag hierfür zu zahlen. Wie in der vergangenen Sitzung durch Hr.
Pani bereits gesagt, ist ein solcher Hochwasserschutz eine Generationsaufgabe
und wird sich über viele Jahre hinziehen.
Die GR Meixner, Trunk und May
fragen nach, ob und wie die Kosten für das Projekt bezahlt werden. BGMin Wolf-Pleßmann
bekräftigt nochmals, dass der Schutz der Feuerwehrleute oberste Priorität hat
und eine Pflichtaufgabe der Gemeinde ist. Derzeit hat die Gemeinde eine
Rücklage, gleichzeitig ist ein Finanzierungskonzept notwendig.
Um das Thema Standort und
Renovierung oder Neubau voranzutreiben schlägt Herr Wolf vor, einen
Vororttermin mit der Regierung zu machen.
GRin Mühling ist der Meinung,
dass die Sicherheit der Feuerwehrleute wichtig sei, die Bürger aber auch nicht
außer Acht gelassen werden sollen. Daher sollte man die Alternative von GR Link
(Renovierung und Neubau auf Basketballplatz) nochmals prüfen.
Die nachträgliche Anfrage von
GR Link, die Feuerwehr zu beauftragen, das Raumkonzept zu prüfen, kann BGMin
Wolf-Pleßmann dahingehend beantworten, dass dies bereits geschehen sei. Der 1.
Kommandant Straub hat immer betont, dass es bei bestimmten Räumen
Einsparmöglichkeiten gibt.
Weiterhin regt GR Link an,
den Bauhauf nach Kleinheubach auszulagern, da somit mehr Facharbeiter für die
Gemeinde Rüdenau spezielle Aufgaben übernehmen könnten. BGMin Wolf-Pleßmann
bittet GR Link einen Antrag für die nächste Sitzung zu stellen, dann könne dies
diskutiert werden.
Beschluss:
Die Bürgermeisterin
wird beauftragt, in Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken die Beibehaltung
vom Bestandsbau und die verschiedenen Ausfahrten auf Genehmigungsfähigkeit zu
untersuchen.
Einstimmig
beschlossen
Beschluss:
Die Bürgermeisterin
wird beauftragt Grundstückverhandlungen mit den Eigentümern zum Erwerb des
Feuerwehrgerätehauses zu führen.