Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Anwesend: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

Das Architekturbüro Wolf stellt die bisherigen Untersuchungsergebnisse zur Variante 3 (Neubau an der Hauptstraße am Ortsende Richtung Kleinheubach) vor.

 

Beratung:

Herr Hügel erörtert kurz die bisherigen Erkenntnisse, weshalb die Variante 3 untersucht wurde:

Durch HQ100 sehen Regierung und LRA keine Möglichkeit des Umbaus am Standort in der Rathausstraße 3. Somit bleibt nur noch der Standort Hauptstraße.

Das Gebäude ist so geplant, dass alle wichtigen Räume von Hauptstraße erreichbar sind. An der Hangseite befinden sich die Räume, die nebensächlich sind, da dieser Bereich mit 6 – 10 cm gering hochwassergefährdet ist.

Die Einsatzzeiten der Feuerwehr werden durch den neuen Standort nicht verändert, da die Entfernung zum alten Feuerwehrhaus ungefähr eine Minute mit dem Auto bzw. Fahrrad beträgt.

Zwei mögliche Varianten werden von Herrn Hügel anhand einer Präsentation vorgestellt.

Die Variante mit 3 Stellplätzen (in der Präsentation gelb markiert) und die in der Präsentation grün markierte Variante mit 2 Stellplätzen. Die Regierung von Unterfranken teilt mit, dass nur die Variante mit 2 Stellplätzen förderfähig ist.

Die Kosten für die verschiedenen Varianten sind eher hoch eingeschätzt, es ist also möglich, dass die derzeit veranschlagten Kosten nach unten korrigiert werden können.

GR Link fragt nach, ob der Grundstückserwerb bereits in die Kosten mit eingerechnet wurde, dies ist jedoch nicht der Fall.

Weiterhin wirft er ein, dass bei HQ100 die unteren Parkplätze nicht angefahren werden könnten. Laut Herrn Hügel müssten in diesem Fall die oberen Parkplätze, die nicht betroffen sind, angefahren werden.

GRin Mühling möchte die Höhe der Kosten für den Grundstückskauf wissen. Diese Kosten sind nicht bekannt, da BGMin Wolf-Pleßmann erst den Auftrag zu Grundstücksverhandlungen vom Gemeinderat erhalten muss.

GR Trunk fragt nach, ob der geplante Zuschuss von 80% so gewährt wird, worauf Herr Wolf erwidert, dass dies utopisch sei. Die Gemeinde erhält einen Zuschuss in Höhe von 126.000 €, wenn die Variante mit 2 Stellplätzen umgesetzt wird.

Grundsätzlich seien die Preise für die Umsetzung der 2. Variante als Tendenz zu sehen, da diese im Moment nur geschätzt werden können. Das Baupreisniveau wird zurückgehen, jedoch höher als vor Corona bleiben.

Auf die Frage von GRin Mühling nach bezuschussten Förderprogrammen, sagt Herr Wolf, dass es noch keine Informationen zu Förderprogrammen bei Neubauten gibt, dass er aber davon ausgeht, dass als Standard für eine Förderung KFW 40 zugrunde gelegt werden könne.

Bei minderbeheizten Bauvorhaben wie dem Feuerwehrhaus ist es fraglich, ob ein so hoher Standard nötig ist.

GR Trunk schlägt vor, das alte Feuerwehrhaus mit dem Nötigsten zu erneuern und somit kein Geld für einen Neubau zu investieren.

BGMin Wolf-Pleßmann erklärt daraufhin, dass nach §12 Abs. 1 der DGUV Vorschrift „Feuerwehren“ der „Träger der Feuerwehr der sogenannte Unternehmer und somit vollumfänglich dafür verantwortlich ist, dass bauliche Anlagen der Feuerwehr so eingerichtet sind und betrieben werden , dass insbesondere unter Einsatzbedingungen Gefährdungen von Feuerwehrangehörigen vermieden werden, sowie Feuerwehreinrichtungen und persönliche Schutzausrüstung sicher untergebracht, bewegt oder entnommen werden können.“ Dies ist, so BGmin Wolf-Pleßmann am Feuerwehrhaus in der Rathausstraße bei HQ100 nicht gegeben. Sollte es zu Problemen mit HQ100 kommen, wären die Bürgermeisterin und die Gemeinderäte für die Gesundheit der Feuerwehrleute verantwortlich und könnten bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln in Regress genommen werden.

Nach der Frage über die Höhe der Kosten für die Renovierung des alten Feuerwehrhauses und Mitnutzung des Basketballplatzes entsteht eine Diskussion darüber, ob der Standort Hauptstraße mit Neubau tatsächlich die beste Alternative sei oder ob nicht doch das alte Feuerwehrhaus renoviert werden könne.

Herr Wolf wirft ein, dass dies bereits diskutiert wurde, aber aufgrund der HQ100-Situation von der Regierung abgelehnt wurde. Außerdem würde das alte Feuerwehrhaus bei einem HQ100-Ereigniss beschädigt werden und wäre nicht mehr einsatzfähig.  Dies gilt auch, wenn das Feuerwehrhaus auf dem Basketballplatz neu gebaut werden würde.

GR May fragt nach, ob es nicht sinnvoller wäre, als erstes den Hochwasserschutz mit Rückhaltebecken voranzutreiben. Daraufhin erklärt BGMin Wolf-Pleßmann, dass allein die Planungen frühestens im Jahr 2026 fertiggestellt sein können, da im kompletten Ort jedes Haus und jeder Stein geprüft werden müssen. Auch wenn die Förderung bei Zusammenschluss mit Kleinheubach 75% ausmachen würde, wäre für einen Hochwasserschutz mit HQ 100 plus Klimafaktor wahrscheinlich noch immer ein 6-stelliger Betrag hierfür zu zahlen. Wie in der vergangenen Sitzung durch Hr. Pani bereits gesagt, ist ein solcher Hochwasserschutz eine Generationsaufgabe und wird sich über viele Jahre hinziehen.

Die GR Meixner, Trunk und May fragen nach, ob und wie die Kosten für das Projekt bezahlt werden. BGMin Wolf-Pleßmann bekräftigt nochmals, dass der Schutz der Feuerwehrleute oberste Priorität hat und eine Pflichtaufgabe der Gemeinde ist. Derzeit hat die Gemeinde eine Rücklage, gleichzeitig ist ein Finanzierungskonzept notwendig.

Um das Thema Standort und Renovierung oder Neubau voranzutreiben schlägt Herr Wolf vor, einen Vororttermin mit der Regierung zu machen.

GRin Mühling ist der Meinung, dass die Sicherheit der Feuerwehrleute wichtig sei, die Bürger aber auch nicht außer Acht gelassen werden sollen. Daher sollte man die Alternative von GR Link (Renovierung und Neubau auf Basketballplatz) nochmals prüfen.

Die nachträgliche Anfrage von GR Link, die Feuerwehr zu beauftragen, das Raumkonzept zu prüfen, kann BGMin Wolf-Pleßmann dahingehend beantworten, dass dies bereits geschehen sei. Der 1. Kommandant Straub hat immer betont, dass es bei bestimmten Räumen Einsparmöglichkeiten gibt.

Weiterhin regt GR Link an, den Bauhauf nach Kleinheubach auszulagern, da somit mehr Facharbeiter für die Gemeinde Rüdenau spezielle Aufgaben übernehmen könnten. BGMin Wolf-Pleßmann bittet GR Link einen Antrag für die nächste Sitzung zu stellen, dann könne dies diskutiert werden.

 

 


Beschluss:

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, in Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken die Beibehaltung vom Bestandsbau und die verschiedenen Ausfahrten auf Genehmigungsfähigkeit zu untersuchen.

 

Einstimmig beschlossen

 

Beschluss:

Die Bürgermeisterin wird beauftragt Grundstückverhandlungen mit den Eigentümern zum Erwerb des Feuerwehrgerätehauses zu führen.