Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Die Vereine „Wanderverein Rüdenau e.V.“ und „Gesangverein „Liederkranz“ e.V. sowie die Personengruppe „Backhausteam“ wünschen sich einen Vereinsraum zur gemeinsamen Nutzung.

 

Der Raum im EG der Schulstraße 2 (Nebengebäude Rathaus) ist im genehmigten Bauplan von 2009 als „Vereinsraum“ gewidmet/genehmigt, muss jedoch zur Nutzung renoviert werden.

 

Deshalb fanden mit den jeweiligen Vorstandsmitglieder bzw. den Verantworlichen des Backhausteams am 21. Februar und am 02. November 2022 Vorbesprechungen statt. Von der Bürgermeisterin wurde klar kommuniziert, dass die Renovierung nur mit Hilfe einer Förderung über das Regionalbuget 2023 der Odenwaldallianz realisiert werden kann.

 

Die eruierten Kosten für das Kleinprojekt „Vereinsraum“ belaufen sich auf 11.590,45 € ohne Elektroarbeiten, 14.458,25 € mit Elektroarbeiten und überschreitet damit nicht den förder- fähigen Betrag von 20.000 €. Gefördert werden 80% der Kosten höchstens jedoch 10.000 €.

 

Beratung:

GRin Mühling fragt nach, ob die Förderung so aussehen könne, dass die Gemeinde das Material bezahlt und der Rest von den Vereinen übernommen werde.

Dies ist laut GR Link nicht möglich, BGMin Wolf-Pleßmann stimmt ihm zu.

GRin Mühling erklärt, dass man keinen Verein bei Zusagen zu Förderungen bevorzugen solle. Wenn der Kindergarten eine Förderung für das Baumhaus bekommt, müsse man auch die anderen Vereine fördern.

BGMin Wolf-Pleßmann unterstreicht nochmal, dass die Vereine informiert wurden, dass das Projekt nur umgesetzt wird, wenn es eine Förderung von der Odenwaldallianz gibt. Andernfalls muss das Projekt auf das folgende Jahr verschoben werden.

GR Pfister merkt an, dass die Verteilung der Nebenkosten aufgrund der unterschiedlichen Nutzungsdauern schwierig werden könne. Dies werde in einem nächsten Schritt begutachtet, so BGMin Wolf-Pleßmann.

 


Beschluss:

Die Gemeinde Rüdenau begrüßt das gemeinschaftliche Engagement der Vereine und beteiligt sich im Fall einer Förderzusage an dem Restbetrag in Höhe von 2.000,00 €.

 

 

Die Ausgaben in Höhe von 17.000 € werden verbindlich in den Haushalt 2023 eingestellt.