Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Flurscheide-Mittelgewann“, im allgemeinen Wohngebiet.

 

Mit diesem Antrag soll auf der westlichen Grundstücksseite auf einer Länge von 10,50 m ein Sichtschutzzaun mit einer Höhe von 1,70 m errichtet werden. Der Bauherr stellt einen Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da unter weitere Festsetzungen, Nr. 7 die Höhe der Einfriedung auf 1,30 m ab OK Gehsteig festgesetzt ist.

 

Gemäß Art. 57 Abs. 1, Satz 7 Buchstabe a) BayBO sind Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen, Sichtschutzzäunen und Terrassentrennwänden mit einer Höhe bis zu 2 m, außer im Außenbereich, verfahrensfrei.

 

Als Begründung für die Überschreitung der Höhe wurde der Sichtschutz und die Absturzsicherung aufgeführt.

 

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Der Eigentümer des Nachbargrundstücks hat dem Vorhaben zugestimmt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Höhe der Absturzsicherung in Bayern beträgt 1,10 m und kann mit den erlaubten 1,30 m eingehalten werden.

 

Beratung:

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

 


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach erteilt für die Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten Höhe für die Einfriedung keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.