Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1

Sachverhalt:

 

Die Brücke der B469 über den und Feldweg „Zum Schützenhaus“ soll in den nächsten Jahren durch das Staatliche Bauamt Aschaffenburg (stbaab) erneuert werden.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit unter der Brücke eine Geh- und Radwegverbindung vorzusehen.

 

Herr Klaus Waigand vom Stbaab wird die Planungsmöglichkeiten vorstellen.

 

Grundsätzlich ist eine Förderung des gemeindlichen Kostenanteils möglich.

 

Nachfolgend die fiktive Kostenschätzungen der beiden Geh – und Radwegvarianten. Bei beiden Vergleichsrechnungen wurde die Anhebung der Gradiente im Kostenansatz berücksichtigt.

 

  1. Kostenschätzung Neubau der Brücke, Fahrbahnbreite 5,50 m zzgl. 2 x 0,5 m breite Schrammborde, die lichte Durchfahrtshöhe wird bei ca. 4,25 m belassen.

Gesamt Baukosten:                   1.209.375,00 €

Anteil Bund 100%

 

  1. Kostenschätzung Neubau der Brücke, Fahrbahnbreite 5,50 m zzgl. 2 x 0,5 m breite Schrammborde, die Lichte Durchfahrtshöhe wird auf 4,50 m angehoben.

Gesamt Baukosten:                   1.359.375,00 €

Anteil Bund ca. 50,71%                689.339,06 €

Anteil Gemeinde ca. 49,29%        670.035,94 €

 

  1. Kostenschätzung Neubau der Brücke, Lichte Breite 9,50 m

(2 m Gehweg + 5,50 m Fahrbahn + 2 m Gehweg)

die lichte Durchfahrtshöhe wird auf 4,50 m angehoben

Gesamt Baukosten:                   1.640.625,00 €

Anteil Bund ca. 47,22%                774.739,58 €

Anteil Gemeinde ca. 52,78%        865.885,42 €

 

  1. Kostenschätzung Neubau der Brücke, Lichte Breite 10 m

(1,50 m Gehweg + 5,50 m Fahrbahn + 3 m Geh- und Radweg)

die lichte Durchfahrtshöhe wird auf 4,50 m angehoben

Gesamt Baukosten:                   1.687.500,00 €

Anteil Bund ca. 45,95%                775.406,25 €

Anteil Gemeinde ca. 54,05%        912.093,75 €

 

Die Fahrbahnbreite im Bestand beträgt ca. 5,50m, die beidseitigen Gehwege jeweils ca. 1,50m, in der Gesamtbreite ergibt dies ca. 8,50m.

 

Nach Rücksprache mit dem Büro Stete, ist die Empfehlung aufgrund des Radwegenetzanschlusses Gänswiese / Gutenbergstraße die Durchfahrtsbreite der Brücke zu erhöhen.

 

Beratung:

Die Neubauplanung wird von Herrn Klaus Waigand vorgestellt.
Die Brücke wurde in den 60er Jahren gebaut und muss saniert oder erneuert werden. Die Brücke hat die Zustandsnote 2,9 auf einer Skala von 1-4. Ab Zustandsnote 3 muss reagiert werden.

Da der Markt Kleinheubach mit seiner Ortsstraße Kreuzungspartner mit der Bundesstraße ist, muss hier eine Entscheidung in Einbezug des Marktes getroffen werden.

Beim Vorschlag 1 gibt es kein Ausbauverlangen seitens der Gemeinde, die Kosten für den Neubau blieben komplett beim Bund.

Der Vorschlag 2, Erhöhung der Durchfahrt, ist mit Kosten für den Markt Kleinheubach verbunden, bringt aber keinen Vorteil zur jetzigen Situation.

In Variante 3 stellt sich die Situation wie folgt dar:

Für den Neubau gibt es eventuell Fördermöglichkeiten. Falls es keine Förderung gibt, gibt es den fiktiven Vorteilsausgleich von der Bundesrepublik Deutschland in Höhe von ca. 200.000,00 €. D.h. bei Variante 3 lägen die Kosten für den Markt Kleinheubach bei ca. 430.000,00 (mit Förderung) – 660.000,00 € (unter Berücksichtigung des fiktiven Vorteilsausgleiches).

Thomas Bissert möchte wissen, ob es eine Bürgerinformation diesbezüglich geben wird. Dies bejaht Herr Waigand.

Gerald Hornich fragt, wie sich der Anteil der Gemeinde errechnet. Dies ist im Bundesfernstraßengesetz geregelt erläutert Herr Waigand.

Sven Fertig erkundigt sich, wie ein Radweg baulich umgesetzt wird. Herr Waigand antwortet, dass es so umgesetzt wird, wie es vom Markt Kleinheubach gewünscht ist. Herr Fertig fragt Bürgermeister Münig, ob es einen Vorschlag vom Büro Stete bezüglich des Radweges gibt. Bürgermeister Münig erläutert, dass es aktuell keinen eigenen Radwegvorschlag geben wird, da die Fahrradfahrer auf dem Feldweg bzw. der Ortsstraße fahren können. Der Bauausschuss empfiehlt deshalb die Variante 3 zu beschließen.

Bernd Broßler fragt nach, ob die Brücke auch nur mit einem Gehweg gebaut werden könnte und was man dabei einsparen könnte. Er ergänzt, dass alle Unterführungen im Markt Kleinheubach nur einseitig begehbar sind. Bürgermeister Münig errechnet nach dem Schlüssel des Bundesfernstraßengesetzes, dass es ca. 40.00,00-60.000,00 € kostengünstiger wird, die Brücke mit nur einem Gehweg zu bauen. Es müsste dann aber auch entschieden werden, auf welcher Seite der Gehweg ist.

Jan Krippner vergewissert sich, dass dem Markt Kleinheubach bei zukünftigen Sanierungsarbeiten keine Kosten mehr entstehen. Dem stimmt Herr Waigand zu.

 


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach stimmt dem Ausbau der Brücke in Variante 3 mit beidseitigen Gehwegen zu. Eine mögliche Förderung ist mit der Regierung von Unterfranken abzustimmen.