Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Mittelgewann Fl.Nr. 4100/20 Bereich zwischen Limesstraße und Im Mittelgewann“, im allgemeinen Wohngebiet.

 

Der Bauherr beabsichtigt, die bestehende Terrasse auf einer Breite von 5,50 m und einer Tiefe von 4,05 m mit einer Aluminiumkonstruktion mit Verbundsicherheitsglas zu überdachen.

 

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die südwestliche Baugrenze um 1,42 m überschritten wird.

 

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Die Eigentümer der benachbarten Grundstücke haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Im Grundrissplan des ursprünglichen Bauantrags ist die Terrasse mit 3,50 m Tiefe eingezeichnet. Diese wird durch die Überdachung erweitert.

 

Beratung:

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach erteilt für die Überschreitung der Baugrenze eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.