Sitzung: 06.12.2022 MK/011/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Mittelgewann Fl.Nr. 4100/20 Bereich zwischen Limesstraße und Im Mittelgewann“, im allgemeinen Wohngebiet.
Der Bauherr beabsichtigt, die bestehende Terrasse auf einer Breite von 5,50 m und einer Tiefe von 4,05 m mit einer Aluminiumkonstruktion mit Verbundsicherheitsglas zu überdachen.
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die südwestliche Baugrenze um 1,42 m überschritten wird.
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Die Eigentümer der benachbarten Grundstücke haben dem Bauvorhaben zugestimmt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Grundrissplan des ursprünglichen Bauantrags ist die Terrasse mit 3,50 m Tiefe eingezeichnet. Diese wird durch die Überdachung erweitert.
Beratung:
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Beschluss:
Der Markt Kleinheubach erteilt für die Überschreitung der
Baugrenze eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das
gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.