Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Mittelgewann“, im allgemeinen Wohngebiet.

 

Der Bauherr beabsichtigt, die absterbende Thujahecke teilweise durch einen Zaun mit WPC-Elementen oder Gitterzaunelementen zu ersetzen. Die Einfriedung mit einer Höhe von 1,60 m soll auf einer Länge von ca. 15m in der Keltenstraße erfolgen. Die geplante Einfriedung endet 5 m vor der Einmündung in die Römerstraße. Die Römerstraße ist nicht betroffen. Entlang des Nachbargrundstückes soll die Einfriedung ebenfalls 1,60 m betragen und dann abfallen auf 1,20 m.

Der Bauherr stellt einen Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die zulässige Einfriedungshöhe längs der Straße 1,00 m ab OK Gehsteig nicht überschreiten darf.

 

Gemäß Art. 57 Abs. 1, Satz 7 Buchstabe a) BayBO sind Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen, Sichtschutzzäunen und Terrassentrennwänden mit einer Höhe bis zu 2 m, außer im Außenbereich, verfahrensfrei.

 

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Der Eigentümer des Nachbargrundstücks Fl.Nr. 4100/106 hat der isolierten Befreiung zugestimmt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

In der näheren Umgebung wurden hinsichtlich der Einfriedungshöhe Befreiungen erteilt, zuletzt beim Grundstück Fl.Nr. 4100/68.

 

Beratung:

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach erteilt für die Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten Höhe für die Einfriedung eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.