Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Die Kleinheubacher Spielplätze werden jährlich von einem Sachverständigenbüro auf Mängel überprüft.

Die festgestellten Mängel werden dann vom Bauhof ausgebessert oder ggfs. müssen Spielgeräte ausgetauscht werden.

 

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass die Spielplätze Kleinheubachs als „Generationsübergreifende Spielplätze“ ausgebaut werden sollen.

 

Dies beinhaltet jeweils einen Kleinkindbereich ca.  0-3 Jahre

Einen Bereich für das Kindergartenalter ca. 3-7 Jahre

Einen Bereich für Kinder von ca. 8 – 14 Jahre

Einen Bereich für Teenager und Erwachsene

Einen Bereich für die ältere Generation.

 

Wünschenswert ist, dass auf möglichst vielen Spielplätzen unterschiedliche Erlebniswelten abgebildet werden hierzu zählen u.a.:

Spielen im Sandkasten, Rutschen, Schaukeln, Balancieren, Klettern, Matschen, Wippen, Hüpfen, Karussell, Ballspiele (Tischtennis, Torwand, Basketball, Surpriseball…), Bewegungsgeräte für Ältere

 

Sollte sich aufgrund des Alters der vorhandenen Spielgeräte ergeben, dass auf einem bestimmten Spielplatz im Laufe der nächsten 10-15 Jahre aufgrund des Zustands alle Geräte ausgetauscht werden müssen, könnten die Spielplätze nach Themenbereichen gestaltet werden, z.B. Pirat, Ritterburg, Natur, Märchen, usw.

 

Für das Jahr 2023 soll beraten werden, wie hoch der Haushaltsansatz für die Umgestaltung der Spielplätze sein soll.

In den letzten Jahren wurden für den Unterhalt der Spielplätze (inklusive Bauhofleistungen) jeweils rund 40.000,-€ über den Verwaltungshaushalt ausgegeben. An Investitionen über den Vermögenshaushalt sind in den letzten beiden Jahren je rund 70.000,-€ investiert worden.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat Kleinheubach folgt dem Empfehlungsbeschluss des Jugend- Sport und Familienausschusses Kleinheubach vom 15.12.2022.

 

Die Spielplätze des Marktes Kleinheubach sollen nach Prüfung der Machbarkeit durch die Verwaltung als „Generationenübergreifende Spielplätze“ ausgebaut werden.

Die jeweilige Planung wird mit dem Gemeinderat bzw. den Ausschüssen abgestimmt.