Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Mittelgewann I, 4. Änderung“, im allgemeinen Wohngebiet.

 

Der Bauherr beabsichtigt, eine Terrassenüberdachung mit einer Breite von 4,00 m und einer Tiefe von 5,00 m am nordwestlichen Fassadenrücksprung anzubringen.

 

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die zulässige Dachneigung (35 – 45°) um 30° unterschritten wird. Das Baufenster wird eingehalten.

 

Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Bauvorhaben ist städtebaulich vertretbar, nachbarliche Belange werden nicht berührt.

 

Beratung:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Beschlussvorschlag einstimmig zuzustimmen.

 


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach erteilt für die Unterschreitung der Dachneigung eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt.