Sitzung: 17.01.2023 MK/017/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Mittelgewann I, 4. Änderung“, im allgemeinen Wohngebiet.
Der Bauherr beabsichtigt, eine Terrassenüberdachung mit einer Breite von 4,00 m und einer Tiefe von 5,00 m am nordwestlichen Fassadenrücksprung anzubringen.
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die zulässige Dachneigung (35 – 45°) um 30° unterschritten wird. Das Baufenster wird eingehalten.
Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Bauvorhaben ist städtebaulich vertretbar, nachbarliche Belange werden nicht berührt.
Beratung:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Beschlussvorschlag einstimmig zuzustimmen.
Beschluss:
Der Markt Kleinheubach erteilt für die Unterschreitung
der Dachneigung eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das
gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt.