Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Durch die Auflagen des Genehmigungsverfahrens wurde die Kostenberechnung für die Versuchsbohrungen mit Stand vom 04.09.2022 auf 458.363,01 € brutto angepasst.

Im Entwurf war vorgesehen, die Zuwegung zu den Bohrpunkten (Baustraße), durch den Bieter herzustellen.

 

Im Rahmen der Ausführungsplanung und Erstellung der Ausschreibungsunterlagen wurde festgelegt, dass die Angebote für die Herrichtung der Baustraße aufgrund der Wirtschaftlichkeit von der Verwaltung eingeholt werden.

 

Das bepreiste Leistungsverzeichnis zur Kostenberechnung vom 09.01.2023 (ohne Baustraße) beträgt 450.271,01 € brutto.

 

Die aktuell zu erwartenden Kosten betragen ca. 617.000 Euro.
Die bisherigen Kosten betragen ca. 27.000 Euro.

 

Die Gesamtkosten für die Erkundung eines 3. Brunnen betragen somit ca. 644.000 € brutto, nach aktuellem Stand.

 

Der Versand der Ausschreibungsunterlagen für die Versuchsbohrungen ist für den 18.01.2023 vorgesehen.

Nach Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses erfolgt die Kostenfortschreibung.

 

Beratung:

Thomas Schneider möchte wissen, warum wir den Wegebau selbst ausschreiben. Bürgermeister Münig erklärt, dass die Brunnenbohrfirmen die Baustraße nicht selbst herstellen, sondern an Nachunternehmer vergeben und dem Markt Kleinheubach dann die Kosten des Nachunternehmers plus einen Aufschlag in Rechnung stellen würden. Deshalb ist es wirtschaftlicher, wenn der Markt Kleinheubach selbst ausschreibt.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat Kleinheubach beschließt die fortgeschriebene Kostenberechnung für die noch ausstehenden Maßnahmen zur Versuchsbohrung Brunnen 3 in Höhe von ca. 617.000 € brutto.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung durchzuführen.

 

Haushaltsmittel werden in Höhe von 700.000 Euro verbindlich in den Haushalt 2023 eingestellt.