Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1

Sachverhalt:

Am 01. Oktober 2020 hat sich der Markt Kleinheubach dem Kommunalen Zweckverband mittels Zweckvereinbarung („Beitritt auf Probe“) angeschlossen, um den ruhenden und fließenden Verkehr zu überwachen. Diese Zweckvereinbarung hat eine Gültigkeit von zwei Jahren und wird bei nicht Kündigung um ein Jahr verlängert.

 

Die Zweckvereinbarung endet regulär am 31.12.2023.

 

Herr Köhler von der Verkehrsüberwachung teilte in seiner Email vom 02.11.2022 mit, dass die Zweckvereinbarung („Beitritt auf Probe“) darüber hinaus von Seitens des Kommunalen Zweckverbandes nicht verlängert wird. Somit steht die Entscheidung an, dem Verband als Mitglied beizutreten.

 

Nachfolgend die Kostenaufstellung von vollwertiger Mitgliedschaft zur Zweckvereinbarung:

 

Mitglied

 

Zweckvereinbarung

Ruhender Verkehr

43,00 €/Std.

 

Ruhender Verkehr

55,00 € / Stunde

Je Sachbearbeitung

7,50 € / Fall

 

Je Sachbearbeitung

9,50 € / Stunde

Fließender Verkehr

110,00 € / Std.

 

Fließender Verkehr

135,00 € / Stunde

Je Sachbearbeitung

7,50 € / Fall

 

Je Sachbearbeitung

9,50 € / Fall

Sockelbeitrag pro Einwohner 30.06.

0,50 €

 

Sockelbeitrag pro Einwohner 30.06.

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Der Sockelbeitrag wird immer zum 01.01. fällig und würde beim Markt Kleinheubach 1869,00 € betragen. (3.738 Einwohner à 0,50 €)

 

Eine Kündigung des Vertrages ist möglich. Jedes Verbandsmitglied kann zum Schluss eines Rechnungsjahres aus dem Zweckverband austreten, wenn die Verbandsversammlung mit einer

Mehrheit von zwei Dritteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl zustimmt. Der Austritt muss mindestens ein Jahr vorher schriftlich erklärt werden. Er bedarf der Änderung der Verbandssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

 

Im Jahr 2021 betrugen die Einnahmen aus der Kommunalen Verkehrsüberwachung 18.348,99 €. Die Ausgaben beliefen sich in diesem Jahr auf 27.263,50 €. Somit entstand ein Defizit von 8.914,51 €.

Es wurden 109 Stunden im ruhenden Verkehr und 90 Stunden im fließenden Verkehr geleistet.

 

Für 2022 betrugen die Einnahmen aus der Kommunalen Verkehrsüberwachung 15.842,22 €. Die Ausgaben beliefen sich auf 16.110,50 €. Somit entstand ein Defizit von 268,28 €.

Es wurden 90,5 Stunden im ruhenden Verkehr und 46 Stunden im fließenden Verkehr geleistet.

 

Beratung:

Bürgermeister Münig ergänzt zu den Zahlen, dass im Jahr 2022 seitens des Zweckverbandes nicht mehr Stunden geleistet werden konnten. In 2021 gab es weniger Verstöße im fließenden Verkehr als in 2022 und im Jahr 2022 wurden die Verwarngelder angehoben. Die Mitgliedschaft würde zum 1.1.2024 beginnen. Der Zweckverband muss natürlich auch zustimmen. Dieser trifft seine Entscheidung im Herbst diesen Jahres.

 


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach beschließt, mittelbar über die Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach dem Kommunalen Zweckverband als vollwertiges Mitglied beizutreten.