Sachverhalt:
Am 01. Oktober 2020 hat sich der Markt Kleinheubach dem Kommunalen Zweckverband mittels Zweckvereinbarung („Beitritt auf Probe“) angeschlossen, um den ruhenden und fließenden Verkehr zu überwachen. Diese Zweckvereinbarung hat eine Gültigkeit von zwei Jahren und wird bei nicht Kündigung um ein Jahr verlängert.
Die Zweckvereinbarung endet regulär am 31.12.2023.
Herr Köhler von der Verkehrsüberwachung teilte in seiner
Email vom 02.11.2022 mit, dass die Zweckvereinbarung („Beitritt auf Probe“) darüber
hinaus von Seitens des Kommunalen Zweckverbandes nicht verlängert wird. Somit
steht die Entscheidung an, dem Verband als Mitglied beizutreten.
Nachfolgend die Kostenaufstellung von vollwertiger Mitgliedschaft zur Zweckvereinbarung:
Mitglied |
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Zweckvereinbarung |
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Ruhender Verkehr |
43,00 €/Std. |
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Ruhender Verkehr |
55,00 € / Stunde |
Je Sachbearbeitung |
7,50 € / Fall |
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Je Sachbearbeitung |
9,50 € / Stunde |
Fließender Verkehr |
110,00 € / Std. |
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Fließender Verkehr |
135,00 € /
Stunde |
Je Sachbearbeitung |
7,50 € / Fall |
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Je Sachbearbeitung |
9,50 € / Fall |
Sockelbeitrag pro Einwohner 30.06. |
0,50 € |
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Sockelbeitrag pro Einwohner 30.06. |
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Der Sockelbeitrag wird immer zum 01.01. fällig und würde beim Markt Kleinheubach 1869,00 € betragen. (3.738 Einwohner à 0,50 €)
Eine Kündigung des Vertrages ist möglich. Jedes Verbandsmitglied kann zum Schluss eines Rechnungsjahres aus dem Zweckverband austreten, wenn die Verbandsversammlung mit einer
Mehrheit von zwei Dritteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl zustimmt. Der Austritt muss mindestens ein Jahr vorher schriftlich erklärt werden. Er bedarf der Änderung der Verbandssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Im Jahr 2021 betrugen die Einnahmen aus der Kommunalen Verkehrsüberwachung 18.348,99 €. Die Ausgaben beliefen sich in diesem Jahr auf 27.263,50 €. Somit entstand ein Defizit von 8.914,51 €.
Es wurden 109 Stunden im ruhenden Verkehr und 90 Stunden im fließenden Verkehr geleistet.
Für 2022 betrugen die Einnahmen aus der Kommunalen Verkehrsüberwachung 15.842,22 €. Die Ausgaben beliefen sich auf 16.110,50 €. Somit entstand ein Defizit von 268,28 €.
Es wurden 90,5 Stunden im ruhenden Verkehr und 46 Stunden im fließenden Verkehr geleistet.
Beratung:
Bürgermeister Münig ergänzt zu den Zahlen, dass im Jahr 2022 seitens des Zweckverbandes nicht mehr Stunden geleistet werden konnten. In 2021 gab es weniger Verstöße im fließenden Verkehr als in 2022 und im Jahr 2022 wurden die Verwarngelder angehoben. Die Mitgliedschaft würde zum 1.1.2024 beginnen. Der Zweckverband muss natürlich auch zustimmen. Dieser trifft seine Entscheidung im Herbst diesen Jahres.
Beschluss:
Der Markt
Kleinheubach beschließt, mittelbar über die Verwaltungsgemeinschaft
Kleinheubach dem Kommunalen Zweckverband als vollwertiges Mitglied beizutreten.