Sitzung: 14.02.2023 MK/018/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Die folgenden Angaben
sind im Kurzkonzept für die ILE Odenwald-Allianz enthalten, das von der
EnergieAgentur Bayerischer Untermain erstellt wurde. Dies liegt der Vorlage
bei.
Abgrenzung „Klimaschutzkoordination“ und
„Energiemanagement“
Klimaschutzkoordination
Ziel der Klimaschutzkoordination ist es, Maßnahmen im Themenbereich „Umwelt, Energie und Klimaschutz“ für die ILE Odenwald-Allianz zu entwickeln und in Absprache mit den Mitgliedskommunen sowie lokalen Akteuren umzusetzen.
Aufgaben Klimaschutzkoordinator/in:
Die Klimaschutzkoordination ist für alle Fragen rund um kommunale Klimaschutzmaßnahmen in allen Kommunen der ILE Odenwald-Allianz zuständig. Zu den Aufgaben gehören,
·
Entwicklung
und Koordination von Klimaschutzmaßnahmen
·
Bearbeitung
von Förderanträgen
·
Erstellung
von Ausschreibungen an externe Dienstleister
·
Zusammenarbeit
mit regionalen Akteuren zur Umsetzung von Maßnahmen
·
Öffentlichkeitsarbeit
Der Markt Kleinheubach hat sich dazu bereiterklärt, die Stelle organisatorisch bei sich anzusiedeln.
Kommunales Energiemanagement (KEM)
Ziel eines KEM ist die Reduzierung der Strom-, Wärme- und
Wasserverbräuche in den kommunalen Liegenschaften und die damit verbundenen
Kosten.
Hierfür werden zur Erfassung und Steuerung der Verbräuche spezielle Soft- und
Hardware implementiert.
Vom Fördergeber (Bund) wird empfohlen, pro 10.000 Einwohner
eine Stelle im KEM zu besetzen.
Eine Zusammenarbeit der Kommunen innerhalb der Odenwaldallianz wird noch abgestimmt.
Aufgaben
Energiemanager/in
·
Stetige
Erfassen und Steuerung von Strom-, Wärme- und Wasserverbräuchen
·
Implementierung
der dafür notwendigen Hard- und Software
·
Erarbeitung
von Maßnahmen zur Senkung der o. gen. Verbräuche
·
Zusammenarbeit
mit lokalen Ansprechpartnern
Förderung
Die Stellen in den Bereichen Klimaschutzkoordination und Energiemanagement sollen mithilfe von Mitteln aus den Förderprogrammen „Kommunalrichtlinie“ (Bund) sowie „KommKlimaFör“ (Land) finanziert werden. Durch die Kombination beider Förderprogramme kann der Fördersatz auf 90 % erhöht werden. Einzeln wäre lediglich eine Förderung von 70 % bzw. 50 % möglich.
Ein Energieeffizienz- oder Klimaschutznetzwerk kann über die „Kommunalrichtlinie“ (Bund) mit 60 % gefördert werden.
Bei den Antragstellungen wird die ILE Odenwald-Allianz von der EnergieAgentur Bayerischer Untermain unterstützt.
Kostenschätzung
Klimaschutzkoordination
Der Förderzeitraum beträgt 4 Jahre.
Die Eingruppierung der Personalstelle erfolgt üblicherweise in TVÖD-K E 10 bis
E 12.
Die unten aufgeführte Lohnschätzung basiert auf der aktuellen Entgelttabelle zzgl. 20 % zum Grundgehalt Sozialversicherungsbeiträge, 7,75 % zum Grundgehalt Zusatzversorgung sowie einem 13. Monatsgehalt (Weihnachtszuwendung).
Entgeltgruppe |
Personalkosten |
Eigenanteil |
E 10 |
252.000 € |
25.200 € |
E 11 |
265.000 € |
26.500 € |
E 12 |
277.000 € |
27.700 € |
Der Eigenanteil wird auf die teilnehmenden Kommunen aufgeteilt.
Es kommen Aufwendungen für einen Büroplatz, Maßnahmen sowie zukünftige Tarifsteigerungen hinzu.
Nach Ablauf des Förderzeitraumes sind die Aufwendungen für die Personalstelle neu zu berechnen, sofern die Stelle erhalten werden soll.
Energiemanagement
Der Förderzeitraum beträgt 3 Jahre.
Die Eingruppierung der Personalstelle erfolgt üblicherweise in TVÖD-K E 9a bis
E 9c.
Die unten aufgeführte Lohnschätzung basiert auf der aktuellen Entgelttabelle zzgl. 20 % zum Grundgehalt Sozialversicherungsbeiträge, 7,75 % zum Grundgehalt Zusatzversorgung sowie einem 13. Monatsgehalt (Weihnachtszuwendung).
Entgeltgruppe |
Personalkosten |
Eigenanteil |
E 9a |
160.000 € |
16.000 € |
E 9b |
167.000 € |
16.700 € |
E 9c |
178.000 € |
17.800 € |
Der Eigenanteil wird auf die teilnehmenden Kommunen aufgeteilt.
Es kommen zzgl. Aufwendungen für einen Büroplatz, umgesetzte Maßnahmen sowie zukünftige Tarifsteigerungen hinzu.
Nach Ablauf des Förderzeitraumes sind die Aufwendungen für die
Personalstelle neu zu berechnen, sofern die Stelle erhalten werden soll.
Hinweise:
·
Die
Kostenaufstellung beschreibt die Maximalkosten pro Netzwerkteilnehmer.
·
Jeder
Netzwerkteilnehmer entscheidet selbst inwieweit das Budget in Anspruch genommen
wird. (Je nach Stunden, die jeweils die Kommune individuell in Anspruch nimmt
sowie Kosten für Öffentlichkeitsarbeit, Vorbereitung der Netzwerktreffen, usw.)
·
Die
Förderquote liegt pro Jahr bei 60 %.
Im ersten Jahr gibt es maximal
20.000 € Zuschuss.
In den Jahren 2 und 3 maximal 10.000 € Zuschuss.
Beratung:
Thomas Schneider hat die Kosten für den Markt
Kleinheubach mit ca. 4.000,00 € für 3 Jahre errechnet und sieht das Angebot als
„Schnäppchen“. Dies bekräftigt Bürgermeister Münig.
Beschluss:
a)
Der Markt Kleinheubach unterstützt
die Schaffung einer interkommunalen Stelle zur Klimaschutzkoordination.
Vorausgesetzt einer Förderung über die „Kommunalrichtlinie“ und „KommKlimaFör“,
beteiligt sich der Markt an den entstehenden Personal- und Sachaufwandskosten.
Aufwendungen für Maßnahmen sind separat zu prüfen.
Einstimmig
beschlossen
b)
Der Markt Kleinheubach unterstützt
die Schaffung einer interkommunalen Stelle zur Errichtung und Umsetzung eines
Energiemanagements. Vorausgesetzt einer Förderung über die „Kommunalrichtlinie“
und „KommKlimaFör“, beteiligt sich der Markt an den entstehenden Personal- und
Sachaufwandskosten.
Aufwendungen für Maßnahmen sind separat zu prüfen.