Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Die folgenden Angaben sind im Kurzkonzept für die ILE Odenwald-Allianz enthalten, das von der EnergieAgentur Bayerischer Untermain erstellt wurde. Dies liegt der Vorlage bei.

Abgrenzung „Klimaschutzkoordination“ und „Energiemanagement“

Klimaschutzkoordination

Ziel der Klimaschutzkoordination ist es, Maßnahmen im Themenbereich „Umwelt, Energie und Klimaschutz“ für die ILE Odenwald-Allianz zu entwickeln und in Absprache mit den Mitgliedskommunen sowie lokalen Akteuren umzusetzen.

Aufgaben Klimaschutzkoordinator/in:

Die Klimaschutzkoordination ist für alle Fragen rund um kommunale Klimaschutzmaßnahmen in allen Kommunen der ILE Odenwald-Allianz zuständig. Zu den Aufgaben gehören,

·         Entwicklung und Koordination von Klimaschutzmaßnahmen

·         Bearbeitung von Förderanträgen

·         Erstellung von Ausschreibungen an externe Dienstleister

·         Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren zur Umsetzung von Maßnahmen

·         Öffentlichkeitsarbeit

Der Markt Kleinheubach hat sich dazu bereiterklärt, die Stelle organisatorisch bei sich anzusiedeln.

Kommunales Energiemanagement (KEM)

Ziel eines KEM ist die Reduzierung der Strom-, Wärme- und Wasserverbräuche in den kommunalen Liegenschaften und die damit verbundenen Kosten.
Hierfür werden zur Erfassung und Steuerung der Verbräuche spezielle Soft- und Hardware implementiert.

Vom Fördergeber (Bund) wird empfohlen, pro 10.000 Einwohner eine Stelle im KEM zu besetzen.
Eine Zusammenarbeit der Kommunen innerhalb der Odenwaldallianz wird noch abgestimmt.

Aufgaben Energiemanager/in

·         Stetige Erfassen und Steuerung von Strom-, Wärme- und Wasserverbräuchen

·         Implementierung der dafür notwendigen Hard- und Software

·         Erarbeitung von Maßnahmen zur Senkung der o. gen. Verbräuche

·         Zusammenarbeit mit lokalen Ansprechpartnern

Förderung

Die Stellen in den Bereichen Klimaschutzkoordination und Energiemanagement sollen mithilfe von Mitteln aus den Förderprogrammen „Kommunalrichtlinie“ (Bund) sowie „KommKlimaFör“ (Land) finanziert werden. Durch die Kombination beider Förderprogramme kann der Fördersatz auf 90 % erhöht werden. Einzeln wäre lediglich eine Förderung von 70 % bzw. 50 % möglich.

Ein Energieeffizienz- oder Klimaschutznetzwerk kann über die „Kommunalrichtlinie“ (Bund) mit 60 % gefördert werden.

Bei den Antragstellungen wird die ILE Odenwald-Allianz von der EnergieAgentur Bayerischer Untermain unterstützt.

Kostenschätzung

Klimaschutzkoordination

Der Förderzeitraum beträgt 4 Jahre.
Die Eingruppierung der Personalstelle erfolgt üblicherweise in TVÖD-K E 10 bis E 12.

Die unten aufgeführte Lohnschätzung basiert auf der aktuellen Entgelttabelle zzgl. 20 % zum Grundgehalt Sozialversicherungsbeiträge, 7,75 % zum Grundgehalt Zusatzversorgung sowie einem 13. Monatsgehalt (Weihnachtszuwendung).

Entgeltgruppe

Personalkosten
(Schätzung)

Eigenanteil
(Fördersatz: 90 %)

E 10

252.000 €

25.200 €

E 11

265.000 €

26.500 €

E 12

277.000 €

27.700 €

Der Eigenanteil wird auf die teilnehmenden Kommunen aufgeteilt.

Es kommen Aufwendungen für einen Büroplatz, Maßnahmen sowie zukünftige Tarifsteigerungen hinzu.

Nach Ablauf des Förderzeitraumes sind die Aufwendungen für die Personalstelle neu zu berechnen, sofern die Stelle erhalten werden soll.

Energiemanagement

Der Förderzeitraum beträgt 3 Jahre.
Die Eingruppierung der Personalstelle erfolgt üblicherweise in TVÖD-K E 9a bis E 9c.

Die unten aufgeführte Lohnschätzung basiert auf der aktuellen Entgelttabelle zzgl. 20 % zum Grundgehalt Sozialversicherungsbeiträge, 7,75 % zum Grundgehalt Zusatzversorgung sowie einem 13. Monatsgehalt (Weihnachtszuwendung).

 

Entgeltgruppe

Personalkosten
(Schätzung)

Eigenanteil
(Fördersatz: 90 %)

E 9a

160.000 €

16.000 €

E 9b

167.000 €

16.700 €

E 9c

178.000 €

17.800 €

Der Eigenanteil wird auf die teilnehmenden Kommunen aufgeteilt.

Es kommen zzgl. Aufwendungen für einen Büroplatz, umgesetzte Maßnahmen sowie zukünftige Tarifsteigerungen hinzu.

Nach Ablauf des Förderzeitraumes sind die Aufwendungen für die Personalstelle neu zu berechnen, sofern die Stelle erhalten werden soll.

Hinweise:

·         Die Kostenaufstellung beschreibt die Maximalkosten pro Netzwerkteilnehmer.

·         Jeder Netzwerkteilnehmer entscheidet selbst inwieweit das Budget in Anspruch genommen wird. (Je nach Stunden, die jeweils die Kommune individuell in Anspruch nimmt sowie Kosten für Öffentlichkeitsarbeit, Vorbereitung der Netzwerktreffen, usw.)

·         Die Förderquote liegt pro Jahr bei 60 %.

Im ersten Jahr gibt es maximal 20.000 € Zuschuss.
In den Jahren 2 und 3 maximal 10.000 € Zuschuss.

 

Beratung:

Thomas Schneider hat die Kosten für den Markt Kleinheubach mit ca. 4.000,00 € für 3 Jahre errechnet und sieht das Angebot als „Schnäppchen“. Dies bekräftigt Bürgermeister Münig.


Beschluss:

a)      Der Markt Kleinheubach unterstützt die Schaffung einer interkommunalen Stelle zur Klimaschutzkoordination. Vorausgesetzt einer Förderung über die „Kommunalrichtlinie“ und „KommKlimaFör“, beteiligt sich der Markt an den entstehenden Personal- und Sachaufwandskosten.
Aufwendungen für Maßnahmen sind separat zu prüfen.

 

Einstimmig beschlossen

 

b)      Der Markt Kleinheubach unterstützt die Schaffung einer interkommunalen Stelle zur Errichtung und Umsetzung eines Energiemanagements. Vorausgesetzt einer Förderung über die „Kommunalrichtlinie“ und „KommKlimaFör“, beteiligt sich der Markt an den entstehenden Personal- und Sachaufwandskosten.
Aufwendungen für Maßnahmen sind separat zu prüfen.