Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Der Antragsteller hat beim Landratsamt die erneute Verlängerung der mit Bescheid vom 07.12.2016, AZ 51-602-B-607-2016-1 erteilten Baugenehmigung für den Carportanbau beantragt. Der Balkonanbau auf der Südseite wurde errichtet.

 

Mit Bescheid vom 02.12.2020 wurde die Baugenehmigung erstmals um zwei Jahre bis 07.12.2022 verlängert.

 

Eine Überprüfung der planungsrechtlichen Vorgaben hat ergeben, dass keine Belange dem Bauvorhaben entgegenstehen und somit der Verlängerung zugestimmt werden kann.

 


Beschluss:

Die Gemeinde Rüdenau stimmt der Verlängerung der mit Bescheid vom 07.12.2016, AZ 51-602-B-607-2016-1 erteilten Baugenehmigung auf Fl.Nr. 1041/1 zu.