Zur Frage des Wegfalls der Geschwindigkeitsbegrenzung 70 km/h war Herr Zinke vom Staatl. Bauamt Aschaffenburg hier. Zu Lärmschutzmaßnahmen an der B469 wurde für die Nachtzeit eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h beschildert, allerdings ohne Beschilderung zur Aufhebung. Dazu wird er Herrn Zinke befragen.

 

GR Eck ist der Meinung, dass dieses Begrenzungsschild zu spät am Ende der Lärmschutzwand aufgestellt ist.

 

Auch GRin Ahner versteht nicht, warum diese Begrenzung jetzt nur für Nachtzeiten gilt, in der wenig Verkehr ist. Beim Auffahren auf die B469 entsteht mit der geänderten Verkehrssituation tagsüber mehr Lärm durch das Anfahren aus dem Stand.

 

Lt. Bgm. Distler gab es zuvor die Begrenzung auf 70 km/h aus Gründen der Verkehrssicherheit, jetzt dient sie dem Lärmschutz. Er wird Herrn Zinke zum nicht optimalen Aufstellungsort des Begrenzungszeichens und nach einer Aufhebungsbeschilderung ansprechen.