Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Galgenrain I“, im Industriegebiet.

 

Der Bauherr beabsichtigt, auf dem Grundstück Fl.Nr. 4024/2 eine Leichtbauhalle mit den Maßen 20,22 m x 12,32 m mit einer Dachneigung von 18°zu errichten.

 

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die zulässige Dachneigung (0 – 10°) um 8° überschritten wird. Außerdem wird die im Bebauungsplan zulässige Grundflächenzahl (0,8) um 0,023 überschritten. Die Befreiungsanträge werden wie folgt begründet:

 

„Bei der Leichtbauhalle handelt es sich um eine standardisierte Halle. Eine andere Dachneigung ist nicht möglich. Das Bauvorhaben ist städtebaulich vertretbar, nachbarrechtliche Belange bleiben unberührt.

Es handelt sich bei der Überschreitung der GRZ um eine geringfügige Überschreitung. Diese wurde zudem mit dem letzten Bauantrag schon überschritten, da die Fläche, auf der die Leichtbauhalle steht, bereits befestigt war. Bei einer Gesamtbetrachtung der Flurstücke 4024, 4024/2 und 4027 kann die GRZ eingehalten werden. Das Bauvorhaben ist städtebaulich vertretbar, nachbarrechtliche Belange bleiben unberührt.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Mit der vorhandenen Gebäudesubstanz erscheint die Überschreitung der Dachneigung als städtebaulich vertretbar.

Bei der Überschreitung der GRZ handelt es sich um eine vorhandene befestigte Fläche (Bestand), die in der Vergangenheit durch einen Bauantrag genehmigt wurde.

 

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Der Eigentümer des Nachbargrundstücks hat dem Bauvorhaben nicht zugestimmt.

 

Nach der Garagenstellplatzverordnung sind für Lagerräume, -plätze, Verkaufsplätze 1 Stellplatz je 100 m² Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte nachzuweisen. Für die 249,11 m² Nutzfläche sind 3 Stellplätze erforderlich.

Nach Angaben des Bauherrn sind aus dem Bestand 32 Stellplätze nachzuweisen. Auf dem Flurstück 4024 sind 10 Stellplätze vorhanden, auf dem Flurstück 4027 30 Stellplätze und auf dem Flurstück 4041 54 Stellplätze. Somit ergibt sich eine Reserve von 59 Stellplätzen.

 

Beratung:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Beschlussvorschlag einstimmig zuzustimmen.


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach erteilt für die Überschreitung der Dachneigung und der GRZ Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt.