Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Gemäß Artikel 102 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres der Schulverbandsversammlung vorzulegen.

Nach Kenntnisnahme durch die Schulverbandsversammlung ist die Jahresrechnung gemäß Artikel 103 GO durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

 

1. Ergebnis der Haushaltsrechnung

Verwaltungs-
haushalt

Vermögens-
haushalt 

Gesamthaushalt

 

 

 

 

Haushaltsansatz

1.022.100,00 €

894.500,00 €

1.916.600,00 €

 

 

 

 

Rechnungsergebnis-Einnahmen

1.051.241,83 €

655.043,16 €

1.706.284,99 €

Rechnungsergebnis-Ausgaben

1.051.241,83 €

655.043,16 €

1.706.284,99 €

Fehlbetrag

0,00 €

97.892,37 €

97.892,37 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Kasseneinnahmerest

439,13 €

0,00 €

439,13 €

Kassenausgaberest

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

 

 

 

Zuführung vom VwHh zum VmHh

 

 

310.620,87 €

 

 

 

 

Zuführung an die allgemeine Rücklage:
Übertrag in 2022 (Ansatz 2021: 0,00 €)

 

 

7.825,80 €

 

Es ist im Haushaltsjahr 2021 ein Fehlbetrag in Höhe von 97.892,37 € entstanden. Dieser wurde sofort im Soll durchgebucht und ins neue Haushaltsjahr 2022 vorgetragen.


Beschluss:

Die Schulverbandsversammlung nimmt die Jahresrechnung 2021 zur Kenntnis.