Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

In der Anlage ist die Haushaltssatzung 2023 sowie den Haushaltsplan 2023 mit Anlagen und Bestandteilen enthalten.

Die Ansätze im Verwaltungshaushalt wurden nach bestem Wissen und Gewissen angesetzt und es wurde darauf geachtet, dass die allgemeinen Haushaltsgrundsätze nach Art. 61 und 62 GO berücksichtigt wurden. Es wurden, wie bisher praktiziert, im Vermögenshaushalt keine Haushaltsreste gebildet, so dass für Maßnahmen, welche bereits im vergangenen Haushaltsjahr begonnen wurden, neue Haushaltsansätze in Höhe der noch ausstehenden Ausgaben und Einnahmen gebildet wurden.

 

Hier ein kurzer Überblick der Haushaltszahlen nach Gruppierungen:

Gruppierung

 

2022
Plan


2023
Plan

Abgleich Plan
2022/2023

Einnahmen

1

Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

1.056.550 €

1.199.600 €

143.050 €

2

Sonstige Finanzeinnahmen

200 €

200 €

0 €

3

Einnahmen des Vermögenshaushaltes

1.106.500 €

1.115.000 €

8.500 €

Ausgaben

4

Personalausgaben

487.350 €

526.100 €

38.750 €

5 + 6

Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

438.550 €

512.700 €

74.150 €

7

Zuweisungen und Zuschüsse

0 €

0 €

0 €

8

Sonstige Finanzausgaben

180.600 €

161.000 €

 

9

Baumaßnahmen

1.106.500 €

963.000 €

-143.500 €

9

Sonstige Investitionsausgaben

176.000 €

152.000 €

-24.000 €

 

 

Beratung:

Lt. VS Münig ist im Vorbericht Seite 1, 1.1 Umlagen der Verbandsmitglieder in Spalte 3 VMHH die Jahreszahl von 2022 auf 2023 zu ändern.

 

Seite 2, 1.4 ist für den VWHH der Betrag 960.500 € in 1.014.900 € und für den VMHH der Betrag 200,000 € in 50.000 € zu ändern.

 

Vorsitzender Thomas Münig erläutert den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben.

 

Im VMHH sind u. a. Ausgaben von 250.000 € für die Turnhalle angegeben, so VS Thomas Münig.

Grund dafür ist, dass die Sanierung der Turnhalle ohne Dachsanierung durchgeführt wurde und kürzlich vom Dach aus Wasser eingelaufen war. Bei einer Begehung mit Mathias Hügel vom Architekturbüro Wolf wurden verschiedene Mängel festgestellt. Diese müssen noch weiter untersucht werden.

 

Für die Generalsanierung der Turnhalle hatte die Regierung einen Zuschuss von ca. 43% bewilligt. Nun ist zu verhandeln, ob eine Dachsanierung bezuschusst wird oder als vorgezogene Maßnahme zur Generalsanierung bewertet werden kann. Das Metalldach ist von 1998. Vor der Generalsanierung wurde 2015 das Dach begangen, eine Sanierung fand man nicht notwendig.

 

Herr Hügel stellt den Zustand des Daches und verschiedene Sanierungs-Varianten anhand einer PP vor.

 

Betrachtungen zu Sanierungsmaßnahmen wurden in unterschiedlichen Umfängen gemacht, so Herr Hügel. In der kleinsten Variante 1 würde der Dachbelag ausgetauscht werden. Kosten brutto ca. 105.309,05€ zzgl. Baunebenkosten, ohne Ansatz für Erneuerung der Dachkonstruktion falls Wassereintritt erfolgt ist.

 

Es wurde auch festgestellt, dass sich Turnhalle sehr stark aufheizt, weshalb das Oberlicht verschattet werden sollte. In Variante 2 wurden zu den Kosten aus Variante 1 um eine Verschattung mit ca. 137.212,95€ brutto zzgl. Baunebenkosten ergänzt.

 

Als teuerste Variante 3 würde das Oberlicht komplett abgebaut und entsorgt werden, dann Einbau von 3 Rauchwärmeabzugsanlagen, Ergänzung der Holzkonstruktion, Dämmung und Verschluss der Dachflächen in diesen Bereichen, Neueindeckung sowie Blitzschutzarbeiten. Kosten ca. 191.782,19€ brutto zzgl. Baunebenkosten.

 

Rektorin Angelika Hirsch nimmt an, dass durch eine Verschattung des Oberlichtes Licht in der Halle genommen wird.

 

Lt. Architekt Hügel hätte man 35% weniger Licht, aber es bliebe im Sommer wesentlich kühler und der Wärmeverlust im Winter sei geringer.

 

VS Münig dankt Herrn Hügel für den Vortrag und verabschiedet ihn.

 

 

VRin Wolf-Pleßmann interessiert, welcher Architekt die Generalsanierung der Turnhalle betreut hat.

 

Lt. Thomas Münig wurde die Generalsanierung vom Architekturbüro Franz durchgeführt. Aussage 2015 war, dass das Dach in augenscheinlichem Zustand nicht zur Sanierung ansteht.

Weshalb damals die Entscheidung getroffen wurde, ein 17 Jahre altes Dach zu belassen und eine Lichtkuppel für 36.000 € ohne Verschattung aufzubauen, kann er nicht sagen.

 

Aktuell befinden sich die technischen Unterlagen beim Bayer. Kommunalen Prüfungsverband, da dieser die Generalsanierung der Turnhalle prüft.

 

Eine weitere Position im VMHH betrifft die Mängelbeseitigung, die bei einer Begehung durch einen Arbeitsschutzbeauftragten festgestellt wurden. Die Treppenhausgeländer sind zu ertüchtigen, da hier zu große Abstände der Geländer-Stäbe bemängelt wurden, das Nachrüsten eines Kantenschutzes an den Treppenaufgängen sowie den Ausbau der nicht mehr zulässigen Drahtgläser. Hierzu wird in der nichtöffentlichen Sitzung beraten.


Thomas Münig stellt die Frage, ob sich die Verbandsräte, die bei der Sanierung der Turnhalle schon im Gremium waren, an den Vorgang, warum das Dach nicht saniert wurde, erinnern können.

 

Lt. VRin Wolf-Pleßmann und VR Löffler verlässt man sich als Rat ohne spezielle Fachkenntnisse auf die Aussagen des Architekten und der Verwaltung zu Bauprojekten. Man sucht nach den augenscheinlich günstigsten Lösungen, die jedoch öfters zur teuersten Lösung werden.


Beschluss:

Die Schulverbandsversammlung erlässt aufgrund des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2023 einschließlich Haushaltsplan 2023.