Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

In der Anlage ist die Haushaltssatzung 2023 sowie den Haushaltsplan 2023 mit Anlagen und Bestandteilen enthalten.

Die Ansätze im Verwaltungshaushalt wurden nach bestem Wissen und Gewissen angesetzt und es wurde darauf geachtet, dass die allgemeinen Haushaltsgrundsätze nach Art. 61 und 62 GO berücksichtigt wurden.

 

Hier ein kurzer Überblick der Haushaltszahlen nach Gruppierungen:

 

Gruppierung

 


2022
Plan


2023
Plan

Abgleich Plan
2022/2023

Einnahmen

0

Steuern, Allg. Zuweisung

1.818.180,00 €

1.819.700,00 €

1.520 €

1

Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

62.950 €

84.050 €

21.100 €

2

Sonstige Finanzeinnahmen

13.000 €

5.500 €

-7.500 €

3

Einnahmen des Vermögenshaushaltes

326.000 €

266.000 €

-60.000 €

Ausgaben

4

Personalausgaben

1.371.050 €

1.467.700 €

96.650 €

5 + 6

Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

394.780 €

439.250 €

44.470 €

7

Zuweisungen und Zuschüsse

0 €

0 €

0 €

8

Sonstige Finanzausgaben

128.300 €

2.300 €

-126.000 €

9

Ausgaben des VMHH

110.000 €

140.000 €

30.000 €

9

Tilgungsleistungen VMHH

226.000 €

126.000 €

-100.000 €

 

 

Beratung:

Für 2023 in Gruppierung 2 wurden im Plan 2023 der Betrag 5.000 € auf 5.500 € und im Abgleich von 8.000 € auf 7.500 € korrigiert, so VS Münig.

 

Im Vorbericht – Umlagen der Verbandsmitglieder VMHH – sind in den Spaltenüberschriften die Jahreszahlen von 2020 auf 2021, von 2021 auf 2022 und von 2022 auf 2023 zu ändern.

 

Thomas Münig erläutert den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben.

 

In der Investitionsplanung VMHH findet man u.a. die Position 10.000 € „Neue USV-Anlage im Serverraum“. Im letzten Jahr hat der Markt Kleinheubach aufgrund der Katastrophenschutzplanung einen Generator für das Rathaus beschafft. Bei einem Stromausfall wäre allerdings kein Zugriff auf die EDV möglich, da diese bis zur Inbetriebnahme des Generators bereits heruntergefahren wäre. Aus diesem Grund ist geplant eine USV mit längerer Überbrückungszeit einzubauen.

Weiter soll ein Ausbau der Geoportal-Software erfolgen, damit ein Zugriff z. B. für externe Baupartner, Ingenieure und auch über das Bürgerportal möglich ist.

 

Die Beschaffung einer neuen Finanzsoftware ist dringend nötig, da das Programm CIPCOM in die Jahre gekommen ist und automatisierte Funktionen fehlen. Verschiedene Softwareprodukte wurden inzwischen angeschaut und Angebote eingeholt.

 

Auch in das Monitoringsystem zur Erfassung der Liegenschaften muss investiert werden. Für den Markt und den Schulverband Kleinheubach wurden hierzu bereits verschiedene Vorbereitungen getroffen, wie z. B. für die Heizungssteuerung.

 

Im Stellenplan zur Vergütungsgruppe 9a gab es eine Änderung, aufgrund der Stellenbesetzung im letzten Jahr im Bereich des Bürgerbüro, womit in dieser Gruppe tatsächlich 7 Stellen zu vermerken sind. Zwei Mitarbeiterinnen sind im Erziehungsurlaub, ein Mitarbeiter wird zum 01.03.2023 in Rente gehen.

 


Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung erlässt aufgrund Art. 63ff der Gemeindeordnung die dem Protokoll beigefügte Haushaltssatzung 2023 einschließlich Haushaltsplan 2023.