Sitzung: 15.02.2023 VG/005/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Derzeit wird in Unterfranken ein Klimaschutznetzwerk im
Rahmen der Kommunalrichtlinie gegründet. Hierzu hatten über 50 Kommunen aus
Unterfranken bis zur Einreichung des finalen Förderantrages ihr Interesse
bekundet.
Die fachliche Betreuung des Netzwerkes erfolgt durch das
renommierte Institut für Energietechnik (IfE) der Hochschule Amberg-Weiden.
Das Netzwerk besteht inhaltlich aus zwei Teilen:
·
Zum
einen findet quartalsweise ein Netzwerktreffen statt mit dem Ziel einen
Austausch zwischen den teilnehmenden Kommunen zu schaffen. Dazu werden die
Treffen moderiert und es werden Praxisbeispiele vor Ort besichtigt.
·
Zum
anderen hat jeder Teilnehmer die Möglichkeit sich individuell durch das
Institut für Energietechnik beraten zu lassen. Dies umfasst beispielsweise
Potenzialanalysen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Ökobilanzierungen oder
allgemein fachliche Beratung bei anstehenden Projekten. – Voraussetzung ist,
dass die Unterstützung darauf abzielt Treibhausgasemissionen zu reduzieren.
Innerhalb der Netzwerklaufzeit von 3 Jahren werden dabei über die Kommunalrichtlinie 70 % der Ausgaben für die Treffen und die fachliche Beratung gefördert. Abzüglich der Förderung beläuft sich der jährliche Eigenanteil auf rund 1.200 € brutto für die Netzwerktreffen inkl. Netzwerkmanagement. Die Kosten für die fachliche Beratung hängen vom tatsächlichen Beratungsumfang ab.
Bereits am 22.08.2022 hat die Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach zur Sicherung einer späteren Teilnahme eine unverbindliche Interessensbekundung beim IfE abgegeben. Für die abschließende Teilnahme ist aus fördertechnischen Gründen jedoch ein formaler Gremiumsbeschluss erforderlich.
Beratung:
Lt. VS Münig ist für alle Körperschaften die Zusage als
Nachrücker eingegangen. Der Marktgemeinderat Kleinheubach fasste gestern den
Beschluss beizutreten, da noch nicht sicher war, ob die VG Teilnehmer werden
kann. Heute wurde abschließend geklärt, dass dies möglich ist und somit wären
durch einen Beitritt der VG die Belange aller Körperschaften abgedeckt.
Auf Nachfrage von VRin Wolf-Pleßmann antwortet VS Münig, dass mit einem VG-Beitritt in den übrigen Körperschaften keine Beschlussfassung mehr erfolgen muss. Im März soll der Beitritt erfolgen.
Beschluss:
Die
Gemeinschaftsversammlung beschließt die Teilnahme am kommunalen
Klimaschutznetzwerk „Main-Rhön“.