Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Am 01. April 2018 hat sich die Gemeinde Laudenbach dem Kommunalen Zweckverband mittels Zweckvereinbarung („Beitritt auf Probe“) angeschlossen, um den ruhenden und fließenden Verkehr zu überwachen. Diese Zweckvereinbarung hat eine Gültigkeit von zwei Jahren und wird bei nicht Kündigung um ein Jahr verlängert.

 

Die Zweckvereinbarung endet am 31.12.2023.

 

Herr Köhler von der Verkehrsüberwachung teilte in seiner Email vom 02.11.2022 mit, dass die Zweckvereinbarung („Beitritt auf Probe“) bis Ende 2023 von Seitens des Kommunalen Zweckverbandes nicht verlängert wird. Hier steht die Entscheidung an, dem Verband als Mitglied beizutreten.

 

Nachfolgend die Kostenaufstellung von vollwertiger Mitgliedschaft zur Zweckvereinbarung:

 

Mitglied

 

Zweckvereinbarung

Ruhender Verkehr

43,00 €/Std.

 

Ruhender Verkehr

  55,00 € / Stunde

Je Sachbearbeitung

7,50 € / Fall

 

Je Sachbearbeitung

    9,50 € / Fall

Fließender Verkehr

110,00 € / Std.

 

Fließender Verkehr

135,00 € / Stunde

Je Sachbearbeitung

7,50 € / Fall

 

Je Sachbearbeitung

    9,50 € / Fall

Sockelbeitrag pro Einwohner 30.06.

0,50 €

 

Sockelbeitrag pro Einwohner 30.06.

---

 

Der Sockelbeitrag wird immer zum 01.01. fällig und würde bei der Gemeinde Laudenbach 752,50 € betragen. (1.505 Einwohner à 0,50 €)

 

Eine Kündigung des Vertrages ist jederzeit möglich. Jedes Verbandsmitglied kann zum Schluss eines Rechnungsjahres aus dem Zweckverband austreten, wenn die Verbandsversammlung mit einer

Mehrheit von zwei Dritteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl zustimmt. Der Austritt muss mindestens ein Jahr vorher schriftlich erklärt werden. Er bedarf der Änderung der Verbandssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

 

Im Jahr 2021 betrugen die Einnahmen aus der Kommunalen Verkehrsüberwachung 1.809,50 €. Die Ausgaben beliefen sich in diesem Jahr auf 3.840,00 €. Somit entstand ein Defizit von 2.030,50 €.

Es wurden 35,5 Stunden im ruhenden Verkehr und 6,5 Stunden im fließenden Verkehr geleistet.

 

Für 2022 betrugen die Einnahmen aus der Kommunalen Verkehrsüberwachung 3.553,00 €. Die Ausgaben beliefen sich auf 4.089,25 €. Somit entstand ein Defizit von 536,25 €.

Es wurden 39 Stunden im ruhenden Verkehr und 5,5 Stunden im fließenden Verkehr geleistet.

 

Beratung:

Lt. Bgm. Distler wird im Zweckverband für kleine Gemeinden eine Mitgliedschaft auf Probe für einen gewissen Zeitraum geduldet. Eine Vollmitgliedschaft wäre günstiger und sinnvoll für eine fortdauernde Verkehrsüberwachung.

 

Für GR Breitenbach (DU) wäre wichtig, dass markante Stellen überprüft werden, z.B. in den Feierabendzeiten.

 

Lt. Herr Köhler vom Zweckverband werden auf Antrag der Gemeinde bei begründeten Fällen Verkehrsüberwachungen auch zu „nicht normalen Zeiten“ durchgeführt, informiert Bgm. Distler.

 

Auch GR Gruß befürwortet eine Mitgliedschaft, denn leider erzielt man nur über den Geldbeutel Wirkung. Er fragt, ob es bei einer Kündigung zu Problemen kommen könnte.

 

Bgm. Distler glaubt, dass der Zweckverband einer Kommune, die austreten möchte, keine Schwierigkeiten machen wird.

 

GR Eck stimmt einem Beitritt zu. Da 2021 der ruhende Verkehr mit 35 Std. und in 2022 mit 39 Std. überwacht wurde, fragt er, ob die Gemeinde diese Stunden bestimmen kann.

 

Lt. Bgm. Distler hat man aus Spargründen eine minimale Zeit in Anspruch genommen, kann diese aber bei Bedarf anpassen.

Ein Beschluss über die Mitgliedschaft muss auch von der VG gefasst werden.

 


Beschluss:

Die Gemeinde Laudenbach beschließt, mittelbar über die Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach dem Kommunalen Zweckverband als vollwertiges Mitglied beizutreten.