Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Der Bau des Grüngutsammelplatzes auf der Flurnummer 1903 wurde mit Bescheid des Landratsamtes vom 14.04.1998 genehmigt.

Nach Mitteilung des Landratsamtes vom 18.11.2022 bedarf es in Abhängigkeit von der Größe und Betriebsweise des Platzes neben einer baurechtlichen Genehmigung für den Betrieb auch einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, da Schreddermengen der zurückliegenden Jahre einer Durchsatzleistung von mehr als 10 t pro Tag ergeben haben.

 

Die Antragsunterlagen wurden durch die Verwaltung am 13.12.2022 zur Genehmigung eingereicht.


Beschluss:

Der Gemeinderat Laudenbach stimmt dem Betrieb des Grüngutsammelplatzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 1903 zu.