Sitzung: 28.02.2023 GRL/015/2023
Lt. GR Breitenbach (DU) wurde entlang der Mauer Obernburger Straße vor einigen Jahren ein Blühstreifen angelegt und die Eigentümer gebeten, überhängendes Grün zurückzuschneiden. Da das Schnittgut allerdings von den Eigentümern nicht entfernt wurde, sollten diese schriftlich dazu aufgefordert werden.
Der Bauhof wird das liegengebliebene Grün entsorgen, so GR Stahl.
GR Breitenbach (DU) findet nicht Sinn der Sache, dass der Bauhof diese Arbeiten übernimmt. In Miltenberg z. B. werden die Bürger angeschrieben mit Frist und Kostenauferlegung bei Nichterfüllung.
Bgm. Distler kennt das Problem und den erheblichen Verwaltungsaufwand, die betreffenden Bürger anzuschreiben. Er sieht es als kleineres Übel, den Bauhof mit der Entsorgung zu beauftragen.