Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3

Sachverhalt:

Am 01. April 2021 hat sich die Gemeinde Rüdenau dem Kommunalen Zweckverband mittels Zweckvereinbarung („Beitritt auf Probe“) angeschlossen, um den ruhenden und fließenden Verkehr zu überwachen. Diese Zweckvereinbarung hat eine Gültigkeit von zwei Jahren und wird bei nicht Kündigung um ein Jahr verlängert.

 

Die Zweckvereinbarung endet am 31.12.2023.

Herr Köhler von der Verkehrsüberwachung teilte in seiner Email vom 02.11.2022 mit, dass die Zweckvereinbarung („Beitritt auf Probe“) bis Ende 2023 von Seitens des Kommunalen Zweckverbandes nicht verlängert wird. Hier steht die Entscheidung an, dem Verband als Mitglied beizutreten.

 

Nachfolgend die Kostenaufstellung von vollwertiger Mitgliedschaft zur Zweckvereinbarung:

 

Mitglied

 

Zweckvereinbarung

Ruhender Verkehr

43,00 €/Std.

 

Ruhender Verkehr

55,00 € / Std.

Je Sachbearbeitung

7,50 € / Fall

 

Je Sachbearbeitung

9,50 € / Fall

Fließender Verkehr

110,00 € / Std.

 

Fließender Verkehr

135,00 € / Std.

Je Sachbearbeitung

7,50 € / Fall

 

Je Sachbearbeitung

9,50 € / Fall

Sockelbeitrag pro Einwohner 30.06.

0,50 €

 

Sockelbeitrag pro Einwohner 30.06.

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Der Sockelbeitrag wird immer zum 01.01. fällig und würde bei der Gemeinde Rüdenau 364,00 € betragen. (728 Einwohner à 0,50 €)

 

Eine Kündigung des Vertrages ist jederzeit möglich. Jedes Verbandsmitglied kann zum Schluss eines Rechnungsjahres aus dem Zweckverband austreten, wenn die Verbandsversammlung mit einer

Mehrheit von zwei Dritteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl zustimmt. Der Austritt muss mindestens ein Jahr vorher schriftlich erklärt werden. Er bedarf der Änderung der Verbandssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

 

Im Jahr 2021 betrugen die Einnahmen aus der Kommunalen Verkehrsüberwachung 875,00 €. Die Ausgaben beliefen sich in diesem Jahr auf 2.099,50 €. Somit entstand ein Defizit von 1.224,50 €.

Es wurden 28,5 Stunden im ruhenden Verkehr und 0 Stunden im fließenden Verkehr geleistet.

 

Für 2022 betrugen die Einnahmen aus der Kommunalen Verkehrsüberwachung 543,50 €. Die Ausgaben beliefen sich auf 2.293,75 €. Somit entstand ein Defizit von 1.721,75 €.

Es wurden 38,25 Stunden im ruhenden Verkehr und 0 Stunden im fließenden Verkehr geleistet.

 

 

Beratung:

GRin Mühlung konnte bisher keine wesentliche Verbesserung des Parkverhaltens erkennen und findet eine Mitgliedschaft nicht rentabel.

 

Die bisherigen Überwachungszeiten lagen oft sehr ungünstig, so GR Farrenkopf, da z. B. Falschparker eher abends im Ort sind. Er vermutet, dass das Defizit sicherlich noch höher werden wird und fragt sich, ob überhaupt Kontrollen im Kapellenweg stattfanden, da dort überall geparkt wird.

 

BGMin Wolf-Pleßmann war anfangs gegen den Beitritt zur Zweckgemeinschaft, da sie glaubte, in einem kleinen Ort wie Rüdenau könne man an die Vernunft der Bürger appellieren. Seit den Verkehrskontrollen wurden ihr viele Klagen über Busgeldbescheide zugetragen, z. B. für das Parken auf dem Gehweg, das allerdings aus Rücksicht auf die verengten Straßenverhältnisse stattfand. Derzeit gehen verstärkt Beschwerden über zu schnelles Fahren ein, auch dass Rechts vor Links nicht beachtet wird.

 

Ob es Probleme mit dem Zweckverband gibt, falls Rüdenau jetzt keine Mitgliedschaft beschließt, aber in einem Jahr doch beitreten möchte, fragt GRin Heller. Auch, ob Rüdenau die Anzahl der Stunden und die Kontrollzeiten festlegen kann.

 

Lt. Herr Geutner ist man dann darauf angewiesen, ob der Verband dann noch Kapazitäten frei hat und Rüdenau aufnimmt. Die Stunden bucht die Gemeinde Rüdenau.

 

GRin Mühling fragt, ob statistisch erfasst wird, in welchen Straßen Busgeldbescheide verteilt wurden, so dass man erkennen kann, ob sich das Parkverhalten verbessert hat. BGMin Wolf-Pleßmann antwortet, dass Kontrollzeiten und -Orte dargelegt sind. Sollte sich der Gemeinderat für eine Mitgliedschaft entscheiden, wäre zu überlegen, auch den fließenden Verkehr kontrollieren zu lassen.

 

GR Trunk ist der Auffassung, dass ohne Kontrolle sich die Parksituation wieder verschlechtern wird. Er hat in der Winnestraße eine Verbesserung festgestellt.


Beschluss:

Die Gemeinde Rüdenau beschließt, mittelbar über die Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach dem Kommunalen Zweckverband als vollwertiges Mitglied beizutreten.