Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Revierleiter Christian Hack vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stellt den Jahresbetriebsplan und die Jahresbetriebsnachweisung 2023 für den Gemeindewald Rüdenau anhand einer PPT vor.

 

 

Beratung:

Herr Speicher lässt sich entschuldigen, da er einen anderweitigen Termin wahrnehmen muss, so Herr Hack.

 

Bayernweit begann ein vielversprechendes Frühjahr, mit dann trockenem Sommer, weshalb der Borkenkäfer zwar erst spät, aber dafür umso intensiver auftrat. Alle Baumarten weisen Trockenschäden durch die Vorjahre auf. Bei Neupflanzungen gab es viele Ausfälle, da der Grundwasserspiegel nicht aufgefüllt war.

In Rüdenau kam es durch den späten Wintereinbruch am 09.04.2022 mit Nassschnee vor allem bei der Kiefer und jungen Bäumen zu Bruch- u. Druckschäden. Der Borkenkäferbefall fiel im Jahresverlauf gemäßigt aus, so dass die reguläre Durchforstung zunächst zurückgestellt, dann aber kombiniert mit der Aufarbeitung der Schneebruchschäden durchgeführt wurde.

 

Dass in 2022 nur knapp 620 fm eingeschlagen wurden, was unterhalb des jährlich festgelegten Hiebsatzes lag, ist dem geschuldet, dass überwiegend Kiefer eingeschlagen wurde, jedoch die Abfuhr verzögert ablief und man deshalb vorsichtig mit der Einschlagsmenge umging.

 

Das Betriebsergebnis liegt leicht im Minus, da Holzabfuhr und somit auch Zahlungseingänge nur zögerlich vorangingen.

 

In 2023 wird man Pflegerückstände aufholen, da sich die Marktsituation beruhigt hat. Wichtig sind Naturschutzmaßnahmen, die gefördert werden, Jungbestandspflege, Verkehrssicherungsmaßnahmen und Wegepflege.

 

2023 gibt es Planungsunsicherheit was Schadholz betrifft. Es ist ein Hiebsatz von 1140 fm vorgesehen. Ausgaben und Einnahmen gegenübergestellt erwartet man ein Betriebsergebnis von -429 €, das u. a. durch eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge an die FBG beeinflusst wird, aufgrund der Einstellung eines hauptberuflichen Geschäftsführers, der das Ganze begleitet.

 

BGMin Wolf-Pleßmann bedankt sich bei Herrn Hack und verabschiedete ihn.


Beschluss:

Der Jahresbetriebsplan und die Jahresbetriebsnachweisung 2023 werden genehmigt.