Sitzung: 07.03.2023 GRR/014/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Die folgenden Angaben sind im Kurzkonzept für die ILE Odenwald-Allianz
enthalten, das von der EnergieAgentur Bayerischer Untermain erstellt wurde.
Dies liegt der Vorlage bei.
Abgrenzung „Klimaschutzkoordination“,
„Energiemanagement“ u. „Klimaschutznetzwerk“
Klimaschutzkoordination
Ziel der
Klimaschutzkoordination ist es, Maßnahmen im Themenbereich „Umwelt, Energie und
Klimaschutz“ für die ILE Odenwald-Allianz zu entwickeln und in Absprache mit
den Mitgliedskommunen sowie lokalen Akteuren umzusetzen.
Aufgaben
Klimaschutzkoordinator/in:
Die
Klimaschutzkoordination ist für alle Fragen rund um kommunale
Klimaschutzmaßnahmen in allen Kommunen der ILE Odenwald-Allianz zuständig.
Zu den Aufgaben gehören,
·
Entwicklung
und Koordination von Klimaschutzmaßnahmen
·
Bearbeitung
von Förderanträgen
·
Erstellung
von Ausschreibungen an externe Dienstleister
·
Zusammenarbeit
mit regionalen Akteuren zur Umsetzung von Maßnahmen
·
Öffentlichkeitsarbeit
Der Markt Kleinheubach
hat sich dazu bereiterklärt, die Stelle organisatorisch bei sich anzusiedeln.
Kommunales Energiemanagement (KEM)
Ziel eines KEM ist die
Reduzierung der Strom-, Wärme- und Wasserverbräuche in den kommunalen
Liegenschaften und die damit verbundenen Kosten.
Hierfür werden zur Erfassung und Steuerung der Verbräuche spezielle Soft- und
Hardware implementiert.
Vom Fördergeber (Bund)
wird empfohlen, pro 10.000 Einwohner eine Stelle im KEM zu besetzen.
Eine Zusammenarbeit der Kommunen innerhalb der Odenwaldallianz wird noch
abgestimmt.
Aufgaben Energiemanager/in
·
Stetige
Erfassen und Steuerung von Strom-, Wärme- und Wasserverbräuchen
·
Implementierung
der dafür notwendigen Hard- und Software
·
Erarbeitung
von Maßnahmen zur Senkung der o. gen. Verbräuche
·
Zusammenarbeit
mit lokalen Ansprechpartnern
Kommunales Energieeffizienz- oder
Klimaschutznetzwerk
Ein solches Netzwerk
dient als Austausch- und Informationsplattform.
Mit jeder Kommune werden individuelle Maßnahmen entwickelt, die über die
Laufzeit bearbeitet und kontrolliert werden. Darüber hinaus werden externe Berater
eingeladen.
Die Arbeit in diesem Netzwerk kann den Grundstein für ein KEM legen, bspw.
durch die Einführung einer Software.
Für die
inhaltlich-fachliche Betreuung hat sich die EnergieAgentur Bayerischer
Untermain angeboten.
Gleichwohl wird es notwendig sein, einen Ansprechpartner für das Netzwerk in
der Verwaltung auszuwählen.
Förderung
Die Stellen in den
Bereichen Klimaschutzkoordination
und Energiemanagement sollen
mithilfe von Mitteln aus den Förderprogrammen „Kommunalrichtlinie“ (Bund) sowie
„KommKlimaFör“ (Land) finanziert werden. Durch die Kombination beider
Förderprogramme kann der Fördersatz auf 90 % erhöht werden. Einzeln wäre
lediglich eine Förderung von 70 % bzw. 50 % möglich.
Ein Energieeffizienz- oder Klimaschutznetzwerk
kann über die „Kommunalrichtlinie“ (Bund) mit 60 % gefördert werden.
Bei den
Antragstellungen wird die ILE Odenwald-Allianz von der EnergieAgentur
Bayerischer Untermain unterstützt.
Kostenschätzung
Klimaschutzkoordination
Der Förderzeitraum
beträgt 4 Jahre.
Die Eingruppierung der Personalstelle erfolgt üblicherweise in TVÖD-K E 10 bis
E 12.
Die unten aufgeführte
Lohnschätzung basiert auf der aktuellen Entgelttabelle zzgl. 20 % zum
Grundgehalt Sozialversicherungsbeiträge, 7,75 % zum Grundgehalt
Zusatzversorgung sowie einem 13. Monatsgehalt (Weihnachtszuwendung).
Entgeltgruppe |
Personalkosten |
Eigenanteil |
E 10 |
252.000 € |
25.200 € |
E 11 |
265.000 € |
26.500 € |
E 12 |
277.000 € |
27.700 € |
Der Eigenanteil wird
auf die teilnehmenden Kommunen aufgeteilt.
Es kommen Aufwendungen
für einen Büroplatz, Maßnahmen sowie zukünftige Tarifsteigerungen hinzu.
Nach Ablauf des
Förderzeitraumes sind die Aufwendungen für die Personalstelle neu zu berechnen,
sofern die Stelle erhalten werden soll.
Energiemanagement
Der Förderzeitraum
beträgt 3 Jahre.
Die Eingruppierung der Personalstelle erfolgt üblicherweise in TVÖD-K E 9a bis
E 9c.
Die unten aufgeführte
Lohnschätzung basiert auf der aktuellen Entgelttabelle zzgl. 20 % zum
Grundgehalt Sozialversicherungsbeiträge, 7,75 % zum Grundgehalt
Zusatzversorgung sowie einem 13. Monatsgehalt (Weihnachtszuwendung).
Entgeltgruppe |
Personalkosten |
Eigenanteil |
E 9a |
160.000 € |
16.000 € |
E 9b |
167.000 € |
16.700 € |
E 9c |
178.000 € |
17.800 € |
Der Eigenanteil wird
auf die teilnehmenden Kommunen aufgeteilt.
Es kommen zzgl.
Aufwendungen für einen Büroplatz, umgesetzte Maßnahmen sowie zukünftige
Tarifsteigerungen hinzu.
Nach Ablauf des
Förderzeitraumes sind die Aufwendungen für die Personalstelle neu zu berechnen,
sofern die Stelle erhalten werden soll.
Energie- oder Klimaschutznetzwerk
Der Förderzeitraum
beträgt 3 Jahre.
Die maximalen Aufwendungen für die Teilnahme an einem
Energie-/Klimaschutznetzwerk gibt die EnergieAgentur Bayerischer Untermain wie
folgt an:
Zeitraum |
Budget |
Zuschuss |
Eigenanteil |
1. Jahr |
33.333,34 € |
20.000,00 € |
13.333,34 € |
2. Jahr |
16.666,67 € |
10.000,00 € |
6.666,67 € |
3. Jahr |
16.666,67 € |
10.000,00 € |
6.666,67 € |
Gesamter
Zeitraum |
66.666,67
€ |
40.000,00
€ |
26.666,68
€ |
Hinweise:
·
Die
Kostenaufstellung beschreibt die Maximalkosten pro Netzwerkteilnehmer.
·
Jeder
Netzwerkteilnehmer entscheidet selbst inwieweit das Budget in Anspruch genommen
wird. (Je nach Stunden, die jeweils die Kommune individuell in Anspruch nimmt
sowie Kosten für Öffentlichkeitsarbeit, Vorbereitung der Netzwerktreffen, usw.)
·
Die
Förderquote liegt pro Jahr bei 60 %.
Im ersten Jahr gibt es maximal
20.000 € Zuschuss.
In den Jahren 2 und 3 maximal 10.000 € Zuschuss.
Beratung:
In erster Linie geht
es um den Beitrittswillen, so BGMin Wolf-Pleßmann. Angesichts der Bauvorhaben
in Rüdenau, wäre es aber gut jemanden zu haben, der sich auskennt.
Im Gremium
diskutiert man ausführlich über die Bedingungen einer Mitgliedschaft, ist aber
der Ansicht, dass genauere Informationen fehlen.
Lt. BGMin Wolf-Pleßmann
regelt sich der Bedarf wohl über Bauvorhaben, Einzelheiten sind jedoch noch
nicht abschließend geklärt. Es geht darum, dass Förderanträge gestellt werden
können. Wenn der Gemeinderat dies wünscht, kann sie vor einer Entscheidung
gerne Herrn Gaub einladen.
Lt. Herr Geutner ist
Beschlussvorschlag C) eigentlich hinfällig, da die VG beschlossen hat, dem
Energienetz Main-Rhön beizutreten.
Es geht darum, die
Gemeinden zu beraten, da momentan viele Investoren unterwegs sind, die einen
gewissen Druck auf die Kommunen ausüben, so BGMin Wolf-Pleßmann.
GR Trunk schlägt vor, eine Beschlussfassung zurückstellen und Herrn Gaub in der nächsten Sitzung anzuhören.
Beschluss:
Die Gemeinde Rüdenau
stellt eine Beschlussfassung zurück und wird zur genaueren Information in die
nächsten Sitzung Allianzmanager Viktor Gaub einladen.