Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Die folgenden Angaben sind im Kurzkonzept für die ILE Odenwald-Allianz enthalten, das von der EnergieAgentur Bayerischer Untermain erstellt wurde. Dies liegt der Vorlage bei.

Abgrenzung „Klimaschutzkoordination“, „Energiemanagement“ u. „Klimaschutznetzwerk“

Klimaschutzkoordination

Ziel der Klimaschutzkoordination ist es, Maßnahmen im Themenbereich „Umwelt, Energie und Klimaschutz“ für die ILE Odenwald-Allianz zu entwickeln und in Absprache mit den Mitgliedskommunen sowie lokalen Akteuren umzusetzen.

Aufgaben Klimaschutzkoordinator/in:

Die Klimaschutzkoordination ist für alle Fragen rund um kommunale Klimaschutzmaßnahmen in allen Kommunen der ILE Odenwald-Allianz zuständig. Zu den Aufgaben gehören,

·         Entwicklung und Koordination von Klimaschutzmaßnahmen

·         Bearbeitung von Förderanträgen

·         Erstellung von Ausschreibungen an externe Dienstleister

·         Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren zur Umsetzung von Maßnahmen

·         Öffentlichkeitsarbeit

Der Markt Kleinheubach hat sich dazu bereiterklärt, die Stelle organisatorisch bei sich anzusiedeln.

Kommunales Energiemanagement (KEM)

Ziel eines KEM ist die Reduzierung der Strom-, Wärme- und Wasserverbräuche in den kommunalen Liegenschaften und die damit verbundenen Kosten.
Hierfür werden zur Erfassung und Steuerung der Verbräuche spezielle Soft- und Hardware implementiert.

Vom Fördergeber (Bund) wird empfohlen, pro 10.000 Einwohner eine Stelle im KEM zu besetzen.
Eine Zusammenarbeit der Kommunen innerhalb der Odenwaldallianz wird noch abgestimmt.

Aufgaben Energiemanager/in

·         Stetige Erfassen und Steuerung von Strom-, Wärme- und Wasserverbräuchen

·         Implementierung der dafür notwendigen Hard- und Software

·         Erarbeitung von Maßnahmen zur Senkung der o. gen. Verbräuche

·         Zusammenarbeit mit lokalen Ansprechpartnern

Kommunales Energieeffizienz- oder Klimaschutznetzwerk

Ein solches Netzwerk dient als Austausch- und Informationsplattform.
Mit jeder Kommune werden individuelle Maßnahmen entwickelt, die über die Laufzeit bearbeitet und kontrolliert werden. Darüber hinaus werden externe Berater eingeladen.
Die Arbeit in diesem Netzwerk kann den Grundstein für ein KEM legen, bspw. durch die Einführung einer Software.

Für die inhaltlich-fachliche Betreuung hat sich die EnergieAgentur Bayerischer Untermain angeboten.
Gleichwohl wird es notwendig sein, einen Ansprechpartner für das Netzwerk in der Verwaltung auszuwählen.

Förderung

Die Stellen in den Bereichen Klimaschutzkoordination und Energiemanagement sollen mithilfe von Mitteln aus den Förderprogrammen „Kommunalrichtlinie“ (Bund) sowie „KommKlimaFör“ (Land) finanziert werden. Durch die Kombination beider Förderprogramme kann der Fördersatz auf 90 % erhöht werden. Einzeln wäre lediglich eine Förderung von 70 % bzw. 50 % möglich.

Ein Energieeffizienz- oder Klimaschutznetzwerk kann über die „Kommunalrichtlinie“ (Bund) mit 60 % gefördert werden.

Bei den Antragstellungen wird die ILE Odenwald-Allianz von der EnergieAgentur Bayerischer Untermain unterstützt.

Kostenschätzung

Klimaschutzkoordination

Der Förderzeitraum beträgt 4 Jahre.
Die Eingruppierung der Personalstelle erfolgt üblicherweise in TVÖD-K E 10 bis E 12.

Die unten aufgeführte Lohnschätzung basiert auf der aktuellen Entgelttabelle zzgl. 20 % zum Grundgehalt Sozialversicherungsbeiträge, 7,75 % zum Grundgehalt Zusatzversorgung sowie einem 13. Monatsgehalt (Weihnachtszuwendung).

Entgeltgruppe

Personalkosten
(Schätzung)

Eigenanteil
(Fördersatz: 90 %)

E 10

252.000 €

25.200 €

E 11

265.000 €

26.500 €

E 12

277.000 €

27.700 €

Der Eigenanteil wird auf die teilnehmenden Kommunen aufgeteilt.

Es kommen Aufwendungen für einen Büroplatz, Maßnahmen sowie zukünftige Tarifsteigerungen hinzu.

Nach Ablauf des Förderzeitraumes sind die Aufwendungen für die Personalstelle neu zu berechnen, sofern die Stelle erhalten werden soll.

Energiemanagement

Der Förderzeitraum beträgt 3 Jahre.
Die Eingruppierung der Personalstelle erfolgt üblicherweise in TVÖD-K E 9a bis E 9c.

Die unten aufgeführte Lohnschätzung basiert auf der aktuellen Entgelttabelle zzgl. 20 % zum Grundgehalt Sozialversicherungsbeiträge, 7,75 % zum Grundgehalt Zusatzversorgung sowie einem 13. Monatsgehalt (Weihnachtszuwendung).

 

Entgeltgruppe

Personalkosten
(Schätzung)

Eigenanteil
(Fördersatz: 90 %)

E 9a

160.000 €

16.000 €

E 9b

167.000 €

16.700 €

E 9c

178.000 €

17.800 €

Der Eigenanteil wird auf die teilnehmenden Kommunen aufgeteilt.

Es kommen zzgl. Aufwendungen für einen Büroplatz, umgesetzte Maßnahmen sowie zukünftige Tarifsteigerungen hinzu.

Nach Ablauf des Förderzeitraumes sind die Aufwendungen für die Personalstelle neu zu berechnen, sofern die Stelle erhalten werden soll.

Energie- oder Klimaschutznetzwerk

Der Förderzeitraum beträgt 3 Jahre.
Die maximalen Aufwendungen für die Teilnahme an einem Energie-/Klimaschutznetzwerk gibt die EnergieAgentur Bayerischer Untermain wie folgt an:

Zeitraum

Budget

Zuschuss
(60 %)

Eigenanteil

1. Jahr

33.333,34 €

20.000,00 €

13.333,34 €

2. Jahr

16.666,67 €

10.000,00 €

6.666,67 €

3. Jahr

16.666,67 €

10.000,00 €

6.666,67 €

Gesamter Zeitraum

66.666,67 €

40.000,00 €

26.666,68 €

Hinweise:

·         Die Kostenaufstellung beschreibt die Maximalkosten pro Netzwerkteilnehmer.

·         Jeder Netzwerkteilnehmer entscheidet selbst inwieweit das Budget in Anspruch genommen wird. (Je nach Stunden, die jeweils die Kommune individuell in Anspruch nimmt sowie Kosten für Öffentlichkeitsarbeit, Vorbereitung der Netzwerktreffen, usw.)

·         Die Förderquote liegt pro Jahr bei 60 %.

Im ersten Jahr gibt es maximal 20.000 € Zuschuss.
In den Jahren 2 und 3 maximal 10.000 € Zuschuss.

Beratung:

In erster Linie geht es um den Beitrittswillen, so BGMin Wolf-Pleßmann. Angesichts der Bauvorhaben in Rüdenau, wäre es aber gut jemanden zu haben, der sich auskennt.

 

Im Gremium diskutiert man ausführlich über die Bedingungen einer Mitgliedschaft, ist aber der Ansicht, dass genauere Informationen fehlen.

 

Lt. BGMin Wolf-Pleßmann regelt sich der Bedarf wohl über Bauvorhaben, Einzelheiten sind jedoch noch nicht abschließend geklärt. Es geht darum, dass Förderanträge gestellt werden können. Wenn der Gemeinderat dies wünscht, kann sie vor einer Entscheidung gerne Herrn Gaub einladen.

 

Lt. Herr Geutner ist Beschlussvorschlag C) eigentlich hinfällig, da die VG beschlossen hat, dem Energienetz Main-Rhön beizutreten.

 

Es geht darum, die Gemeinden zu beraten, da momentan viele Investoren unterwegs sind, die einen gewissen Druck auf die Kommunen ausüben, so BGMin Wolf-Pleßmann.

 

GR Trunk schlägt vor, eine Beschlussfassung zurückstellen und Herrn Gaub in der nächsten Sitzung anzuhören.


Beschluss:

Die Gemeinde Rüdenau stellt eine Beschlussfassung zurück und wird zur genaueren Information in die nächsten Sitzung Allianzmanager Viktor Gaub einladen.