Sachverhalt:

In der Anlage erhalten Sie die Investitionsplanung für das Jahr 2023. Die verschiedenen Ämter haben den Bedarf angemeldet, die Finanzverwaltung hat diese entsprechend eingeplant.

 

Der Vermögenshaushalt schließt mit einer Gesamtsumme von 5.901.000 € ab.

 

Die Beschlüsse zu den Maßnahmen wurden in die Liste der Investitionsplanung eingearbeitet.

 

Ebenfalls sind in der Tabelle die Einnahmen über den gesamten Finanzplanungszeitraum 2023 bis 2026 enthalten.

 

Für den Ausgleich des Verwaltungshaushaltes ist eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt in Höhe von 755.000 € notwendig.

 

Aufgrund der anstehenden Aufgaben und den damit verbundenen Ausgaben ist eine Entnahme aus der Rücklage bis auf die vorzuhaltende Mindestrücklage notwendig.

Die Entnahme beträgt 3.475.000 €. Somit wäre zum Jahresende 2023 noch die Mindestrücklage in Höhe von 125.000 € vorhanden.

Zum Haushaltsausgleich ist zusätzlich eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.222.000 € vorgesehen.

 

Sollte der Finanzplanung zugestimmt werden, sind Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 für 2024 notwendig, um in diesem Jahr Ausschreibungen und Auftragsvergaben mit Mittelbindung im Jahr 2024 vornehmen zu können. Die Verpflichtungsermächtigungen sind für die Altortsanierung in der Bachgasse für die Infrastrukturmaßnahmen Wasser, Kanal und Straße in Höhe von insgesamt 520.000 € vorgesehen. 

 

Wie in der Finanzplanung erkennbar ist, sind für die anstehenden Investitionsmaßnahmen Kreditaufnahmen notwendig.

 

Die freie Finanzspanne des Marktes Kleinheubach steigert sich in der Finanzplanung noch. Sollten die Maßnahmen, wie geplant durchgeführt werden und es zu keiner Einnahmesteigerung kommen, wird sich die freie Finanzspanne, aufgrund von Kreditaufnahmen und den daraus folgenden Tilgungsleistungen weiter verringern.

 

Die erwirtschafteten Rücklagen werden bereits im Haushaltsjahr 2023 aufgebraucht.

 

Bei der Reihenfolge zur Einnahmebeschaffung sei insbesondere auf Art. 62 GO verwiesen (Sonstige Einnahmen, Abgaben, Gebühren und Steuern).

 

Es müssen zukünftig die Einnahmemöglichkeiten, welche zur Deckung von notwendigen Ausgaben erhoben werden können, ausgeschöpft werden.

 

Durch eine regelmäßige Anpassung der Gebühren an die steigenden Ausgaben kann es gelingen die Einnahmemöglichkeiten zur Deckung der notwendigen Ausgaben auszuschöpfen.

 

Eine Erhöhung der Hebesätze sollte in Zukunft auch in Erwägung gezogen werden, sofern andere Einnahmen zur Deckung der Ausgaben nicht ausreichen.

 

Beratung:

Frau Geutner erläutert anhand der PP-Präsentation die Daten des Vermögenshaushaltes, insbesondere die Investitionsplanung für 2023 und die weitere Finanzplanung 2024 bis 2026.

 

Bürgermeister Münig führt weiter aus, dass insbesondere die großen Infrastrukturmaßnahmen den Vermögenshaushalt 2023 bestimmen. Diese sind für die Sicherung der Grundversorgung notwendig.

 

Auf Nachfrage von Gemeinderat Hornich erklärt Bürgermeister Münig, dass für die geplante Ausgabe bebauter Grundbesitz im Rahmen des ISEK’s noch keine konkreten Angebote zum Erwerb von Gebäuden vorliegen. Diese Summe wurde eingestellt, um bei Bedarf handlungsfähig zu sein.

 

Gemeinderat Bissert stellt fest, dass das Thema Wasserversorgung die Gemeinde über viele Jahre begleiten werde.

 

Bürgermeister Münig gibt bekannt, dass die Submission für die Versuchsbohrungen stattgefunden hat und nach derzeitigem Stand Angebote weit unter der Kostenberechnung geblieben sind. Die Entscheidung hierüber wird in der nächsten Gemeinderatssitzung getroffen.

 

Die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates haben keine Einwände gegen den vorgestellten Vermögenshaushalt.