Herr Christian Finn erläutert, dass der Raum im Dachgeschoss des DGH zu 90% mit öffentlichen Mitteln finanziert wurde und der damalige Gemeinderat festgelegt hatte, wie der Raum zu nutzen ist. U. a. für die Dorfgemeinschaft, nicht für private Veranstaltungen. Er versteht nicht, warum die Gymnastikgruppe des TV keine Nutzungserlaubnis bekommt, der Gesangverein jedoch diesen Raum nutzen darf. Ein großer Teil der Rüdenauer Bürger versteht dies ebenfalls nicht.

 

Herr Rudolf Grimm wüsste gerne, warum in der heutigen Sitzung, trotz Antrag in der letzten Sitzung, nicht über die Nutzung dieses Raumes gesprochen wird. Auch bittet er um Auskunft, wie die Nutzung des Raumes im OG des Feuerwehrhauses geregelt ist.

 

BGMin Wolf-Pleßmann wird hierzu keine Stellung nehmen, da dies heute Themen der nichtöffentlichen Sitzung sind. Momentan gibt es einen gültigen Ratsbeschluss, dass in diesem Raum keine Turnaktivitäten stattfinden dürfen.

Der Gesangverein hatte um eine sehr zeitlich begrenzte Nutzung gebeten, da ein Konzert terminiert war und der bisherige Proberaum aufgrund des Betriebsurlaubes nicht zur Verfügung stand.

Laut Gemeinderat Trunk handelte es sich um 4 Proben.

 

Auch der Musikverein hat eine Anfrage gestellt, ob er im März mit Schülern, die ein Instrument lernen möchten, diesen Raum nutzen darf, so BGMin Wolf-Pleßmann.

 

Herr Grimm moniert, dass eine Gymnastikgruppe nicht mit einer Turngruppe zu vergleichen ist. In diesem Zuge möchte er gerne wissen, ob sich in Sachen Turnhalle etwas tut.

 

BGMin Wolf-Pleßmann wird unter dem TOP Informationen berichten.