Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Der Antragsteller beabsichtigt, die alte Heizungsanlage durch eine neue Gasheizung zu ersetzen.

Zum Vorhaben wird ausgeführt, dass aufgrund geänderter Abgasvorschriften beim derzeitigen Bestand eine Erneuerung nicht möglich ist. Da das Kellergeschoss hochwassergefährdet ist, kann dort eine Heizung nicht installiert werden. Zudem fehlt im Haus ein Kamin, der angesichts der beengten räumlichen Verhältnisse nicht zu realisieren wäre. Mangels anderer Möglichkeiten war die Heizung im Nebengebäude untergebracht.

 

Mit Bescheid vom 25.01.2023 hat das Landratsamt eine Abweichung von der Vorschrift des § 9 Abs. 1 Nr. 4b Feuerungsverordnung erteilt. Nach dieser Vorschrift muss die Mündung einer Abgasanlage die Oberkante von Lüftungsöffnungen, Fenstern oder Türen in einem Umkreis von 8 m bei Feuerstätten für flüssige oder gasförmige Brennstoffe mit einer Gesamtnennwärmeleistung bis 50 KW um mindestens 1 m überragen. Diese Anforderung kann in dem engen Altortquartier von Kleinheubach nicht eingehalten werden, da der Abstand zwischen dem Kamin und dem Wohnhaus bzw. den benachbarten Wohnhäusern maximal ca. 5,50 m beträgt. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger wurde im Verfahren gehört.

Unter folgenden Auflagen wurde der Bescheid erteilt:

  1. Die Betonhaube am Kamin ist abzutragen und der Kamin ist um mind. 2,00 m zu erhöhen.
  2. Die Fenster im Dachbereich des Wohngebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 296, Gemarkung Kleinheubach sind mit einem Kontaktschalter bei Betrieb der Gastherme zu verriegeln.

 

Bei der Erhöhung des Heizkamins handelt es sich um eine anzeigepflichtige Maßnahme, da es sich um eine Fassadenänderung handelt.

 

Die Optik des Kaminrohres wird so dezent wie möglich (z.B. dunkle Färbung, matt) gestaltet.

 

In der Marktgemeinderatsitzung vom 13.09.2022 wurde über die energetische Sanierung des Daches des Wohnhauses beraten und zugestimmt. Die Maßnahme wird nur durchgeführt, wenn die Möglichkeit einer Erneuerung der Gasheizung besteht.

 

Beratung:

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach stimmt der Maßnahme zu.