Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Flurscheide-Mittelgewann“, im allgemeinen Wohngebiet.

 

Im Gegensatz zum Bauantrag vom 06.12.2022 soll das Wohnhaus 7 Wohneinheiten statt 9 Wohneinheiten beinhalten. Die Grundfläche beträgt 21,24 m x 12,74 m, statt ursprünglich geplant 25,49 m x 12,99 m. Der Zugang soll über die Straße Am Felsenkeller erfolgen.

 

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die zulässige Geschossflächenzahl (0,8) um 0,19 überschritten wird. Die Überschreitung entspricht der Wohnung im Untergeschoss. Grundlage ist die dem Bebauungsplan zugrunde liegende BauNVO von 1968. Nach aktueller BauNVO wäre die GFZ eingehalten.

 

Im Plan ist ein Zaun entlang des öffentl. Feld- und Waldweges „Wirtschaftsweg“ eingezeichnet. Dieser ist auch herzustellen, um die Erschließung von der Straße Am Felsenkeller zu gewährleisten, damit der gemeindliche Grünstreifen erhalten bleibt.

 

Nach der Stellplatzsatzung des Marktes Kleinheubach sind für das Bauvorhaben 14 Stellplätze nachzuweisen. Durch die geplanten 15 Stellplätze ist der Stellplatznachweis erfüllt.

 

Für mehr als 3 Wohneinheiten ist ein ausreichend großer Kinderspielplatz einzurichten. Dieser ist im Plan Richtung Odenwaldstraße 4 dargestellt.

 

Beratung:

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

 


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach erteilt für die Überschreitung der GFZ eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt