Beschluss: Abgelehnt

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Ortskern, Teilgebiet 3“, im Dorfgebiet.

 

Mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 13.09.2022 wurden Befreiungen für die Überschreitung des Baufensters durch die Balkone auf der straßenabgewandten Seite erteilt. Diese lagen komplett außerhalb des Baufensters. Von der Altortsatzung wurde bezüglich der Dachaufbauten eine Abweichung erteilt.

Die Befreiung von der Überschreitung der zulässigen Wandhöhe wurde nicht erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde versagt.

 

Im Gegensatz zum ursprünglichen Bauantrag wird die zulässige Wandhöhe nun eingehalten.

Der Balkon im Dachgeschoss von der straßenabgewandten Seite wird auf die Giebelseite versetzt.

Die Dachaufbauten ändern sich dahingehend, dass auf der Straßenseite statt einer Gaube zwei Gauben und auf der Straßenrückseite statt einer Gaube und einem Zwerchgiebel drei Gauben errichtet werden sollen.

 

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da durch den Aufzugsschacht die festgesetzte Dachneigung von 45° nicht eingehalten werden kann.

Außerdem überschreitet der Balkon im Dachgeschoss mit einer Tiefe von 3 m auf einer Breite von 4 m um 2,70 m das Baufenster.

Der Balkon im Obergeschoss bedarf weiterhin einer Befreiung, da dieser komplett außerhalb des Baufensters liegt. Dieser wurde in der Sitzung am 13.09.2022 zugestimmt.

Außerdem werden nach der Altortsatzung bei vier von fünf Gauben der Mindestabstand von 1,25 m zu First, Giebel, Traufe und untereinander nicht eingehalten.

 

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Bis auf den Eigentümer des benachbarten Grundstücks Fl.Nr. 548/1 haben alle dem Bauantrag zugestimmt.

 

Nach der Stellplatzsatzung des Marktes Kleinheubach sind für das Bauvorhaben sechs Stellplätze nachzuweisen. Durch die geplanten sechs Stellplätze ist der Stellplatznachweis erfüllt.


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach erteilt für die Überschreitung des Baufensters durch den Balkon 2 eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Einstimmig beschlossen.

 

Der Markt Kleinheubach erteilt für die Überschreitung des Baufensters durch den Balkon 3 eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig dem Beschlussvorschlag nicht zuzustimmen.

 

Einstimmig abgelehnt.

 

Der Markt Kleinheubach erteilt für die Unterschreitung der Dachneigung durch den Aufzugsschacht eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und eine Abweichung von der Altortsatzung.

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Einstimmig beschlossen.

 

Der Markt Kleinheubach stimmt der Abweichung von der Altortsatzung bezüglich der Dachaufbauten zu und erteilt für die Unterschreitung der Dachneigung für die Giebelgauben eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig dem Beschlussvorschlag nicht zuzustimmen.

 

Einstimmig abgelehnt.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt.