Sachverhalt:
Die Investorengruppe
Breitenbach/Kunkel plante die Erschließung des Bereichs „Michelsäcker“ und
„Bangertwiese“.
Gewünscht war die
Erschließung eines Wohngebiets und eines Bereichs für Gemeinnützige Fläche.
Mit E-Mail vom
20.03.2023 erklärt Herr Breitenbach, dass die Investoren den Antrag auf
Erschließung zurücknehmen.
Trotz der Rücknahme
des mündlichen Antrags auf Erschließung, sollte in der heutigen Sitzung der
Beschluss gefasst werden, ob die Gemeinde einem Baugebiet in diesem Bereich des
Ortes grundsätzlich zustimmen würde.
Bei einer
Besprechung im Landratsamt wurde von den Fachbehörden folgendes zu Bedenken
gegeben:
Bei der
Bauleitplanung würde es sich um ein Verfahren im Regelverfahren handeln und der
Flächennutzungsplan wäre im Parallelverfahren zu ändern. Zudem müsse die
Gemeinde dann darlegen, weshalb nun diese Fläche, die im F-Plan nicht als WA
Fläche ausgewiesen ist, bebaut werden soll.
Ggfs. müsse bei der
F-Planänderung dann überlegt werden, ob das bereits ausgewiesene Gebiet am Bocksberg
zurückgenommen werden müsse. Grund hierfür sei, dass die Erforderlichkeit der
Ausweisung von Baugebieten dargelegt werden müsse. Hier spielen auch die
Leerstände im Ort sowie die Baulücken eine große Rolle. Unter Berücksichtigung
des demographischen Wandels müsse sehr gut begründet werden, welcher
Flächenverbrauch tatsächlich notwendig sei.
Zudem sei ein
Baugebot zwingend erforderlich, um nicht noch weitere Baulücken zu produzieren.
Das Landratsamt hat
mit der Fachstelle des BLFD (Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege)
Rücksprache genommen. Diese hat sich negativ zum Vorhaben geäußert, da die
Baudenkmalkartierung des Schlosses sich bis an die rückwärtige Grenze der
bereits bebauten Grundstücke im Aufseßring erstreckt. Selbst ein Rückschnitt
der Bäume wäre von Seiten des Denkmalschutzes erlaubnispflichtig.
Inwieweit eine
Herausnahme aus der Denkmalliste möglich ist, ist unklar, allerdings sei davon
auszugehen, dass es sich hier um ein mehrjähriges Verfahren handeln würde, ohne
Garantie auf Erfolg.
Herr Matthias
Breitenbach, der als Vertreter der Investoren bei diesem Gespräch anwesend war,
teilte mit, dass die Investoren zunächst einen positiven Beschluss des
Gemeinderats wünschen, bevor möglicherweise ein Antrag auf Herausnahme aus der
Denkmalschutzliste gestellt werden würde.
Die Fachstelle
Naturschutz hat auf die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung verwiesen. Der
Gehölzbestand müsste gesichtet werden. Es sei auch nicht auszuschließen, dass
es sich beim aktuellen Bewuchs um ein Biotop handele, da die aktuelle
Biotopkartierung aus den 1980er Jahren sei. Der Ausgleich wäre bei Einschätzung
als Biotop 1:1 vorzunehmen.
Die Fachstelle vom
Immissionsschutz teilte mit, dass bei den geplanten Baufenstern an der
Miltenberger Straße eine Riegelbebauung zur Abschirmung des restlichen
Wohngebietes gut wäre. Ansonsten sei noch darauf zu achten, dass die auf der
südwestlichen Seite geplanten Grundstücke nahe am bestehenden GE-Gebiet liegen.
Hier wäre ein Schallgutachten erforderlich, um zu prüfen ob und wie eine
Bebauung möglich wäre.
Das Amt für
Ländliche Entwicklung (ALE) hat in einer Stellungnahme darum gebeten, den
Bedarf zur Ausweisung einer neuen Siedlungsfläche genau zu prüfen. Die
vorhandenen Innenentwicklungspotenziale (über 40 Baulücken) und die prognostizierte
Bevölkerungsentwicklung sei zu berücksichtigen.
Aus Sicht des ALE
wird das gewünschte Baugebiet sowohl hinsichtlich der Lage als auch im Hinblick
auf die Größe kritisch bewertet.
Beratung:
Lt. GR Klein ging
über die Fraktionssprecher ein Schreiben an die Gemeinde, dessen Inhalt er
völlig daneben findet, denn als Grund für die Rücknahme des Antrages wirft man
dem Bürgermeister und den Gemeinderäten fehlendes Interesse vor.
Der Gemeinderat hat
sich intensiv mit dem Thema beschäftigt und hätte zugestimmt, wenn ein Nutzen
erkennbar gewesen wäre, so GR Klein.
Für GR Breitenbach
(DU) sprechen einige Punkte gegen ein dortiges Baugebiet und momentan sieht er
kein Bedarf. Evtl. hätte man vor 15-20 Jahren aufgrund der Lage anders
entschieden. Zudem hat Laudenbach einige Baulücken zu schließen und
möglicherweise kommt ein Baugebiet Bocksberg III ins Gespräch. Aufgrund der vergleichsweise
günstigen Preise sind Baugrundstücke in Laudenbach sehr beliebt.
Breitenbach (CSU)
betont, dass dieses Vorhaben starkes öffentliches Interesse habe. Als das Vorhaben
in der Sitzung des Gemeinderates vorgestellt wurde, konnte er kein positives
Interesse des Gemeinderates feststellen. Es hieß, dass eine Bürgerbeteiligung
nicht nötig sei und der Gemeinderat als Vertreter der Bürger alleine
entscheiden könne. Trotz Wohnungsknappheit in ganz Deutschland, sieht Laudenbach
anscheinend keinen Bedarf. Ansinnen des damaligen Bgm. Zenger war bereits, „betreutes
Wohnen“ in diesem Areal zu bauen. Jetzt ist ein Investor da, der ein wichtiges
altersgerechtes Konzept vorstellt, aber es mangelt wohl an Interesse aufgrund
eines anderen Baugebietes am Bocksberg. GR Breitenbach (CSU) erinnert, dass zu dem
Baugebiet „Am Bocksberg II“ viel diskutiert wurde, was nach seiner Meinung zu dem
Areal Michelsäcker/Bangertswiese nicht nötig wäre. Ein Beschluss, dass hier
nicht gebaut werden darf ist für ihn eine Verhinderungsplanung.
Lt. Bgm. Distler wurde
bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans das Gebiet
Micheläcker/Bangertswiese als Grünfläche und nicht als Wohngebiet ausgewiesen.
Es werde daher nichts verhindert, sondern es bleibe bei dem bisherigen Status.
Die Investoren haben
ihren Antrag zurückgezogen, da sie nun doch zu dem Ergebnis gekommen sind, dass
derzeit die Ausweisung zu einem Baugebiet nicht sinnvoll ist. Der Gemeinderat
möge heute trotzdem entscheiden, ob er einem Baugebiet in diesem Bereich des
Ortes grundsätzlich zustimmen würde.
Für GRin Ahner ist
Wohnungsmangel kein Argument, denn Wohnungsmangel besteht bei Mietwohnungen zu
niedrigen Preisen. In dem Antrag ging es hauptsächlich um den Bau von 30 Wohnungen,
das Wohnen für Senioren war nur ein kleiner Aspekt. Fast alle Behörden sehen ein
Wohngebiet kritisch bis sehr schwierig an. Falls in 5 oder 10 Jahren eine
andere Sichtweite besteht, kann man einen neuen Beschluss fassen, so GRin Ahner.
GR Breitenbach (CSU)
merkt an, dass zu dem Baugebiet Bocksberg Mitte fast alle Behörden ähnliche Bedenken
geäußert hätten, wie zu dem jetzt beantragten. Von damals 60 Baulücken bestehen
inzwischen noch 40 und er glaubt, falls ein Bauerwartungsland „Hinterer
Bocksberg“ angegangen werden sollte, würden die Behörden gleiche Bedenken
äußern.
Lt. Bgm. Distler
muss die Innenentwicklung weitergehen, es könnte aber auch sein, dass in 5 oder
10 Jahren die Situation eine andere ist.
Für GR Gruß wurden
die Bürger sehr wohl beteiligt, denn die Investoren hatten die Möglichkeit in
der öffentlichen Sitzung ihr Projekt vorzustellen und er hat viele Gespräche
mit Bürgern geführt, bei denen sich überwiegend negative Tendenzen zeigten. Wenn
jede Entscheidung durch ein Bürgerbegehren, welches zudem kostenintensiv ist,
in Frage gestellt wird, fragt er sich, warum dann die Gemeinderäte als Vertreter
der Bürger gewählt wurden.
Die Rede war von
einer Bürgerbefragung, korrigiert GR Breitenbach (CSU).
Beschluss:
Die Gemeinde Laudenbach spricht sich für die Ausweisung
eines Baugebietes im Bereich Michelsäcker/Bangertswiese nicht aus.