Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Sachverhalt:

Die Investorengruppe Breitenbach/Kunkel plante die Erschließung des Bereichs „Michelsäcker“ und „Bangertwiese“.

Gewünscht war die Erschließung eines Wohngebiets und eines Bereichs für Gemeinnützige Fläche.

 

Mit E-Mail vom 20.03.2023 erklärt Herr Breitenbach, dass die Investoren den Antrag auf Erschließung zurücknehmen.

 

Trotz der Rücknahme des mündlichen Antrags auf Erschließung, sollte in der heutigen Sitzung der Beschluss gefasst werden, ob die Gemeinde einem Baugebiet in diesem Bereich des Ortes grundsätzlich zustimmen würde.

 

Bei einer Besprechung im Landratsamt wurde von den Fachbehörden folgendes zu Bedenken gegeben:

Bei der Bauleitplanung würde es sich um ein Verfahren im Regelverfahren handeln und der Flächennutzungsplan wäre im Parallelverfahren zu ändern. Zudem müsse die Gemeinde dann darlegen, weshalb nun diese Fläche, die im F-Plan nicht als WA Fläche ausgewiesen ist, bebaut werden soll.

Ggfs. müsse bei der F-Planänderung dann überlegt werden, ob das bereits ausgewiesene Gebiet am Bocksberg zurückgenommen werden müsse. Grund hierfür sei, dass die Erforderlichkeit der Ausweisung von Baugebieten dargelegt werden müsse. Hier spielen auch die Leerstände im Ort sowie die Baulücken eine große Rolle. Unter Berücksichtigung des demographischen Wandels müsse sehr gut begründet werden, welcher Flächenverbrauch tatsächlich notwendig sei.

Zudem sei ein Baugebot zwingend erforderlich, um nicht noch weitere Baulücken zu produzieren.

 

Das Landratsamt hat mit der Fachstelle des BLFD (Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege) Rücksprache genommen. Diese hat sich negativ zum Vorhaben geäußert, da die Baudenkmalkartierung des Schlosses sich bis an die rückwärtige Grenze der bereits bebauten Grundstücke im Aufseßring erstreckt. Selbst ein Rückschnitt der Bäume wäre von Seiten des Denkmalschutzes erlaubnispflichtig.

Inwieweit eine Herausnahme aus der Denkmalliste möglich ist, ist unklar, allerdings sei davon auszugehen, dass es sich hier um ein mehrjähriges Verfahren handeln würde, ohne Garantie auf Erfolg.

Herr Matthias Breitenbach, der als Vertreter der Investoren bei diesem Gespräch anwesend war, teilte mit, dass die Investoren zunächst einen positiven Beschluss des Gemeinderats wünschen, bevor möglicherweise ein Antrag auf Herausnahme aus der Denkmalschutzliste gestellt werden würde.

 

Die Fachstelle Naturschutz hat auf die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung verwiesen. Der Gehölzbestand müsste gesichtet werden. Es sei auch nicht auszuschließen, dass es sich beim aktuellen Bewuchs um ein Biotop handele, da die aktuelle Biotopkartierung aus den 1980er Jahren sei. Der Ausgleich wäre bei Einschätzung als Biotop 1:1 vorzunehmen.

 

Die Fachstelle vom Immissionsschutz teilte mit, dass bei den geplanten Baufenstern an der Miltenberger Straße eine Riegelbebauung zur Abschirmung des restlichen Wohngebietes gut wäre. Ansonsten sei noch darauf zu achten, dass die auf der südwestlichen Seite geplanten Grundstücke nahe am bestehenden GE-Gebiet liegen. Hier wäre ein Schallgutachten erforderlich, um zu prüfen ob und wie eine Bebauung möglich wäre.

 

Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) hat in einer Stellungnahme darum gebeten, den Bedarf zur Ausweisung einer neuen Siedlungsfläche genau zu prüfen. Die vorhandenen Innenentwicklungspotenziale (über 40 Baulücken) und die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung sei zu berücksichtigen.

Aus Sicht des ALE wird das gewünschte Baugebiet sowohl hinsichtlich der Lage als auch im Hinblick auf die Größe kritisch bewertet.

 

Beratung:

Lt. GR Klein ging über die Fraktionssprecher ein Schreiben an die Gemeinde, dessen Inhalt er völlig daneben findet, denn als Grund für die Rücknahme des Antrages wirft man dem Bürgermeister und den Gemeinderäten fehlendes Interesse vor.

 

Der Gemeinderat hat sich intensiv mit dem Thema beschäftigt und hätte zugestimmt, wenn ein Nutzen erkennbar gewesen wäre, so GR Klein.

 

Für GR Breitenbach (DU) sprechen einige Punkte gegen ein dortiges Baugebiet und momentan sieht er kein Bedarf. Evtl. hätte man vor 15-20 Jahren aufgrund der Lage anders entschieden. Zudem hat Laudenbach einige Baulücken zu schließen und möglicherweise kommt ein Baugebiet Bocksberg III ins Gespräch. Aufgrund der vergleichsweise günstigen Preise sind Baugrundstücke in Laudenbach sehr beliebt.

 

Breitenbach (CSU) betont, dass dieses Vorhaben starkes öffentliches Interesse habe. Als das Vorhaben in der Sitzung des Gemeinderates vorgestellt wurde, konnte er kein positives Interesse des Gemeinderates feststellen. Es hieß, dass eine Bürgerbeteiligung nicht nötig sei und der Gemeinderat als Vertreter der Bürger alleine entscheiden könne. Trotz Wohnungsknappheit in ganz Deutschland, sieht Laudenbach anscheinend keinen Bedarf. Ansinnen des damaligen Bgm. Zenger war bereits, „betreutes Wohnen“ in diesem Areal zu bauen. Jetzt ist ein Investor da, der ein wichtiges altersgerechtes Konzept vorstellt, aber es mangelt wohl an Interesse aufgrund eines anderen Baugebietes am Bocksberg. GR Breitenbach (CSU) erinnert, dass zu dem Baugebiet „Am Bocksberg II“ viel diskutiert wurde, was nach seiner Meinung zu dem Areal Michelsäcker/Bangertswiese nicht nötig wäre. Ein Beschluss, dass hier nicht gebaut werden darf ist für ihn eine Verhinderungsplanung.

 

Lt. Bgm. Distler wurde bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans das Gebiet Micheläcker/Bangertswiese als Grünfläche und nicht als Wohngebiet ausgewiesen. Es werde daher nichts verhindert, sondern es bleibe bei dem bisherigen Status.

Die Investoren haben ihren Antrag zurückgezogen, da sie nun doch zu dem Ergebnis gekommen sind, dass derzeit die Ausweisung zu einem Baugebiet nicht sinnvoll ist. Der Gemeinderat möge heute trotzdem entscheiden, ob er einem Baugebiet in diesem Bereich des Ortes grundsätzlich zustimmen würde.

 

Für GRin Ahner ist Wohnungsmangel kein Argument, denn Wohnungsmangel besteht bei Mietwohnungen zu niedrigen Preisen. In dem Antrag ging es hauptsächlich um den Bau von 30 Wohnungen, das Wohnen für Senioren war nur ein kleiner Aspekt. Fast alle Behörden sehen ein Wohngebiet kritisch bis sehr schwierig an. Falls in 5 oder 10 Jahren eine andere Sichtweite besteht, kann man einen neuen Beschluss fassen, so GRin Ahner.

 

GR Breitenbach (CSU) merkt an, dass zu dem Baugebiet Bocksberg Mitte fast alle Behörden ähnliche Bedenken geäußert hätten, wie zu dem jetzt beantragten. Von damals 60 Baulücken bestehen inzwischen noch 40 und er glaubt, falls ein Bauerwartungsland „Hinterer Bocksberg“ angegangen werden sollte, würden die Behörden gleiche Bedenken äußern.

 

Lt. Bgm. Distler muss die Innenentwicklung weitergehen, es könnte aber auch sein, dass in 5 oder 10 Jahren die Situation eine andere ist.

 

Für GR Gruß wurden die Bürger sehr wohl beteiligt, denn die Investoren hatten die Möglichkeit in der öffentlichen Sitzung ihr Projekt vorzustellen und er hat viele Gespräche mit Bürgern geführt, bei denen sich überwiegend negative Tendenzen zeigten. Wenn jede Entscheidung durch ein Bürgerbegehren, welches zudem kostenintensiv ist, in Frage gestellt wird, fragt er sich, warum dann die Gemeinderäte als Vertreter der Bürger gewählt wurden.

 

Die Rede war von einer Bürgerbefragung, korrigiert GR Breitenbach (CSU).


Beschluss:

Die Gemeinde Laudenbach spricht sich für die Ausweisung eines Baugebietes im Bereich Michelsäcker/Bangertswiese nicht aus.