Sachverhalt:
Mit Bescheid vom 28.07.2021 wurde die Baugenehmigung um zwei weitere Jahre bis 19.03.2023 verlängert.
Der Antragsteller beantragt beim Landratsamt Miltenberg die Baugenehmigung für das Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienwohnhauses“ auf Fl.Nr. 810/6, Heideweg 10 zu verlängern. Es handelt sich hier um den 9. Verlängerungsantrag.
Das Landratsamt fragt mit Schreiben vom 22.02.2023 nach, ob die Gemeinde der Verlängerung zustimmt, oder ob hiergegen Bedenken bestehen.
Eine Überprüfung der planungsrechtlichen Vorgaben hat ergeben, dass keine Belange dem Bauvorhaben entgegenstehen und somit der Verlängerung zugestimmt werden kann. Dem achten Verlängerungsantrag wurde damals vom Gemeinderat nicht zugestimmt, die Gründe für die Ablehnung waren vom Landratsamt nicht nachvollziehbar, so dass der Gemeinderat letztendlich doch zugestimmt hatte.
Beratung:
Lt. Bgm. Distler
hatte das LRA damals mitgeteilt, dass eine Ablehnung rechtswidrig ist. An der Sachlage
hat sich nichts geändert.
Für GR Gruß ist dies
unsinniger Bürokratismus, da lange Zeit wohl kein Wille da war, zu bauen und
das Haus vermutlich heute so nicht mehr gebaut werden dürfte.
Der vorherige
Eigentümer, der die meisten Verlängerungen beantragt hatte, ist verstorben, so
Bgm. Distler.
GR Klein kann nicht
erkennen, dass wirklich noch gebaut werden möchte. Er fragt sich, aus welchen
Beweggründen seit 20 Jahren eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragt
wird.
Für Herr Geutner
könnte wohl Grund sein, dass man das Grundstück mit genehmigtem Bauantrag weiterverkaufen
möchte.
Beschluss:
Die Gemeinde Laudenbach stimmt der Verlängerung der mit
Bescheid vom 19.03.2003, AZ B-39-2003-1 erteilten Baugenehmigung für das
Bauvorhaben auf Fl.Nr. 810/6, Heideweg 10 zu.