Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2

Sachverhalt:

Mit Bescheid vom 28.07.2021 wurde die Baugenehmigung um zwei weitere Jahre bis 19.03.2023 verlängert.

 

Der Antragsteller beantragt beim Landratsamt Miltenberg die Baugenehmigung für das Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienwohnhauses“ auf Fl.Nr. 810/6, Heideweg 10 zu verlängern. Es handelt sich hier um den 9. Verlängerungsantrag.

 

Das Landratsamt fragt mit Schreiben vom 22.02.2023 nach, ob die Gemeinde der Verlängerung zustimmt, oder ob hiergegen Bedenken bestehen.

 

Eine Überprüfung der planungsrechtlichen Vorgaben hat ergeben, dass keine Belange dem Bauvorhaben entgegenstehen und somit der Verlängerung zugestimmt werden kann. Dem achten Verlängerungsantrag wurde damals vom Gemeinderat nicht zugestimmt, die Gründe für die Ablehnung waren vom Landratsamt nicht nachvollziehbar, so dass der Gemeinderat letztendlich doch zugestimmt hatte.

 

Beratung:

Lt. Bgm. Distler hatte das LRA damals mitgeteilt, dass eine Ablehnung rechtswidrig ist. An der Sachlage hat sich nichts geändert.

 

Für GR Gruß ist dies unsinniger Bürokratismus, da lange Zeit wohl kein Wille da war, zu bauen und das Haus vermutlich heute so nicht mehr gebaut werden dürfte.

 

Der vorherige Eigentümer, der die meisten Verlängerungen beantragt hatte, ist verstorben, so Bgm. Distler.

 

GR Klein kann nicht erkennen, dass wirklich noch gebaut werden möchte. Er fragt sich, aus welchen Beweggründen seit 20 Jahren eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragt wird.

 

Für Herr Geutner könnte wohl Grund sein, dass man das Grundstück mit genehmigtem Bauantrag weiterverkaufen möchte.


Beschluss:

Die Gemeinde Laudenbach stimmt der Verlängerung der mit Bescheid vom 19.03.2003, AZ B-39-2003-1 erteilten Baugenehmigung für das Bauvorhaben auf Fl.Nr. 810/6, Heideweg 10 zu.