Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Sachverhalt:

Die folgenden Angaben sind im Kurzkonzept für die ILE Odenwald-Allianz enthalten, das von der EnergieAgentur Bayerischer Untermain erstellt wurde. Dies liegt der Vorlage bei.

Abgrenzung „Klimaschutzkoordination“, „Energiemanagement“ u. „Klimaschutznetzwerk“

Klimaschutzkoordination

Ziel der Klimaschutzkoordination ist es, Maßnahmen im Themenbereich „Umwelt, Energie und Klimaschutz“ für die ILE Odenwald-Allianz zu entwickeln und in Absprache mit den Mitgliedskommunen sowie lokalen Akteuren umzusetzen.

Aufgaben Klimaschutzkoordinator/in:

Die Klimaschutzkoordination ist für alle Fragen rund um kommunale Klimaschutzmaßnahmen in allen Kommunen der ILE Odenwald-Allianz zuständig. Zu den Aufgaben gehören,

·         Entwicklung und Koordination von Klimaschutzmaßnahmen

·         Bearbeitung von Förderanträgen

·         Erstellung von Ausschreibungen an externe Dienstleister

·         Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren zur Umsetzung von Maßnahmen

·         Öffentlichkeitsarbeit

Der Markt Kleinheubach hat sich dazu bereiterklärt, die Stelle organisatorisch bei sich anzusiedeln.

Kommunales Energiemanagement (KEM)

Ziel eines KEM ist die Reduzierung der Strom-, Wärme- und Wasserverbräuche in den kommunalen Liegenschaften und die damit verbundenen Kosten.
Hierfür werden zur Erfassung und Steuerung der Verbräuche spezielle Soft- und Hardware implementiert.

Vom Fördergeber (Bund) wird empfohlen, pro 10.000 Einwohner eine Stelle im KEM zu besetzen.
Eine Zusammenarbeit der Kommunen innerhalb der Odenwaldallianz wird noch abgestimmt.

Aufgaben Energiemanager/in

·         Stetige Erfassen und Steuerung von Strom-, Wärme- und Wasserverbräuchen

·         Implementierung der dafür notwendigen Hard- und Software

·         Erarbeitung von Maßnahmen zur Senkung der o. gen. Verbräuche

·         Zusammenarbeit mit lokalen Ansprechpartnern

Kommunales Energieeffizienz- oder Klimaschutznetzwerk

Ein solches Netzwerk dient als Austausch- und Informationsplattform.
Mit jeder Kommune werden individuelle Maßnahmen entwickelt, die über die Laufzeit bearbeitet und kontrolliert werden. Darüber hinaus werden externe Berater eingeladen.
Die Arbeit in diesem Netzwerk kann den Grundstein für ein KEM legen, bspw. durch die Einführung einer Software.

Für die inhaltlich-fachliche Betreuung hat sich die EnergieAgentur Bayerischer Untermain angeboten.
Gleichwohl wird es notwendig sein, einen Ansprechpartner für das Netzwerk in der Verwaltung auszuwählen.

Förderung

Die Stellen in den Bereichen Klimaschutzkoordination und Energiemanagement sollen mithilfe von Mitteln aus den Förderprogrammen „Kommunalrichtlinie“ (Bund) sowie „KommKlimaFör“ (Land) finanziert werden. Durch die Kombination beider Förderprogramme kann der Fördersatz auf 90 % erhöht werden. Einzeln wäre lediglich eine Förderung von 70 % bzw. 50 % möglich.

Ein Energieeffizienz- oder Klimaschutznetzwerk kann über die „Kommunalrichtlinie“ (Bund) mit 60 % gefördert werden.

Bei den Antragstellungen wird die ILE Odenwald-Allianz von der EnergieAgentur Bayerischer Untermain unterstützt.

Kostenschätzung

Klimaschutzkoordination

Der Förderzeitraum beträgt 4 Jahre.
Die Eingruppierung der Personalstelle erfolgt üblicherweise in TVÖD-K E 10 bis E 12.

Die unten aufgeführte Lohnschätzung basiert auf der aktuellen Entgelttabelle zzgl. 20 % zum Grundgehalt Sozialversicherungsbeiträge, 7,75 % zum Grundgehalt Zusatzversorgung sowie einem 13. Monatsgehalt (Weihnachtszuwendung).

Entgeltgruppe

Personalkosten
(Schätzung)

Eigenanteil
(Fördersatz: 90 %)

E 10

252.000 €

25.200 €

E 11

265.000 €

26.500 €

E 12

277.000 €

27.700 €

Der Eigenanteil wird auf die teilnehmenden Kommunen aufgeteilt.

Es kommen Aufwendungen für einen Büroplatz, Maßnahmen sowie zukünftige Tarifsteigerungen hinzu.

Nach Ablauf des Förderzeitraumes sind die Aufwendungen für die Personalstelle neu zu berechnen, sofern die Stelle erhalten werden soll.

Energiemanagement

Der Förderzeitraum beträgt 3 Jahre.
Die Eingruppierung der Personalstelle erfolgt üblicherweise in TVÖD-K E 9a bis E 9c.

Die unten aufgeführte Lohnschätzung basiert auf der aktuellen Entgelttabelle zzgl. 20 % zum Grundgehalt Sozialversicherungsbeiträge, 7,75 % zum Grundgehalt Zusatzversorgung sowie einem 13. Monatsgehalt (Weihnachtszuwendung).

 

Entgeltgruppe

Personalkosten
(Schätzung)

Eigenanteil
(Fördersatz: 90 %)

E 9a

160.000 €

16.000 €

E 9b

167.000 €

16.700 €

E 9c

178.000 €

17.800 €

Der Eigenanteil wird auf die teilnehmenden Kommunen aufgeteilt.

Es kommen zzgl. Aufwendungen für einen Büroplatz, umgesetzte Maßnahmen sowie zukünftige Tarifsteigerungen hinzu.

Nach Ablauf des Förderzeitraumes sind die Aufwendungen für die Personalstelle neu zu berechnen, sofern die Stelle erhalten werden soll.

Energie- oder Klimaschutznetzwerk

Der Förderzeitraum beträgt 3 Jahre.
Die maximalen Aufwendungen für die Teilnahme an einem Energie-/Klimaschutznetzwerk gibt die EnergieAgentur Bayerischer Untermain wie folgt an:

Zeitraum

Budget

Zuschuss
(60 %)

Eigenanteil

1. Jahr

33.333,34 €

20.000,00 €

13.333,34 €

2. Jahr

16.666,67 €

10.000,00 €

6.666,67 €

3. Jahr

16.666,67 €

10.000,00 €

6.666,67 €

Gesamter Zeitraum

66.666,67 €

40.000,00 €

26.666,68 €

Hinweise:

·         Die Kostenaufstellung beschreibt die Maximalkosten pro Netzwerkteilnehmer.

·         Jeder Netzwerkteilnehmer entscheidet selbst inwieweit das Budget in Anspruch genommen wird. (Je nach Stunden, die jeweils die Kommune individuell in Anspruch nimmt sowie Kosten für Öffentlichkeitsarbeit, Vorbereitung der Netzwerktreffen, usw.)

·         Die Förderquote liegt pro Jahr bei 60 %.

Im ersten Jahr gibt es maximal 20.000 € Zuschuss.
In den Jahren 2 und 3 maximal 10.000 € Zuschuss.

 

 

Die Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach ist dem Energienetzwerk Main-Rhön beigetreten, somit erübrigt sich eine Teilnahme für die Gemeinde Laudenbach.

 

Beratung:

Lt. Bgm. Distler hat die Gemeinde Laudenbach einen Antrag auf Aufnahme in das Energienetzwerk Main-Rhön im Sommer letzten Jahres gestellt. Ebenso taten dies die Marktgemeinde Kleinheubach und die Gemeinde Rüdenau sowie die Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach. Berücksichtigt wurde schließlich die Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach, die inzwischen Mitglied geworden ist. Laudenbach ist somit über die VG beteiligt.

 

Auf Nachfrage von GR Breitenbach (DU), welche Kosten auf Laudenbach zu kommen, erklärt Bgm. Distler, dass diese noch nicht bekannt sind, da man abhängig davon ist, wie viele Kommunen Mitglieder werden.

 

 

Soweit Herr Geutner bekannt ist, sind 8 Gemeinden an der Allianz beteiligt und haben wohl bereits Beschluss a) und b) gefasst.

 

GRin Ahner und GR Jacobaschke fällt es schwer zuzustimmen, da nicht sicher ist, wie viele Gemeinden sich positiv entscheiden werden.

 

GR Klein ergänzt, dass der Verteilerschlüssel der Odenwaldallianz anhand der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune berechnet wird. Für Laudenbach als eher kleine Gemeinde, fielen dann ca. 3.000 € in 3 oder 4 Jahren an.

 

Lt. GR Breitenbach (CSU) profitiert die Gemeinde langfristig, denn Fachpersonal berät und es wird Energie gespart.


Beschluss:

a)      Die Gemeinde Laudenbach unterstützt die Schaffung einer interkommunalen Stelle zur Klimaschutzkoordination. Vorausgesetzt einer Förderung über die „Kommunalrichtlinie“ und „KommKlimaFör“, beteiligt sich die Gemeinde an den entstehenden Personal- und Sachaufwandskosten.
Aufwendungen für Maßnahmen sind separat zu prüfen.

 

Beschlossen     Ja  8    Nein  1

 

 

b)      Die Gemeinde Laudenbach unterstützt die Schaffung einer interkommunalen Stelle zur Errichtung und Umsetzung eines Energiemanagements. Vorausgesetzt einer Förderung über die „Kommunalrichtlinie“ und „KommKlimaFör“, beteiligt sich die Gemeinde an den entstehenden Personal- und Sachaufwandskosten.
Aufwendungen für Maßnahmen sind separat zu prüfen.