Sachverhalt:
Die folgenden Angaben sind im Kurzkonzept für die ILE Odenwald-Allianz
enthalten, das von der EnergieAgentur Bayerischer Untermain erstellt wurde.
Dies liegt der Vorlage bei.
Abgrenzung „Klimaschutzkoordination“,
„Energiemanagement“ u. „Klimaschutznetzwerk“
Klimaschutzkoordination
Ziel der
Klimaschutzkoordination ist es, Maßnahmen im Themenbereich „Umwelt, Energie und
Klimaschutz“ für die ILE Odenwald-Allianz zu entwickeln und in Absprache mit
den Mitgliedskommunen sowie lokalen Akteuren umzusetzen.
Aufgaben
Klimaschutzkoordinator/in:
Die
Klimaschutzkoordination ist für alle Fragen rund um kommunale
Klimaschutzmaßnahmen in allen Kommunen der ILE Odenwald-Allianz zuständig.
Zu den Aufgaben gehören,
·
Entwicklung
und Koordination von Klimaschutzmaßnahmen
·
Bearbeitung
von Förderanträgen
·
Erstellung
von Ausschreibungen an externe Dienstleister
·
Zusammenarbeit
mit regionalen Akteuren zur Umsetzung von Maßnahmen
·
Öffentlichkeitsarbeit
Der Markt Kleinheubach
hat sich dazu bereiterklärt, die Stelle organisatorisch bei sich anzusiedeln.
Kommunales Energiemanagement (KEM)
Ziel eines KEM ist die
Reduzierung der Strom-, Wärme- und Wasserverbräuche in den kommunalen
Liegenschaften und die damit verbundenen Kosten.
Hierfür werden zur Erfassung und Steuerung der Verbräuche spezielle Soft- und
Hardware implementiert.
Vom Fördergeber (Bund)
wird empfohlen, pro 10.000 Einwohner eine Stelle im KEM zu besetzen.
Eine Zusammenarbeit der Kommunen innerhalb der Odenwaldallianz wird noch
abgestimmt.
Aufgaben Energiemanager/in
·
Stetige
Erfassen und Steuerung von Strom-, Wärme- und Wasserverbräuchen
·
Implementierung
der dafür notwendigen Hard- und Software
·
Erarbeitung
von Maßnahmen zur Senkung der o. gen. Verbräuche
·
Zusammenarbeit
mit lokalen Ansprechpartnern
Kommunales Energieeffizienz- oder
Klimaschutznetzwerk
Ein solches Netzwerk
dient als Austausch- und Informationsplattform.
Mit jeder Kommune werden individuelle Maßnahmen entwickelt, die über die
Laufzeit bearbeitet und kontrolliert werden. Darüber hinaus werden externe Berater
eingeladen.
Die Arbeit in diesem Netzwerk kann den Grundstein für ein KEM legen, bspw.
durch die Einführung einer Software.
Für die
inhaltlich-fachliche Betreuung hat sich die EnergieAgentur Bayerischer
Untermain angeboten.
Gleichwohl wird es notwendig sein, einen Ansprechpartner für das Netzwerk in
der Verwaltung auszuwählen.
Förderung
Die Stellen in den
Bereichen Klimaschutzkoordination
und Energiemanagement sollen
mithilfe von Mitteln aus den Förderprogrammen „Kommunalrichtlinie“ (Bund) sowie
„KommKlimaFör“ (Land) finanziert werden. Durch die Kombination beider
Förderprogramme kann der Fördersatz auf 90 % erhöht werden. Einzeln wäre
lediglich eine Förderung von 70 % bzw. 50 % möglich.
Ein Energieeffizienz- oder Klimaschutznetzwerk
kann über die „Kommunalrichtlinie“ (Bund) mit 60 % gefördert werden.
Bei den
Antragstellungen wird die ILE Odenwald-Allianz von der EnergieAgentur
Bayerischer Untermain unterstützt.
Kostenschätzung
Klimaschutzkoordination
Der Förderzeitraum
beträgt 4 Jahre.
Die Eingruppierung der Personalstelle erfolgt üblicherweise in TVÖD-K E 10 bis
E 12.
Die unten aufgeführte
Lohnschätzung basiert auf der aktuellen Entgelttabelle zzgl. 20 % zum
Grundgehalt Sozialversicherungsbeiträge, 7,75 % zum Grundgehalt
Zusatzversorgung sowie einem 13. Monatsgehalt (Weihnachtszuwendung).
Entgeltgruppe |
Personalkosten |
Eigenanteil |
E 10 |
252.000 € |
25.200 € |
E 11 |
265.000 € |
26.500 € |
E 12 |
277.000 € |
27.700 € |
Der Eigenanteil wird
auf die teilnehmenden Kommunen aufgeteilt.
Es kommen Aufwendungen
für einen Büroplatz, Maßnahmen sowie zukünftige Tarifsteigerungen hinzu.
Nach Ablauf des
Förderzeitraumes sind die Aufwendungen für die Personalstelle neu zu berechnen,
sofern die Stelle erhalten werden soll.
Energiemanagement
Der Förderzeitraum
beträgt 3 Jahre.
Die Eingruppierung der Personalstelle erfolgt üblicherweise in TVÖD-K E 9a bis
E 9c.
Die unten aufgeführte
Lohnschätzung basiert auf der aktuellen Entgelttabelle zzgl. 20 % zum
Grundgehalt Sozialversicherungsbeiträge, 7,75 % zum Grundgehalt
Zusatzversorgung sowie einem 13. Monatsgehalt (Weihnachtszuwendung).
Entgeltgruppe |
Personalkosten |
Eigenanteil |
E 9a |
160.000 € |
16.000 € |
E 9b |
167.000 € |
16.700 € |
E 9c |
178.000 € |
17.800 € |
Der Eigenanteil wird
auf die teilnehmenden Kommunen aufgeteilt.
Es kommen zzgl.
Aufwendungen für einen Büroplatz, umgesetzte Maßnahmen sowie zukünftige
Tarifsteigerungen hinzu.
Nach Ablauf des
Förderzeitraumes sind die Aufwendungen für die Personalstelle neu zu berechnen,
sofern die Stelle erhalten werden soll.
Energie- oder Klimaschutznetzwerk
Der Förderzeitraum
beträgt 3 Jahre.
Die maximalen Aufwendungen für die Teilnahme an einem
Energie-/Klimaschutznetzwerk gibt die EnergieAgentur Bayerischer Untermain wie
folgt an:
Zeitraum |
Budget |
Zuschuss |
Eigenanteil |
1. Jahr |
33.333,34 € |
20.000,00 € |
13.333,34 € |
2. Jahr |
16.666,67 € |
10.000,00 € |
6.666,67 € |
3. Jahr |
16.666,67 € |
10.000,00 € |
6.666,67 € |
Gesamter
Zeitraum |
66.666,67
€ |
40.000,00
€ |
26.666,68
€ |
Hinweise:
·
Die
Kostenaufstellung beschreibt die Maximalkosten pro Netzwerkteilnehmer.
·
Jeder
Netzwerkteilnehmer entscheidet selbst inwieweit das Budget in Anspruch genommen
wird. (Je nach Stunden, die jeweils die Kommune individuell in Anspruch nimmt
sowie Kosten für Öffentlichkeitsarbeit, Vorbereitung der Netzwerktreffen, usw.)
·
Die
Förderquote liegt pro Jahr bei 60 %.
Im ersten Jahr gibt es maximal
20.000 € Zuschuss.
In den Jahren 2 und 3 maximal 10.000 € Zuschuss.
Die Verwaltungsgemeinschaft
Kleinheubach ist dem Energienetzwerk Main-Rhön beigetreten, somit erübrigt sich
eine Teilnahme für die Gemeinde Laudenbach.
Beratung:
Lt. Bgm. Distler hat die Gemeinde
Laudenbach einen Antrag auf Aufnahme in das Energienetzwerk Main-Rhön im Sommer
letzten Jahres gestellt. Ebenso taten dies die Marktgemeinde Kleinheubach und
die Gemeinde Rüdenau sowie die Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach.
Berücksichtigt wurde schließlich die Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach, die
inzwischen Mitglied geworden ist. Laudenbach ist somit über die VG beteiligt.
Auf Nachfrage von GR Breitenbach (DU),
welche Kosten auf Laudenbach zu kommen, erklärt Bgm. Distler, dass diese noch
nicht bekannt sind, da man abhängig davon ist, wie viele Kommunen Mitglieder
werden.
Soweit Herr Geutner bekannt ist, sind
8 Gemeinden an der Allianz beteiligt und haben wohl bereits Beschluss a) und b)
gefasst.
GRin Ahner und GR Jacobaschke fällt
es schwer zuzustimmen, da nicht sicher ist, wie viele Gemeinden sich positiv
entscheiden werden.
GR Klein ergänzt, dass der
Verteilerschlüssel der Odenwaldallianz anhand der Einwohnerzahl der jeweiligen
Kommune berechnet wird. Für Laudenbach als eher kleine Gemeinde, fielen dann
ca. 3.000 € in 3 oder 4 Jahren an.
Lt. GR Breitenbach (CSU) profitiert
die Gemeinde langfristig, denn Fachpersonal berät und es wird Energie gespart.
Beschluss:
a)
Die Gemeinde Laudenbach unterstützt
die Schaffung einer interkommunalen Stelle zur Klimaschutzkoordination.
Vorausgesetzt einer Förderung über die „Kommunalrichtlinie“ und „KommKlimaFör“,
beteiligt sich die Gemeinde an den entstehenden Personal- und
Sachaufwandskosten.
Aufwendungen für Maßnahmen sind separat zu prüfen.
Beschlossen Ja 8 Nein
1
b)
Die Gemeinde Laudenbach unterstützt
die Schaffung einer interkommunalen Stelle zur Errichtung und Umsetzung eines
Energiemanagements. Vorausgesetzt einer Förderung über die „Kommunalrichtlinie“
und „KommKlimaFör“, beteiligt sich die Gemeinde an den entstehenden Personal-
und Sachaufwandskosten.
Aufwendungen für Maßnahmen sind separat zu prüfen.