Sitzung: 28.03.2023 GRL/016/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
In der Anlage erhalten Sie die Investitionsplanung für das
Jahr 2023. Die verschiedenen Ämter haben die Bedarfe angemeldet, die
Finanzverwaltung hat diese entsprechend eingeplant.
Ebenfalls sind in der Tabelle die Einnahmen (Zuschüsse für die laufenden Baumaßnahmen) über den gesamten Finanzplanungszeitraum 2023 bis 2026 enthalten.
Neben der Zuführung vom Verwaltungshaushalt (33 500 €) ist eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von (774.500 €) zum Haushaltsausgleich des Vermögenshaushaltes 2023 notwendig.
In der aktuellen Finanzplanung 2024 bis 2026 ist zum Haushaltsausgleich keine Kreditaufnahme notwendig. Allerdings muss zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes 2024 eine Rückführung aus dem Vermögenshaushalt erfolgen.
Ab dem Jahr 2024 sind höhere Tilgungsleistung notwendig, da der Kredit für die Finanzierung des Zuschusses für den Umbau und Sanierung der Kindertagesstätte „Karolusheim“ dann in die Tilgungsphase kommt. Nach den derzeitigen Planungen kann die hierfür gesetzlich notwendige Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt nicht erreicht werden.
Um hier Abhilfe zu schaffen, müssen die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes auf den Prüfstand.
In der Finanzplanung des Vermögenshaushalts ist der Neubau eines Hochbehälters eingeplant. Der Ausgleich des Vermögenshaushaltes im Finanzplanungszeitraum ist ohne Kreditaufnahme nur möglich, sofern Verbesserungsbeiträge für die Wasserversorgung erhoben werden. Diese Entscheidung ist vor Beginn der Maßnahme, somit gemäß Finanzplanung im Jahr 2023, zu treffen.
Die Gemeinde Laudenbach sollte bei der Entscheidungsfindung bedenken, dass durch eine Kreditaufnahme für eine gebührenfinanzierten Maßnahme, der finanzielle Spielraum der Gemeinde weiter eingeschränkt wird. Die Refinanzierung eines Kredites über Gebühren richtet sich nach den kalkulatorischen Abschreibungen und Verzinsungen.
Eine Entspannung der finanziellen Situation ist nicht in Sicht.
Der Vorlage ist die Rücklagen- und Schuldenübersicht beigefügt.
Beratung:
Frau Geutner erläutert anhand
der PPT den Vermögenshaushalt in den Ausgaben nach Prioritäten sowie den
Einnahmen.
GR Gruß erkundigt sich, ob zu
dem Wasserschaden in der KiTa Regressanspruch besteht.
Lt. Bgm. Distler besteht kein
Regressanspruch, da die Verjährung eingetreten ist. Ein Zuschuss der Kath.
Kirche ist derzeit fraglich bis gering.
Grundsätzlich wäre die Kath.
Kirchenstiftung verantwortlich, so Frau Geutner. Es gibt einen Beschluss, dass
die Gemeinde in Vorleistung tritt, weshalb die Ausgaben eingepflegt wurden.
Breitenbach (CSU) fragt,
warum eine Instandsetzung Schieber – u. Hydrantenkappen in der MIL-OBB Straße
mit 15.000 € angesetzt wurde, da hier vor ca. 14 Jahren doch alles erneuert
wurde.
Lt. Frau Geutner wurde dies so
vom Bauamt angemeldet.
GR Klein erkundigt sich, wer Schäden
feststellt und dass es sich wohl um keine komplette Erneuerung handelt.
Es fanden Untersuchungen
statt, da bereits ein Schaden aufgetreten war, so Bgm. Distler. Es handelt sich
um eine Reserve, falls weitere Schäden entstehen.
Frau Geutner ergänzt, dass
man den Posten schieben kann, wenn nichts anfällt.
Zum Schulgebäude wurde kein
Betrag genannt, da hierzu noch Klärungsbedarf besteht, so Frau Geutner. 1969 gab
es eine Überlassung an den Schulverband mit Räumen, die es jedoch so nicht
gibt. Da die Gemeinde Laudenbach Eigentümer des Gebäudes ist, wird eine
Kostenbeteiligung anfallen. Die Gemeinde stellt einen Raum des Gebäudes im
eigenen Interesse dem Hort zur Verfügung.
GR Löffler erinnert, dass zu
diesem Thema im Schulverband nichtöffentlich beschlossen wurde.
Da ein Finanzrahmen
geschaffen werden soll, wurde diese Position allgemein gehalten, so Bgm.
Distler.
GR Klein erkundigt sich, was
es mit der Wegverlängerung Stefansberg auf sich hat.
Hierüber wird in der
nichtöffentlichen Sitzung gesprochen, antwortet Bgm. Distler, da es sich bei
Grunderwerb zum einen um sensible Themen handelt, zum anderen auch die
Persönlichkeitsrechte der Eigentümer sowie der Datenschutz zu berücksichtigen
seien. Es solle hier, wie er bereits ausgeführt hatte, lediglich ein
Finanzrahmen für einen möglichen Grunderwerb geschaffen werden, ob ein solcher
zustande komme, sei nicht sicher und werde natürlich objektbezogen im Gemeinderat
beraten.
Lt. GR Gruß sollte die Folie
mit Ausgaben Priorität 4 nicht in der öffentlichen Sitzung gezeigt werden. GR
Klein schlägt vor, den Haushalt wieder nichtöffentlich vorzuberaten.
Herr Geutner erinnert, dass
vom Gemeinderat gefordert wurde, über den Haushalt öffentlich vorzuberaten.
Frau Geutner trägt die
Hauptausgaben zu Priorität 4 sowie die Einnahmen vor. Sie ergänzt, dass es sich
bei den Einnahmen Straßenausbaubeitrag um einen Pauschbetrag handelt, der nach
Straßenlänge bemessen wird.
Ob in 2024 200tsd € vom VWHH
in den VMHH umgebucht werden müssen, fragt GR Jacobaschke.
Frau Geutner erklärt, dass in
2024 eine höhere Kreisumlage zu zahlen ist und dieser Betrag aus der Rücklage
entnommen werden muss.
Da bezüglich der finanziellen
Situation von Laudenbach in der Vergangenheit bereits der Begriff
„Rettungsschirm“ gefallen ist und die Aussichten für 2024 nicht rosig sind,
fragt GR Breitenbach (CSU) was dies bedeuten würde, falls Laudenbach hierunter
fallen würde.
Lt. Frau Geutner werden dann
nur Kredit-Tilgung und Investitionen gefördert. Sorgen machen ihr die Ausgaben
für die KiTa, auch da die Personalausgaben nicht durch das BayKiBiG abgedeckt
sind und Zinsen für Kredite ebenfalls steigen. Momentan profitiert Laudenbach
noch von den hohen Steuereinnahmen.
Der Gemeinderat ist
grundsätzlich mit der Aufstellung des Vermögenshaushaltes einverstanden.