Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Der Verwaltungshaushalt 2023 schließt nach vorläufiger Planung in den Einnahmen mit 3.588.000 €

Somit kann eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt vom Vermögenshaushalt in Höhe von 33.500 € erfolgen.

 

Die gesetzlich geforderte Mindestzuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt in Höhe der ordentlichen Tilgung mit 24.000 € wird erreicht. Die Mindestzuführung ab dem Finanzplanungsjahr 2024 wird nicht mehr erreicht.

 

Aufgrund der hohen Steuereinnahmen 2022 (Gewerbesteuer ca. 890.000 €) ist von einer höheren Umlagekraft in 2024 auszugehen. Dadurch verringern sich z.B. die Schlüsselzuweisungen und die Kreisumlage erhöht sich.

 

Es ist daher umso wichtiger, die Ausgaben im Verwaltungshaushalt kritisch zu prüfen und jede freiwillige Leistung zukünftig auf den Prüfstand zu stellen. Auch in Bezug auf die Pflichtaufgaben müssen die Ausgaben auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in Blick genommen werden.

 

In der Anlage erhalten Sie eine Tabelle mit dem Vergleich der Planzahlen aus 2021 und 2023

aufgegliedert nach Einzelplänen.

 

Die Entwicklung der Steuern (im Einzelplan 9) stellt sich wie folgt dar:

 

 

Bezeichnung

Ansatz 2022

Ansatz 2023

Delta

Grundsteuer A

2.400 €

2.400 €

0 €

Grundsteuer B

173.000 €

173.000 €

0 €

Gewerbesteuer

380.000 €

550.000 €

170.000 €

Gemeindeanteil aus der Einkommensteuer

864.000 €

910.000 €

46.000 €

Umsatzsteuerbeteiligung

47.000 €

47.000 €

0 €

Hundesteuer

2.500 €

6.400 €

3.900 €

Schlüsselzuweisungen vom Land

513.000 €

531.000 €

18.000 €

Grunderwerbssteuer

6.000 €

10.000 €

4.000 €

Einkommensteuerersatz

65.000 €

70.000 €

5.000 €

Überlassung an Verwarnungsgeldern

1.450 €

2.000 €

550 €

 

Somit ist im Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft eine Erhöhung der Einnahmen von insgesamt 247.450 € zu verzeichnen.

 

Die Ausgaben im Gesamtverwaltungshaushalt, im Vergleich zu 2022 betrachtet, steigen jedoch ebenfalls. Dies ist hauptsächlich durch die hohen Energiepreise bedingt. In den Personalkosten ist eine Steigerung von 8 % der Tariflöhne mit eingeplant.

 

Eine Entspannung der finanziellen Lage für die Gemeinde Laudenbach ist somit nicht gegeben.

 

Weiter ist der Vorlage der Entwurf des Verwaltungshaushaltes und der Stellenplan beigefügt.

 

Beratung:

Frau Geutner erläutert anhand der PP-Präsentation die wichtigsten Eckpunkte des Verwaltungshaushaltes.

 

Die Präsentation liegt dem Protokoll bei.

 

 

 

Lt. Frau Geutner gibt es zu Wasser und Abwasser eine Nach- und Vorkalkulation. Auswirkung hat auch der Wasserverbrauch.

 

GR Jacobaschke erkundigt sich, warum beim Bauhof in der Lohngruppe 5 zwei Stellen angegeben sind.

 

Bgm. Distler erklärt, dass hier ein Puffer eingebaut ist, falls ein Mitarbeiter aufgrund von Krankheit vorzeitig ausscheidet.

 

Frau Geutner ergänzt, dass wegen der hohen Energiekosten und der laufenden Tarifverhandlungen in die jeweiligen Positionen Steigerungen von 8 % eingearbeitet wurden.

 

Mit dem Verwaltungshaushalt besteht seitens der anwesenden Gemeinderatsmitglieder grundsätzlich Einverständnis.