Sitzung: 28.03.2023 GRL/016/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Der
Verwaltungshaushalt 2023 schließt nach vorläufiger Planung in den Einnahmen mit
3.588.000 €
Somit
kann eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt vom Vermögenshaushalt in Höhe von 33.500
€ erfolgen.
Die
gesetzlich geforderte Mindestzuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt
in Höhe der ordentlichen Tilgung mit 24.000 € wird erreicht. Die
Mindestzuführung ab dem Finanzplanungsjahr 2024 wird nicht mehr erreicht.
Aufgrund
der hohen Steuereinnahmen 2022 (Gewerbesteuer ca. 890.000 €) ist von einer
höheren Umlagekraft in 2024 auszugehen. Dadurch verringern sich z.B. die
Schlüsselzuweisungen und die Kreisumlage erhöht sich.
Es ist
daher umso wichtiger, die Ausgaben im Verwaltungshaushalt kritisch zu prüfen
und jede freiwillige Leistung zukünftig auf den Prüfstand zu stellen. Auch in
Bezug auf die Pflichtaufgaben müssen die Ausgaben auf Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit in Blick genommen werden.
In der Anlage
erhalten Sie eine Tabelle mit dem Vergleich der Planzahlen aus 2021 und 2023
aufgegliedert nach
Einzelplänen.
Die
Entwicklung der Steuern (im Einzelplan 9) stellt sich wie folgt dar:
Bezeichnung |
Ansatz
2022 |
Ansatz 2023 |
Delta |
Grundsteuer
A |
2.400 € |
2.400 € |
0 € |
Grundsteuer
B |
173.000 € |
173.000 € |
0 € |
Gewerbesteuer |
380.000 € |
550.000 € |
170.000 € |
Gemeindeanteil
aus der Einkommensteuer |
864.000 € |
910.000 € |
46.000 € |
Umsatzsteuerbeteiligung |
47.000 € |
47.000 € |
0 € |
Hundesteuer |
2.500 € |
6.400 € |
3.900 € |
Schlüsselzuweisungen
vom Land |
513.000 € |
531.000 € |
18.000 € |
Grunderwerbssteuer |
6.000 € |
10.000 € |
4.000 € |
Einkommensteuerersatz |
65.000 € |
70.000 € |
5.000 € |
Überlassung
an Verwarnungsgeldern |
1.450 € |
2.000 € |
550 € |
Somit
ist im Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft eine Erhöhung der Einnahmen von
insgesamt 247.450 € zu verzeichnen.
Die
Ausgaben im Gesamtverwaltungshaushalt, im Vergleich zu 2022 betrachtet, steigen
jedoch ebenfalls. Dies ist hauptsächlich durch die hohen Energiepreise bedingt.
In den Personalkosten ist eine Steigerung von 8 % der Tariflöhne mit eingeplant.
Eine
Entspannung der finanziellen Lage für die Gemeinde Laudenbach ist somit nicht
gegeben.
Weiter ist der Vorlage
der Entwurf des Verwaltungshaushaltes und der Stellenplan beigefügt.
Frau Geutner erläutert anhand der PP-Präsentation die wichtigsten Eckpunkte des Verwaltungshaushaltes.
Die Präsentation liegt dem Protokoll bei.
Lt. Frau Geutner gibt
es zu Wasser und Abwasser eine Nach- und Vorkalkulation. Auswirkung hat auch der
Wasserverbrauch.
GR Jacobaschke
erkundigt sich, warum beim Bauhof in der Lohngruppe 5 zwei Stellen angegeben
sind.
Bgm. Distler
erklärt, dass hier ein Puffer eingebaut ist, falls ein Mitarbeiter aufgrund von
Krankheit vorzeitig ausscheidet.
Frau Geutner ergänzt, dass wegen der hohen Energiekosten und der laufenden Tarifverhandlungen in die jeweiligen Positionen Steigerungen von 8 % eingearbeitet wurden.
Mit dem Verwaltungshaushalt besteht seitens der anwesenden Gemeinderatsmitglieder grundsätzlich Einverständnis.