Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Zurzeit wird von den Büros Harald Neu Architekt und Städtebauarchitekt BDA sowie Salm & Stegen Geographen und Stadtplaner ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet. Bestandteil des ISEK sind für einen Teilbereich des Gemeindegebietes so genannte vorbereitende Untersuchungen gemäß §141 (3) BauGB.

Eine spätere förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes setzt voraus, dass zuvor in dem in Frage kommenden Gebiet die so genannten vorbereitenden Untersuchungen gemäß §141 Baugesetzbuch durchgeführt wurden. Ziel der vorbereitenden Untersuchungen ist es, Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung (Ermittlung städtebaulicher Missstände), die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie über die Ziele und Durchführbarkeit der Sanierung zu gewinnen.

 

Die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes eröffnet der Gemeinde die Anwendung des städtebaurechtlichen Instrumentariums zur Umsetzung von Sanierungszielen und bietet sowohl der öffentlichen Hand als auch Privaten finanzielle Vorteile und Anreize in der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen (bspw. Auflage von Förderprogrammen, erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten privater Investitionen). Ein Sanierungsgebiet ist zudem eine Förderkulisse für die Städtebauförderung.

 

Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen bilden die Grundlage für die künftige städtebauliche Sanierung und Erneuerung. Als Ergebnis der bisherigen Untersuchungen lässt sich für den Altort Kleinheubach und angrenzende Bereiche ein Sanierungsverdacht formulieren, der die Einleitung vorbereitender Untersuchungen erforderlich macht.

 

Das Untersuchungsgebiet wird vor allem geprägt durch das Ensemble im Bereich Bachgasse, Marktstraße, Baugasse und Hauptstraße. Im Bereich des Ensembles weist eine hohe Zahl von Gebäuden und auch Einzeldenkmälern einen starken Sanierungsbedarf auf. Es bestehen zudem größere Bereiche mit Erhaltungs- und Gestaltungsmängeln sowie Gebäudeleerständen und untergenutzten Gebäuden bzw. Grundstücken. Die Gestaltung des öffentlichen Raums im Verlauf der genannten Straßenzüge ist verkehrsbezogen, die Gestalt- und Aufenthaltsqualitäten sind in diesen Bereichen nicht zeitgemäß.

In das Untersuchungsgebiet wurden zudem u.a. der Bahnhof mit Umfeld sowie der Einmündungsbereich Rüdenauer Straße, Siemensring, Friedenstraße und Im Mittelgewann einbezogen. In diesem Areal zeichnet sich ein städtebaulicher Neuordnungsbedarf ab, der auch eine Neuordnung des ruhenden und fließenden Verkehrs einschließt. In den östlichen Teil des Untersuchungsgebietes wurden die Sport- und Campinganlagen (A den Engern) sowie im weiteren Verlauf nach Süden der Schloßpark bis zur Gemarkungsgrenze Kleinheubach einbezogen.

Der Umgriff des Untersuchungsgebietes wurde durch eine Begehung mit der ISEK-begleitenden Lenkungsgruppe vorab näher festgelegt.

 

Die Einleitung vorbereitender Untersuchungen ist ein formaler Schritt, der gemäß §141 Absatz 3 BauGB durch Beschluss des Marktgemeinderates einzuleiten und ortsüblich bekannt zu machen ist.

 

Der Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes. Dies bedarf einer besonderen Sanierungssatzung, die im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen erarbeitet und mit den Beteiligten diskutiert werden soll.

 


Beschluss:

Für das Gebiet „Altort Kleinheubach mit Bahnhofsumfeld und Mainufer“ zeichnet sich ein städtebaulicher Erneuerungs- und Sanierungsbedarf ab.

 

Der Marktgemeinderat Kleinheubach beschließt deshalb die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen in Verbindung mit den §§ 140 und 141 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für das Gebiet

 

„Altort Kleinheubach mit Bahnhofsumfeld und Mainufer“

 

Im Untersuchungsgebiet enthalten sind unter anderem (siehe Anhang 01 Lageplan Untersuchungsgebiet):

×          das Ensemble im Bereich Bachgasse, Marktstraße, Baugasse und Hauptstraße

×          der Bahnhof mit Umfeld

×          der Einmündungsbereich Rüdenauer Straße, Siemensring, Friedenstraße und Im Mittelgewann

×          der Grünzug zwischen Sport- und Campinganlagen und dem Schlosspark

 

Das Untersuchungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 85,5 Hektar.

 

Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung werden bestimmt:

 

×          die städtebauliche Erneuerung und Sanierung des Altortes

×          die Stärkung der Wohnfunktion

×          die Aufwertung und Gestaltung des Ortsbilds durch ortstypische Gestaltung von Gebäuden und Freiflächen

×          die Entwicklung der baulichen Struktur nach den sozialen, hygienischen, wirtschaftlichen und kulturellen Erfordernissen

×          die Reaktivierung und Nutzung untergenutzter und leerstehender Gebäude

×          die städtebauliche Neuordnung sowie die Neuordnung des fließenden und ruhenden Verkehrs in Teilbereichen

×          die Verbesserung von Wegebeziehungen

×          der Erhalt und ggf. die Weiterentwicklung der vorhandenen Grünzüge und Freibereiche

×          die energetische Erneuerung von Teilen des Siedlungsgebietes; die Verbesserung der energetischen Beschaffenheit sowie der Gesamtenergieeffizienz der vorhandenen Bebauung

×          Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch Verbesserung der grünen Infrastruktur und Entsiegelung

×          die Gestaltung des öffentlichen Raums und die Erhöhung der Aufenthaltsqualität

×          der Erhalt und Ausbau der Funktionsfähigkeit des Gebietes in Bezug auf den fließenden und ruhenden Verkehr

×          zukünftige Anforderungen an die Mobilität und Barrierefreiheit

 

Ein Lageplan, in dem das städtebauliche Untersuchungsgebiet „Altort Kleinheubach mit Bahnhofsumfeld und Mainufer“ durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt (Anlage 01 zum Beschluss).

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen zu veranlassen.

 

Der Beschluss über die Durchführung vorbereitender Untersuchungen ist gemäß §141 Absatz 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.