Sitzung: 21.03.2023 MK/019/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Zurzeit wird von den Büros Harald
Neu Architekt und Städtebauarchitekt BDA sowie Salm & Stegen Geographen und
Stadtplaner ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)
erarbeitet. Bestandteil des ISEK sind für einen Teilbereich des Gemeindegebietes
so genannte vorbereitende Untersuchungen gemäß §141 (3) BauGB.
Eine spätere förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes setzt voraus, dass zuvor in dem in Frage kommenden Gebiet die so genannten vorbereitenden Untersuchungen gemäß §141 Baugesetzbuch durchgeführt wurden. Ziel der vorbereitenden Untersuchungen ist es, Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung (Ermittlung städtebaulicher Missstände), die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie über die Ziele und Durchführbarkeit der Sanierung zu gewinnen.
Die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes eröffnet der Gemeinde die Anwendung des städtebaurechtlichen Instrumentariums zur Umsetzung von Sanierungszielen und bietet sowohl der öffentlichen Hand als auch Privaten finanzielle Vorteile und Anreize in der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen (bspw. Auflage von Förderprogrammen, erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten privater Investitionen). Ein Sanierungsgebiet ist zudem eine Förderkulisse für die Städtebauförderung.
Die Ergebnisse der vorbereitenden
Untersuchungen bilden die Grundlage für die künftige städtebauliche Sanierung
und Erneuerung. Als Ergebnis der bisherigen Untersuchungen lässt sich für den
Altort Kleinheubach und angrenzende Bereiche ein Sanierungsverdacht
formulieren, der die Einleitung vorbereitender Untersuchungen erforderlich
macht.
Das Untersuchungsgebiet wird vor
allem geprägt durch das Ensemble im Bereich Bachgasse, Marktstraße, Baugasse
und Hauptstraße. Im Bereich des Ensembles weist eine hohe Zahl von Gebäuden und
auch Einzeldenkmälern einen starken Sanierungsbedarf auf. Es bestehen zudem
größere Bereiche mit Erhaltungs- und Gestaltungsmängeln sowie
Gebäudeleerständen und untergenutzten Gebäuden bzw. Grundstücken. Die Gestaltung
des öffentlichen Raums im Verlauf der genannten Straßenzüge ist
verkehrsbezogen, die Gestalt- und Aufenthaltsqualitäten sind in diesen
Bereichen nicht zeitgemäß.
In das Untersuchungsgebiet wurden
zudem u.a. der Bahnhof mit Umfeld sowie der Einmündungsbereich Rüdenauer
Straße, Siemensring, Friedenstraße und Im Mittelgewann einbezogen. In diesem
Areal zeichnet sich ein städtebaulicher Neuordnungsbedarf ab, der auch eine
Neuordnung des ruhenden und fließenden Verkehrs einschließt. In den östlichen
Teil des Untersuchungsgebietes wurden die Sport- und Campinganlagen (A den
Engern) sowie im weiteren Verlauf nach Süden der Schloßpark bis zur
Gemarkungsgrenze Kleinheubach einbezogen.
Der Umgriff des
Untersuchungsgebietes wurde durch eine Begehung mit der ISEK-begleitenden
Lenkungsgruppe vorab näher festgelegt.
Die Einleitung vorbereitender Untersuchungen ist ein formaler Schritt, der gemäß §141 Absatz 3 BauGB durch Beschluss des Marktgemeinderates einzuleiten und ortsüblich bekannt zu machen ist.
Der Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes. Dies bedarf einer besonderen Sanierungssatzung, die im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen erarbeitet und mit den Beteiligten diskutiert werden soll.
Beschluss:
Für das Gebiet „Altort Kleinheubach mit
Bahnhofsumfeld und Mainufer“ zeichnet sich ein städtebaulicher Erneuerungs- und
Sanierungsbedarf ab.
Der Marktgemeinderat Kleinheubach beschließt
deshalb die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen in Verbindung mit den
§§ 140 und 141 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für das Gebiet
„Altort Kleinheubach mit Bahnhofsumfeld und
Mainufer“
Im Untersuchungsgebiet enthalten sind unter
anderem (siehe Anhang 01 Lageplan Untersuchungsgebiet):
×
das Ensemble im Bereich Bachgasse, Marktstraße, Baugasse und Hauptstraße
×
der Bahnhof mit Umfeld
×
der Einmündungsbereich Rüdenauer Straße, Siemensring, Friedenstraße
und Im Mittelgewann
×
der Grünzug zwischen Sport- und Campinganlagen und dem Schlosspark
Das Untersuchungsgebiet umfasst eine Fläche
von ca. 85,5 Hektar.
Als vorläufige Ziele und Zwecke der
Sanierung werden bestimmt:
×
die städtebauliche Erneuerung und Sanierung des Altortes
×
die Stärkung der Wohnfunktion
×
die Aufwertung und Gestaltung des Ortsbilds durch ortstypische Gestaltung
von Gebäuden und Freiflächen
×
die Entwicklung der baulichen Struktur nach den sozialen, hygienischen,
wirtschaftlichen und kulturellen Erfordernissen
×
die Reaktivierung und Nutzung untergenutzter und leerstehender Gebäude
×
die städtebauliche Neuordnung sowie die Neuordnung des fließenden und
ruhenden Verkehrs in Teilbereichen
×
die Verbesserung von Wegebeziehungen
×
der Erhalt und ggf. die Weiterentwicklung der vorhandenen Grünzüge und
Freibereiche
×
die energetische Erneuerung von Teilen des Siedlungsgebietes; die
Verbesserung der energetischen Beschaffenheit sowie der Gesamtenergieeffizienz
der vorhandenen Bebauung
×
Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch Verbesserung der grünen
Infrastruktur und Entsiegelung
×
die Gestaltung des öffentlichen Raums und die Erhöhung der
Aufenthaltsqualität
×
der Erhalt und Ausbau der Funktionsfähigkeit des Gebietes in Bezug auf den
fließenden und ruhenden Verkehr
×
zukünftige Anforderungen an die Mobilität und Barrierefreiheit
Ein Lageplan, in dem das städtebauliche
Untersuchungsgebiet „Altort Kleinheubach mit Bahnhofsumfeld und Mainufer“ durch
eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wird zum Bestandteil des Beschlusses
erklärt (Anlage 01 zum Beschluss).
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren
Schritte zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen zu veranlassen.
Der Beschluss über die Durchführung
vorbereitender Untersuchungen ist gemäß §141 Absatz 3 BauGB ortsüblich bekannt
zu machen.