Sachverhalt:
Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammengang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) im Überschwemmungsgebiet. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Dorfgebiet. Für die planungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens kommt es darauf an, ob sich dieses in die Umgebung einfügt.
In der
Gemeinderatsitzung am 18.02.2020 wurde das Bauvorhaben mit Umbau der Gaststätte
im EG zu einer Wohnung behandelt. Dem Bauvorhaben wurde das gemeindliche
Einvernehmen erteilt. Mit Schreiben vom Landratsamt Miltenberg vom 06.07.2021 wurde
uns mitgeteilt, dass das Bauvorhaben zurückgenommen wurde.
Mit diesem Bauantrag
sollen 3 Wohnungen > 50 m² verwirklicht werden. Im Bestand sind bereits 2
kleine Wohnungen im OG vorhanden. Das Dach des Anbaus wird abgebrochen und um
1,90 m erhöht. In diesem Anbau entsteht über mehrere Ebenen eine neue
Wohneinheit, eine weitere im EG und im OG werden die zwei kleinen zu einer
Wohneinheit zusammengefasst.
Die
Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Bis auf die Eigentümer der Nachbarflurstücke
1447/7 und 2544 haben alle dem Bauvorhaben zugestimmt.
Nach der
Stellplatzsatzung der Gemeinde Laudenbach sind für die 3 Wohneinheiten 6
Stellplätze nachzuweisen.
Durch die sechs
geplanten Stellplätze ist der Stellplatznachweis erfüllt.
Beratung:
Die GRe Jacobaschke,
Klein, Löffler, Breitenbach (CSU) und Gruß stellen fest, dass die im Plan
eingezeichneten 6 Stellplätze so nicht genutzt werden können, da sie viel zu
nah beieinander liegen und die Fahrzeuge sich gegenseitig beim Aus- und Einfahren
behindern. Zudem steht auf Platz Nr. 6 auch noch der Gastank, ergänzt GR
Löffler.
GR Gruß fragt, ob
die Gründe bekannt sind, warum zwei Nachbarn nicht unterschrieben haben.
Lt. Herr Geutner
sind keine Gründe bekannt.
Beschluss:
Die Gemeinde Laudenbach erteilt dem Bauvorhaben in der
vorliegenden Form das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.