Sitzung: 28.03.2023 GRL/016/2023
Seine Anfrage zur
Geschwindigkeitsbegrenzung B469 beim Staatlichen Bauamt Aschaffenburg hat
ergeben, dass eine beidseitige Geschwindigkeitsbegrenzung erfolgt ist, so Bgm.
Distler.
Warum die Beschilderung zur
Aufhebung erst so spät Richtung Wörth aufgestellt ist, wurde noch nicht
beantwortet.