Seine Anfrage zur Geschwindigkeitsbegrenzung B469 beim Staatlichen Bauamt Aschaffenburg hat ergeben, dass eine beidseitige Geschwindigkeitsbegrenzung erfolgt ist, so Bgm. Distler.

Warum die Beschilderung zur Aufhebung erst so spät Richtung Wörth aufgestellt ist, wurde noch nicht beantwortet.