Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Die Stromkonzession wurde nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG am 02.09.2022 im Bundesanzeiger öffentlich ausgeschrieben.

 

In der Frist ging nur die Bewerbung der Bayernwerk Netz GmbH beim Markt Kleinheubach ein. 

 

Die Konzessionsabgabe beträgt derzeit:

  1. Bei Belieferung von Tarifkunden im Sinn der KAV

a)       Bei Strom, der im Rahmen eines Schwachlasttarifs

(§ 9 der Bundestarifordnung Elektrizität) oder der dem

Schwachlasttarif entsprechenden Zone eines zeitvariablen Tarifs

(Schwachlaststrom) geliefert wird                                                      0,61 ct/kWh

b)      Bei Strom, der nicht als Schwachlaststrom geliefert wird                     1,32 ct/kWh

 

  1. Bei Belieferung von Sondervertragskunden                                            0,11 ct./kWh

 

 

Die Laufzeit des Konzessionsvertrages beträgt 20 Jahre. Sie beginnt nach dem Ende der Laufzeit des Altvertrages am 01.10.2024 und endet am 30.09.2044.

 

Der Markt hat das Recht, zum Ablauf einer Laufzeit von zehn Jahren sowie erneut zum Ablauf einer Laufzeit von 15 Jahren unter Einhaltung einer Frist von mindestens 36 Monaten schriftlich zum Jahresende zu kündigen.

 

Beratung:

Bürgermeister Thomas Münig gibt die Konzessionsabgaben der vergangenen Jahre für den Markt Kleinheubach wie folgt an:

2022    rd. 113.000,00 €

2021    rd. 124.000,00 €

2020    rd. 120.000,00 €

 

Thomas Schneider fragt nach, ob die Beträge für die komplette Laufzeit gelten oder ob sie angepasst werden. Bürgermeister Münig erwidert, dass die Beträge in der Konzessionsabgabeverordnung geregelt sind.

 


Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt dem vorgelegten Konzessionsvertrag mit der Bayernwerk Netz GmbH  ab dem 01.04.2024 zu. Der Vertrag endet mit Ablauf des 30.09.2044.