Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB). Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Mischgebiet. Für die planungsrechtliche Beurteilung kommt es darauf an, ob sich dieses in die Umgebung einfügt.

 

Der Bauherr beabsichtigt, an das Wohnhaus einen grenzständigen Anbau mit einer Länge von 5,86 m und Breite von 9,64 m in der Bauweise E+1 mit Flachdach zu errichten. Das Treppenhaus wird nach außen verlagert. Außerdem sollen Flachdachgauben auf der Straßenseite mit einer Breite von 3,00 m und auf der Hofseite mit einer Breite von 4,80 m errichtet werden.

 

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Alle Eigentümer der benachbarten Grundstücke haben dem Bauantrag zugestimmt.

 

Nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde Kleinheubach sind für den Bestand ein Stellplatz und für die zweite Wohneinheit zwei Stellplätze herzustellen. Die bestehende Garage wird abgebrochen. Damit ist die Zufahrt zu den beiden neuen Stellplätzen gewährleistet. Durch die drei nachgewiesenen Stellplätze ist der Stellplatznachweis erfüllt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Beispiele für Flachdachgauben sind in der Straße vorhanden.

Die nach § 17 BauNVO zulässige Grundflächenzahl von 0,6 wird um 0,06 überschritten. Die Geschossflächenzahl ist eingehalten.

In unmittelbarer Nachbarschaft gibt es Beispiele für eine größere GRZ-Überschreitung.

 

Beratung:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Beschlussvorschlag einstimmig zuzustimmen.

 

 


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach erteilt dem Bauvorhaben in der vorliegenden Form das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.