Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Die Firma Scheurich plant eine Freiflächenphotovoltaikanlage auf einem ehemaligen Deponiegelände im Norden Kleinheubachs, Richtung Laudenbach.

 

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich des geplanten „Sondergebiets Photovoltaik“ als landwirtschaftliche Fläche und im nordwestlichen Bereich als Fläche für Aufschüttung dargestellt.

Dies macht eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

 

Der Geltungsbereich beinhaltet folgende Grundstücke mit den Fl.Nrn.:

 

5159, 5160, 5161, 5162, 5163, 5164/1, 5164 und 5165 Gemarkung Kleinheubach

 

 

Der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan werden im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch geändert.


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 5159, 5160, 5161, 5162, 5163, 5164/1, 5164 und 5165 als Sondergebiet Photovoltaik Gemarkung Kleinheubach.