Sitzung: 25.04.2023 MK/020/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Im
rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich des geplanten „Sondergebiets
Photovoltaik“ als landwirtschaftliche Fläche und im nordwestlichen Bereich als
Fläche für Aufschüttung dargestellt.
Dies
macht eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Der Geltungsbereich beinhaltet folgende
Grundstücke mit den Fl.Nrn.:
5159, 5160, 5161, 5162, 5163, 5164/1, 5164
und 5165 Gemarkung Kleinheubach
Der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan
werden im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch geändert.
Beschluss:
Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 5159,
5160, 5161, 5162, 5163, 5164/1, 5164 und 5165 als Sondergebiet Photovoltaik
Gemarkung Kleinheubach.