Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Die Firma Scheurich plant eine Freiflächenphotovoltaikanlage auf einem ehemaligen Deponiegelände im Norden Kleinheubachs, Richtung Laudenbach.

 

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich des geplanten „Sondergebiet Photovoltaik“ als landwirtschaftliche Fläche und im nordwestlichen Bereich als Fläche für Aufschüttung dargestellt.

Um Baurecht für das geplante Vorhaben zu schaffen ist eine Änderung des Flächennutzungsplans und ein Bebauungsplan erforderlich. Es soll sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) handeln.

 

Der Geltungsbereich beinhaltet folgende Grundstücke mit den Fl.Nrn.:

 

5159, 5160, 5161, 5162, 5163, 5164/1, 5164 und 5165 Gemarkung Kleinheubach

 

 

Der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan werden im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch geändert.

 

 


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik.

Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Grundstücke

5159, 5160, 5161, 5162, 5163, 5164/1, 5164 und 5165 Gemarkung Kleinheubach.