Sitzung: 25.04.2023 MK/020/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Im
rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich des geplanten „Sondergebiet
Photovoltaik“ als landwirtschaftliche Fläche und im nordwestlichen Bereich als
Fläche für Aufschüttung dargestellt.
Um
Baurecht für das geplante Vorhaben zu schaffen ist eine Änderung des
Flächennutzungsplans und ein Bebauungsplan erforderlich. Es soll sich um einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) handeln.
Der Geltungsbereich beinhaltet folgende
Grundstücke mit den Fl.Nrn.:
5159, 5160, 5161, 5162, 5163, 5164/1, 5164
und 5165 Gemarkung Kleinheubach
Der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan
werden im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch geändert.
Beschluss:
Der Markt Kleinheubach beschließt die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik.
Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Grundstücke
5159, 5160, 5161, 5162, 5163, 5164/1, 5164 und 5165
Gemarkung Kleinheubach.