Sitzung: 18.04.2023 GRR/015/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Gemäß BayKiBiG Art. 5-8 ist die Gemeinde Rüdenau
verpflichtet, jährlich eine
Bedarfsplanung für Plätze in Kindertageseinrichtungen an die Fachaufsicht im Landratsamt
Miltenberg abzugeben.
Der Gemeinde Rüdenau steht in der Kindertageseinrichtung gemäß der Betriebserlaubnis folgende Betreuungsplätze zur Verfügung:
Kindergarten Rüdenau
è 28 Kindergartenplätze
Folgende Geburten sind in Rüdenau zu verzeichnen (Stand März 2023):
Jahr 2023 (Prognose): 7
Jahr 2022: 14
Jahr 2021: 7
Jahr 2020: 5
Jahr 2019: 5
Jahr 2018: 5
Aufgrund der Auswertung der Geburtenzahlen wird für das Kindergartenjahr 2023/2024 folgendes festgestellt:
Prognostizierte Kinderzahl für mögliche Krippenplätze: 22
Kinderzahl für Kindergartenplätze: 23
Kinderzahl für Schulkindbetreuung (Grundschule): 23
Belegungsprognose Kindergartenjahr 2023/2024 (voraussichtliche Belegung Juli 2024)
Prognostizierte Kinderzahl für mögliche Krippenplätze unter 3 Jahren): 3 (2,5 bis 3 J.)
Kinderzahl für Kindergartenplätze (ab 3 Jahren): 24
Die Krippenplätze werden durch den Markt Kleinheubach aufgrund der vertraglichen Vereinbarung bereitgestellt.