Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Auf Anfrage von Frau BGMin Wolf-Pleßmann hat der Musikverein Rüdenau die Unterstützung / Organisation der „Aktion Streuobst für alle“ angeboten.

 

Zweck der Förderung ist es, zur Verbesserung der Agrarstruktur integrierter ländlicher Entwicklungsansätze unter Berücksichtigung der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung, Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes, sowie der Klimafolgeanpassung, des Erhalts der Kulturlandschaft, der demografischen Entwicklung, der Digitalisierung und der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme die ländlichen Räume über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes als Lebens-, Arbeits- und Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Maßnahmen sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der infrastrukturländlichen Gebiete und zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen. Hierzu sollen ländlicher Grundbesitz zweckmäßig geordnet, die Wirtschaftskraft gestärkt, Natur und Landschaft erhalten und gestaltet, Boden und Wasser geschützt, Dörfer und Fluren erschlossen sowie die Gemeinden und öffentlichen Planungsträger bei Vorhaben der Landesentwicklung unterstützt werden. Im Sinn einer Verantwortungsgemeinschaft von Bürger und Staat wird hierfür auf Eigeninitiative, Selbsthilfe und Eigenverantwortlichkeit der Bürgerinnen und Bürger sowie die Kooperation der Planungspartner und der unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen gebaut.

 

Das Förderprogramm trat am 01.10.2022 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft.

 

Die Förderung beträgt max. 45,-- Euro pro Baum, wobei die Bäume eine Mindesthöhe von 180 cm haben sollen; die zeitliche Bindung beträgt 12 Jahre.

 

Beratung:

Auf Nachfrage von GRin Mühling, ob man auf Kosten sitzen bleibt, falls weniger als 100 Bäume benötigt werden, antwortet Frau Geutner, dass es sicherer ist, eine Förderung für mehr Bäume zu beantragen, als später einen Nachtrag zu stellen. Bei geringerem Verbrauch entstehen keine Nachteile für die Gemeinde. Rechnungen für Bäume werden an die Gemeinde gestellt und dann entsprechend weiterverrechnet.

 

Die Bindung von 12 Jahren bedeutet, dass jeder Baum 12 Jahre stehen bleiben muss beantwortet Frau Geutner die Frage von GR Link.

 


Beschluss:

Die Gemeinde Rüdenau beschließt, sich an der Aktion Streuobst für alle zu beteiligen und beim Amt für Ländliche Entwicklung Würzburg einen Zuwendungsantrag für 100 Obstbäume zu stellen.