Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Der Haushalt 2023 wurde in der Sitzung am 28.03.2023 beraten und die Verwaltung zur Ausarbeitung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen beauftragt.

 

Die Unterlagen liegen der Sitzungsvorlage bei.

 

Beratung:

Frau Geutner erläutert anhand einer Präsentation die wichtigsten Daten zum Vermögens- und Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben.

 

GR Gruß fragt nach der Kalkulationsgrundlage für die Grund- und Gewerbesteuer. Die vom Finanzamt übermittelten Sollwerte werden hierfür verwendet, so Frau Geutner.

 

Auf die Frage von GR Breitenbach (CSU), ob diese Werte im Jahr 2025 ähnlich seien, erwidert Frau Geutner, dass man erst Mitte bis Ende 2024 hierzu eine Aussage treffen könne.

GR Breitenbach (CSU) merkt an, dass die derzeit die Grundsteuer in den neuen Bescheiden höher als bisher ausfällt.

 

GR Breitenbach (DU) möchte wissen, ob es möglich sei, die Arbeitsstunden, die der Bauhof für Vereine aufwendet, wie z. B. Auf- und Abbau für Buden, gesondert auszuweisen.

Frau Geutner bejaht dies und erklärt, dass derzeit nur eine Summe ausgelesen werden kann, in Zukunft sollen die Leistungen des Bauhofs für die Vereine aufgegliedert werden.

Es entsteht eine kurze Diskussion über die Notwendigkeit der Ausweisung der Arbeitsstunden des Bauhofes für die Vereine. Aufgrund der Nachvollziehbarkeit und Abrechnungsnotwendigkeit ist dies notwendig und gemäß Frau Geutner rechtlich korrekt.

 

GR Löffler stellt fest, dass in den nächsten Jahren in Laudenbach eine hohe Pro-Kopf-Verschuldung bzw. niedrige Einnahmen und hohe Ausgaben die Finanzsituation bestimmen werden.

Bürgermeister Distler bestätigt dies und beantwortet die Frage von GR Breitenbach (CSU) welche zu finanzierende Projekte anstehen, insbesondere mit dem Ausbau der Schule. Lt. den Anforderungen der Regierung von Unterfranken, muss die Schule erweitert werden. Um durch Förderungen unterstützt zu werden, müssen die Auflagen, die gestellte werden, erfüllt werden. Insbesondere die gesetzlich vorgeschriebene Ganztagesbetreuung ab 2026 bringt abgesehen von den steigenden Schülerzahlen weiteren Raumbedarf mit sich. So muss die Mensa erweitert werden und es müssen Ruheräume für die Schüler geschaffen werden. Die zuvor vorgelegte Entwurfsplanung reiche für den Raumbedarf nach Auskunft der Regierung nicht aus, so dass hier nachgebessert werden musste. Über das neue Raumkonzept muss die Regierung nun befinden.

GRin Ahner fragt, ob die Gemeinde gezwungen werden kann, die Schule zu erweitern.

Frau Geutner antwortet, dass ein Rechtanspruch der Eltern auf Kinderbetreuung besteht und dies durch die Gemeinde erfüllt werden muss.

Auf die Frage von GR Gruß, was passieren würde, wenn die Gemeinde die Auflagen nicht erfüllen würde, antwortet BGM Distler, dass die Schule geschlossen werden würde.

Es sei aber wichtig, so BGM Distler, abzuwarten wie die Mitteilung der Regierung von Unterfranken aussehe, alles andere wäre Spekulation.

 


Beschluss:

Die Gemeinde Laudenbach erlässt aufgrund Art. 63 ff. der Gemeindeordnung, die vorgelegte Haushaltssatzung 2023 einschließlich Haushaltsplan mit Anlagen.