Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Gemäß BayKiBiG Art. 5-8 ist die Gemeinde Laudenbach verpflichtet, jährlich eine

Bedarfsplanung für Plätze in Kindertageseinrichtungen an die Fachaufsicht im Landratsamt

Miltenberg abzugeben.

 

Der Gemeinde Laudenbach steht in der Kindertageseinrichtungen gemäß der Betriebserlaubnis folgende Betreuungsplätze zur Verfügung:

 

Kindertageseinrichtung Karolusheim:

Aufgeführte Plätze sind befristet bis 31.08.2023 aufgrund der Baumaßnahme.

 

è 24 Krippenplätze

è 56 Kindergartenplätze (sonst 75 Plätze)

è 28 Betreuungsplätze für Grundschulkinder

 

Folgende Geburten sind in Laudenbach zu verzeichnen:

 

Jahr 2023 (Prognose): 15

Jahr 2022: 14

Jahr 2021: 17

Jahr 2020: 11

Jahr 2019: 19

Jahr 2018: 11

 

Aufgrund der Auswertung der Geburtenzahlen wird für das Kindergartenjahr 2023/2024 folgendes festgestellt – Stand 28.02.2023:

 

Prognostizierte Kinderzahl für mögliche Krippenplätze:  42       

Kinderzahl für Kindergartenplätze:                                55

Kinderzahl für Schulkindbetreuung (Grundschule):        72

 

 

Belegungsprognose Kindergartenjahr 2023/2024 (voraussichtliche Belegung Juli 2024)

 

Prognostizierte Kinderzahl für mögliche Krippenplätze (unter 3 Jahren): 14       

Kinderzahl für Kindergartenplätze (ab 3 Jahren):                                    56 - Defizit von 6 Plätzen

Kinderzahl für Schulkindbetreuung (im Grundschulalter):                       23

 

Beratung:

GR Breitenbach (DU) möchte wissen, warum ein Antrag auf Überbelegung gestellt werden soll, wenn die Kita Karolusheim erst umgebaut bzw. vergrößert wurde.

Frau Geutner antwortet, dass derzeit aufgrund der noch anstehenden Bauarbeiten nur 56 Plätze für den Kindergarten zur Verfügung stehen. Ein weiterer Grund ist, das die Verteilung der Kinder nach  verschiedenen Altersgruppen nicht zu der Anzahl der Krippen-, Kindergarten und Schulbetreuungsplätze passt.

 

 

 

 


Beschluss:

Die örtliche Bedarfsplanung wird festgestellt und zur Kenntnis genommen.

 

Der Träger wird gebeten, einen Antrag auf Überbelegung zu stellen.