Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Mit E-Mail vom 27.03.2023 wird die Gemeinde Laudenbach über die Regierung von Unterfranken zum Zielabweichungsverfahren zur Erweiterung des Möbelhauses „Wohnfitz“ in Walldürn gehört.

 

Zuständig für die Entscheidung ist das Regierungspräsidium Karlsruhe als höhere Raumordnungsbehörde.

 

Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Einzelhandelsgroßprojekt, für welches die entsprechenden Vorgaben der Landes- und Regionalplanung zu beachten sind.

Dabei wurde festgestellt, dass das Kongruenzgebot aus dem Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg 2002 nicht eingehalten wird, da die Verkaufsfläche von Einzelhandelsgroßprojekten so bemessen sein soll, dass deren Einzugsbereich den zentralörtlichen Verflechtungsbereich nicht wesentlich überschreitet.

Zudem wird der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar nicht eingehalten, da Verkaufsfläche, Warensortiment und Einzugsbereich von Einzelhandelsgroßprojekten insbesondere auf die Einwohnerzahl der Standortgemeinde und deren Verflechtungsbereich sowie auf die zentralörtliche Funktionsstufe abzustimmen sind. Dabei darf der zentralörtliche Verflechtungsbereich nicht wesentlich überschritten werden.

 

Aufgrund der überregionalen Strahlkraft des Möbelhauses mit geschätzt 84% Umsatzherkunft außerhalb der kooperierenden Unterzentren Hardheim und Walldürn wird das Zielabweichungsverfahren durchgeführt.

 

 

 

Die Erweiterungsplanung des Möbelhauses „Wohnfitz“ sieht die Errichtung eines Neubaus neben dem Bestandsgebäude am östlichen Ortsrand von Walldürn vor, durch den eine Vergrößerung der Verkaufsfläche von derzeit 5.470 m² auf zukünftig 7.480 m² ermöglicht werden soll.

 

 

 

Laut Projektbeschreibung wird die Verkaufsflächenerweiterung in den Bereichen Wohn-, Küchen- und Gartenmöbel wirksam, während die Flächen für zentrenrelevante (250 m²) und nicht-zentrenrelevante Randsortimente (150 m²) flächenmäßig unverändert bleiben.

 

Da die Erweiterung im Sortimentsbereich Küchen- und Wohnmöbel für die Infrastruktur und örtliche Wirtschaft im Landkreis Miltenberg (Möbelhäuser in Großheubach, Küchenstudio Weilbach) durchaus negative Auswirkungen haben können, wird die Erweiterung des Möbelhauses Wohnfitz kritisch gesehen.

 

Beratung:

Aufgrund des im Ort ansässigen Küchenstudios steht GR Jacobaschke der Erweiterung des Möbelhauses Wohnfitz kritisch gegenüber. Die anderen Gemeinderäte bestätigen dies und sehen den Ausbau als kritisch an.

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeinde Laudenbach steht dem Zielabweichungsverfahren für die Erweiterung des Möbelhauses „Wohnfitz“ kritisch gegenüber.