Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

GR Sven Fertig wird wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB). Im Flächennutzungsplan ist diese Fläche als Dorfgebiet dargestellt. Für die planungsrechtliche Beurteilung kommt es darauf an, ob sich dieses in die Umgebung einfügt.

 

Der Bauherr beabsichtigt, das bestehende Holzlager mit einem Blechdach zu überdachen. Die Dachneigung des Pultdaches beträgt 3° entsprechend der vorhandenen Garage. Zur Nachbargrenze beträgt die Wandhöhe 2,90 m und fällt auf 2,70 m Richtung Hof ab.

 

Die Überdachung entspricht nicht der Altortsatzung, da die zulässige DN (mind. 30°) um 27° unterschritten wird. Außerdem wird von der Eindeckung mit ortstypischen Formen und Materialien (Ton- und Betonziegel) abgewichen.

 

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Die Eigentümer der benachbarten Grundstücke Fl.Nr. 151 und Fl.Nr. 53/3 wurden nicht beteiligt.

 

Beratung:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Beschlussvorschlag einstimmig zuzustimmen.

 


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach stimmt der Abweichung von der Altortsatzung für die Unterschreitung der Dachneigung und für die Dacheindeckung zu.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt.