Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Mittelgewann I, 1. Änderung, im allgemeinen Wohngebiet.

 

Der Bauherr beabsichtigt, ein Einfamilienwohnhaus I + D mit Satteldach (DN 45°) zu errichten. Das Dach wird in Rottönen eingedeckt.

 

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die zulässige Wandhöhe (3,60 m) durch das Zwerchhaus um 2,23 m überschritten wird. Außerdem wird die zulässige Dachneigung (35 – 45°) durch das Zwerchhaus um 20° unterschritten.

 

Bezugsfälle sind in der Umgebung vorhanden.

 

Nach der Stellplatzsatzung des Marktes Kleinheubach sind für das Einfamilienwohnhaus zwei Stellplätze herzustellen. Mit dem Carport und dem offenen Stellplatz ist der Stellplatznachweis erfüllt.

 

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Bis auf zwei Miteigentümer der Grundstücke Fl.Nr. 4090/51 und 4090/53 haben alle dem Bauantrag zugestimmt.

 

Beratung:

Gemeinderatsmitglied Jan Krippner ist von der Beratungs- und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Beschlussvorschlag einstimmig zuzustimmen.


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach erteilt für die Überschreitung der Wandhöhe und der Unterschreitung der Dachneigung durch das Zwerchhaus Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt.